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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 10

1 Nun sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Pharao! Ich selbst habe ihn und seine Hofbeamten hart gemacht, denn ich wollte diese Wunderzeichen unter ihnen tun. 2 Du sollst deinen Kindern und Enkeln einmal erzählen, wie ich den Ägyptern mitgespielt und welche Wunderzeichen ich unter ihnen getan habe. So werdet ihr erkennen, dass ich, Jahwe, es bin." (2. Mose 6.2) 3 Mose und Aaron gingen wieder zum Pharao und sagten ihm: "So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Wie lange dauert es noch, bis du dich vor mir beugst? Lass mein Volk ziehen, dass es mir dient! (2. Mose 5.3) 4 Wenn du dich weigerst, mein Volk ziehen zu lassen, schicke ich morgen Heuschrecken über dein Land. 5 Sie werden das Land so bedecken, dass man den Boden nicht mehr sehen kann. Alles, was der Hagel verschont hat, werden sie abfressen, selbst die Bäume auf euren Feldern. 6 Deine Paläste und die Häuser deiner Hofbeamten und aller Ägypter werden voller Heuschrecken sein. So etwas haben deine Väter und Vorväter noch nie gesehen, seit sie auf diesem Boden sesshaft wurden." Damit drehte Mose sich um und verließ den Pharao. 7 Da sagten die Hofbeamten zum Pharao: "Wie lange soll der uns noch zum Fallstrick sein? Lass die Leute ziehen, dass sie Jahwe, ihrem Gott, dienen! Siehst du nicht, dass Ägypten zugrunde geht?" 8 Darauf wurden Mose und Aaron zum Pharao zurückgebracht. Er sagte zu ihnen: "Zieht hin und dient Jahwe, eurem Gott! Wer soll denn alles mitgehen?" 9 Mose erwiderte: "Mit unseren Jungen und Alten wollen wir gehen, mit unseren Söhnen und Töchtern, mit unserm Kleinvieh und mit unseren Rindern, denn es ist ein Fest Jahwes für uns!" (2. Mose 5.1) 10 "Dann möge Jahwe so wenig mit euch sein, wie ich euch mit euren Kindern ziehen lasse!", sagte der Pharao. "Es ist doch klar, dass ihr Böses im Schild führt! 11 Nein, so nicht! Zieht ihr Männer hin und dient Jahwe, denn das wolltet ihr doch!" Damit ließ der Pharao sie hinauswerfen. 12 Da sagte Jahwe zu Mose: "Streck deine Hand über Ägypten aus, um die Heuschrecken kommen zu lassen. Sie sollen alles abfressen - alles, was der Hagel übrig gelassen hat!" (2. Mose 9.32) 13 Mose streckte seinen Stab über Ägypten aus. Da ließ Jahwe den ganzen Tag und die ganze Nacht einen Ostwind über das Land wehen. Am nächsten Morgen hatte der Ostwind die Heuschrecken gebracht. 14 Sie kamen über ganz Ägypten und ließen sich in riesigen Schwärmen nieder. Eine solche Menge Heuschrecken hatte es noch nie gegeben und wird es auch nie wieder geben. 15 Sie verfinsterten den Himmel und bedeckten den ganzen Boden. Sie fraßen alles Grüne am Boden ab, die Früchte der Bäume, überhaupt alles, was der Hagel verschont hatte. In ganz Ägypten blieb nichts Grünes übrig. 16 Da ließ der Pharao in aller Eile Mose und Aaron herbeirufen und sagte: "Ich habe mich an Jahwe, eurem Gott, versündigt und auch an euch. (2. Mose 9.27) 17 Vergebt mir meine Sünde nur noch dieses eine Mal! Bittet Jahwe, euren Gott, dass er diese tödliche Plage von mir nimmt." (2. Mose 8.4) (1. Samuel 12.19) 18 Mose verließ den Pharao wieder und betete zu Jahwe. (4. Mose 11.2) 19 Da ließ Jahwe den Wind umschlagen. Ein sehr starker Westwind trug die Heuschrecken weg und warf sie ins Schilfmeer. In ganz Ägypten blieb nicht eine davon übrig. 20 Aber Jahwe machte den Pharao starrsinnig, sodass er die Israeliten nicht ziehen ließ. (2. Mose 4.21) 21 Darauf sagte Jahwe zu Mose: "Streck deine Hand zum Himmel aus! Dann wird eine solche Finsternis über Ägypten kommen, dass man sie mit Händen greifen kann." 22 Mose erhob seine Hand, und drei Tage lang wurde es stockfinster in ganz Ägypten. 23 Keiner sah den anderen. Drei Tage lang stand niemand von seinem Platz auf. Nur die Israeliten hatten Licht in ihren Siedlungen. 24 Da ließ der Pharao Mose rufen und sagte: "Geht und dient Jahwe! Eure Kinder dürfen mit. Nur eure Schafe, Ziegen und Rinder müssen zurückbleiben." (2. Mose 10.10) 25 Mose erwiderte: "Willst du uns vielleicht Tiere zur Verfügung stellen, die wir Jahwe, unserem Gott, als Schlacht- und Brandopfer darbringen können? 26 Nein, auch unser Vieh zieht mit! Nicht eine Klaue bleibt zurück. Denn davon werden wir das nehmen, womit wir Jahwe dienen. Wir wissen ja erst, wenn wir dort sind, welche Tiere wir zur Verehrung Jahwes brauchen." 27 Aber Jahwe machte den Pharao starrsinnig, sodass er nicht bereit war, sie ziehen zu lassen. (2. Mose 4.21) 28 "Verschwinde!", rief der Pharao. "Hüte dich, mir jemals wieder unter die Augen zu kommen, sonst bist du ein toter Mann!" 29 "Du hast Recht", erwiderte Mose. "Ich werde dir nie wieder unter die Augen kommen."