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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 45

1 Da konnte Josef sich vor seinen Leuten nicht länger beherrschen. Schnell schickte er sie alle hinaus. So stand niemand mehr bei ihm, als er sich seinen Brüdern zu erkennen gab. 2 Er weinte so laut, dass die Ägypter es hörten; auch am Hof des Pharao hörte man bald davon. 3 "Ich bin Josef!", sagte er zu seinen Brüdern. "Lebt mein Vater noch?" Seine Brüder aber brachten kein Wort heraus; fassungslos standen sie vor ihm. 4 Da sagte Josef zu seinen Brüdern: "Kommt doch her!" Und als sie herantraten, sagte er: "Ich bin Josef, euer Bruder, den ihr nach Ägypten verkauft habt. (1. Mose 37.28) 5 Erschreckt nicht und macht euch deswegen keine Vorwürfe! Denn Gott hat mich vor euch hierher geschickt, um viele Leben zu erhalten. (1. Mose 50.20) 6 Denn die Hungersnot ist schon zwei Jahre im Land, und noch fünf Jahre lang wird es kein Pflügen und Ernten geben. 7 Doch Gott hat mich vor euch her geschickt, um euch Fortbestand auf der Erde zu geben und euch als eine große Schar von Geretteten am Leben zu erhalten. 8 Nicht ihr habt mich hierher gebracht, sondern Gott. Er hat mich zum Vater für den Pharao gemacht, zum Herrn für seinen Hof und zum Herrscher über das ganze Land Ägypten. (1. Mose 41.40-43) 9 Macht euch schnell auf den Weg zu meinem Vater und sagt ihm: 'So spricht dein Sohn Josef: Gott hat mich zum Herrn von ganz Ägypten gemacht. Komm her zu mir, lass dich nicht aufhalten! 10 Du sollst im Land Goschen wohnen, ganz in meiner Nähe. Bring deine Kinder und Enkel mit, deine Schafe, deine Rinder und alles, was du hast. 11 Ich will dich dort versorgen, damit du mit deiner Familie nicht in Armut gerätst, denn die Hungersnot dauert noch fünf Jahre.' 12 Ihr seht es doch mit eigenen Augen, dass ich es bin, der mit euch redet, und auch du, mein Bruder Benjamin! 13 Ihr müsst meinem Vater von meiner Stellung hier in Ägypten erzählen. Berichtet ihm alles, was ihr gesehen habt! Und beeilt euch und bringt meinen Vater zu mir her!" 14 Dann fiel er seinem Bruder Benjamin um den Hals, und beide weinten. 15 Danach küsste er unter Tränen auch seine anderen Brüder. Erst dann fanden diese ihre Sprache wieder und redeten mit ihm. 16 "Josefs Brüder sind gekommen!" Als diese Nachricht den Hof des Pharao erreichte, löste sie bei ihm und seinen Beamten Freude aus. 17 Der Pharao sagte zu Josef: "Sag deinen Brüdern, sie sollen ihre Tiere beladen, ins Land Kanaan reisen 18 und euren Vater und eure Familien herholen. Ich will euch das Beste geben, was Ägypten zu bieten hat, ihr sollt die besten Erzeugnisse des Landes genießen. 19 Du bist berechtigt, sie anzuweisen: 'Nehmt euch Wagen aus Ägypten für eure Frauen und Kinder mit und lasst euren Vater aufsteigen und kommt! 20 Bedauert nicht den Verlust eures Hausrats, denn das Beste, was Ägypten zu bieten hat, soll euch gehören.'" 21 Die Söhne Israels machten es so. Nach Weisung des Pharao gab Josef ihnen Wagen und Verpflegung für die Reise mit. 22 Jedem schenkte er ein Festgewand. Doch Benjamin gab er fünf Festgewänder und 300 Silberstücke dazu. 23 Seinem Vater schickte er zehn Esel, beladen mit dem Besten Ägyptens, und zehn Eselinnen, beladen mit Getreide, Brot und anderen Nahrungsmitteln für die Reise. 24 Dann verabschiedete er seine Brüder, und sie zogen los. "Streitet euch nicht auf dem Weg!", rief er ihnen nach. (1. Mose 42.22) 25 Sie zogen also von Ägypten hinauf und kamen nach Kanaan zu ihrem Vater Jakob. 26 "Josef lebt!", riefen sie. "Er ist sogar der Herr über ganz Ägypten!" Aber sein Herz blieb kalt. Er glaubte ihnen nicht. 27 Da erzählten sie ihm ausführlich alles, was Josef ihnen aufgetragen hatte. Und als ihr Vater die Wagen sah, die Josef mitgeschickt hatte, um ihn zu holen, kam wieder Leben in ihn. 28 "Genug!", rief er. "Mein Sohn Josef lebt noch! Ich will hin und ihn sehen, bevor ich sterbe!" (1. Mose 46.30)