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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 12

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron, als sie noch in Ägypten waren: 2 "Dieser Monat soll von jetzt an der Beginn des Jahres für euch sein. (2. Mose 13.4) 3 Sagt der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Am 10. dieses Monats soll jeder ein Lamm für seine Familie auswählen, ein Lamm für jedes Haus. 4 Ist die Familie zu klein, um ein ganzes Tier zu essen, dann soll sie sich mit der Nachbarsfamilie zusammentun. Es sollen so viele Menschen von dem Lamm essen, dass es für alle reicht und nichts übrig bleibt. 5 Es muss ein Schaf- oder Ziegenböckchen sein, einjährig und ohne Fehler. (3. Mose 22.20) 6 Ihr sollt es bis zum 14. des Monats gesondert halten und am späten Nachmittag dieses Tages schlachten. 7 Dann sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an den Türsturz und die beiden Türpfosten streichen. Das muss bei den Häusern geschehen, wo sie das Lamm essen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Das Fleisch muss am Feuer gebraten und noch in derselben Nacht zusammen mit ungesäuertem Fladenbrot und bitteren Kräutern gegessen werden. 9 Ihr dürft das Fleisch nicht roh oder im Wasser gekocht essen. Es muss über dem Feuer gebraten sein, und zwar das ganze Tier mit Kopf, Unterschenkeln und Innereien. 10 Es darf nichts davon bis zum Morgen übrig bleiben. Die Reste müsst ihr verbrennen. 11 Ihr sollt euch beim Essen beeilen und schon für die Reise angezogen sein, Sandalen tragen und den Wanderstab in der Hand haben. Es ist ein Passa für Jahwe. (Jesaja 52.12) 12 In dieser Nacht werde ich durch Ägypten gehen und jede männliche Erstgeburt bei Mensch und Vieh töten. An allen Göttern Ägyptens werde ich das Gericht vollstrecken, ich, Jahwe. (4. Mose 33.4) 13 Das Blut an den Häusern, in denen ihr euch befindet, soll ein Schutzzeichen für euch sein. Wenn ich das Blut sehe, werde ich vorübergehen, und der Schlag, mit dem ich das Land Ägypten treffe, wird euch nicht verderben. (Hebräer 11.28) 14 Dieser Tag soll für euch ein Gedenktag sein. Ihr sollt ihn als Fest für Jahwe feiern. Das gilt für euch und alle Generationen nach euch.'" 15 "Vom Passa-Abend an sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen. Vorher müsst ihr den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Jeder, der in diesen sieben Tagen etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus Israel beseitigt werden. (2. Mose 13.7) 16 Am ersten und am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Nur das Essen darf zubereitet werden. 17 Haltet das Fest der ungesäuerten Brote auch in allen kommenden Generationen, denn am ersten Tag dieses Festes habe ich euch in geordneten Scharen aus dem Land Ägypten herausgeführt. 18 Vom Abend des 14. bis zum Abend des 21. April müsst ihr ungesäuerte Brotfladen essen. 19 Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein. Denn jeder, der etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus der Gemeinschaft Israels beseitigt werden. Das gilt für den Einheimischen genauso wie für den Fremden. 20 In dieser Zeit dürft ihr nichts essen, was mit Sauerteig zubereitet ist. Das gilt für alle eure Wohnsitze." 21 Mose rief die Ältesten Israels zusammen und sagte zu ihnen: "Sucht euch ein Schaf- oder Ziegenböckchen für eure Sippen heraus und schlachtet es für das Passa! 22 Nehmt dann ein Büschel Ysop und taucht ihn in das Blut, das ihr in einer Schüssel aufgefangen habt! Bestreicht damit den Türsturz und die beiden Türpfosten. Danach darf bis zum nächsten Morgen niemand mehr das Haus verlassen. 23 Jahwe wird durch das Land gehen, um die Ägypter zu töten. Wenn er das Blut am Türsturz und den beiden Türpfosten sieht, wird er an dieser Tür vorübergehen und dem todbringenden Engel nicht gestatten, eure Häuser zu betreten. 24 Haltet euch an diese Anweisungen! Sie gelten euch und euren Nachkommen als feste Regel. 25 Auch wenn ihr in das Land kommt, das Jahwe euch geben wird, sollt ihr an diesem Brauch festhalten. 26 Und wenn euch eure Kinder fragen, was das bedeutet, (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 dann erklärt ihnen: 'Es ist das Passaopfer für Jahwe, der in Ägypten an den Häusern der Israeliten vorüberging und uns verschonte, als er den Schlag gegen die Ägypter führte.'" Da warf sich das Volk zur Anbetung nieder. 28 Dann gingen die Israeliten und machten alles genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 29 Um Mitternacht erschlug Jahwe alle Erstgeburt in Ägypten vom ältesten Sohn des Pharao an, der einmal auf seinem Thron sitzen sollte, bis zum Erstgeborenen des Sträflings im Gefängnis, ja selbst die Erstgeburt beim Vieh. (2. Mose 4.23) 30 Der Pharao und alle seine Hofbeamten fuhren aus dem Schlaf, ganz Ägypten schreckte in dieser Nacht hoch. Überall im Land hörte man Wehgeschrei, denn es gab kein Haus, in dem nicht ein Toter war. 31 Noch in der Nacht ließ der Pharao Mose und Aaron zu sich rufen und sagte zu ihnen: "Verlasst sofort mein Volk, ihr und die Israeliten! Geht und dient Jahwe, wie ihr es wolltet! 32 Nehmt eure Schafe, Ziegen und Rinder mit, wie ihr es verlangt habt! Geht und segnet auch mich!" (2. Mose 10.26) 33 Die Ägypter drängten das Volk und wollten sie so schnell wie möglich aus dem Land haben. "Sonst kommen wir alle noch um", sagten sie. (2. Mose 6.1) 34 So nahmen die Israeliten ihren noch ungesäuerten Brotteig in Backschüsseln mit. Sie wickelten die Schüsseln in ihre Kleidung und trugen sie auf den Schultern. 35 Auf Moses Anweisung hatten sie sich von den Ägyptern silberne und goldene Schmuckstücke und festliche Kleider erbeten. (2. Mose 11.2) 36 Jahwe hatte ihnen bei den Ägyptern Achtung verschafft, sodass sie ihnen gaben, was sie verlangten. Auf diese Weise plünderten sie die Ägypter aus. (2. Mose 3.21) 37 Die Israeliten brachen von Ramses in Richtung Sukkot auf. Es waren etwa 600.000 Männer zu Fuß, die Kinder nicht mitgerechnet. 38 Auch eine Menge Nichtisraeliten hatte sich ihnen angeschlossen. Dazu kamen große Herden an Schafen, Ziegen und Rindern. 39 Aus dem ungesäuerten Teig, den sie aus Ägypten mitgenommen hatten, backten sie Fladenbrote. Sie waren ja aus Ägypten vertrieben worden und hatten nicht warten können. So hatten sie auch keine Verpflegung für unterwegs vorbereitet. 40 430 Jahre hatten die Israeliten in Ägypten zugebracht. (1. Mose 15.13) 41 Nach Ablauf dieser Zeit zogen die Heerscharen Jahwes aus dem Land Ägypten weg. 42 Jahwe wachte über sie, als er sie in der Nacht aus Ägypten führte. Seitdem gilt diese Nacht für die Israeliten als Nacht des Wachens zur Ehre Jahwes. 43 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: "Beim Passa sollt ihr folgende Vorschriften beachten: Es darf kein Fremder daran teilnehmen. 44 Doch ein ausländischer Sklave, der von einem Israeliten gekauft und auch beschnitten worden ist, darf mitessen, 45 aber kein ausländischer Nachbar oder Lohnarbeiter. 46 Das Lamm muss in dem Haus gegessen werden, in dem es zubereitet wurde. Weder darfst du ein Stück davon nach draußen bringen noch einen Knochen an ihm zerbrechen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinschaft Israels soll das Passa feiern. 48 Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen. 49 Ein und dasselbe Gesetz gilt für den Einheimischen und den Fremden, der bei euch lebt." (3. Mose 24.22) 50 Alle Israeliten machten es genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 51 An diesem Tag führte Jahwe die Israeliten in geordneten Scharen aus Ägypten heraus.