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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 43

1 Der Hunger lastete schwer auf dem Land. 2 Das Getreide, das sie aus Ägypten geholt hatten, war inzwischen völlig aufgezehrt. Da sagte ihr Vater zu ihnen: "Geht noch einmal hin und kauft uns etwas zu essen!" 3 Juda entgegnete: "Der Mann hat uns ernstlich verwarnt und gesagt: 'Kommt mir nicht unter die Augen ohne euren Bruder!' (1. Mose 42.15) 4 Wenn du unseren Bruder mitgehen lässt, ziehen wir hin und kaufen Nahrung für dich; 5 wenn nicht, bleiben wir hier, denn der Mann hat gesagt: 'Kommt mir nicht unter die Augen ohne euren Bruder!'" 6 Da sagte Israel: "Warum habt ihr mir das Leid angetan und ihm verraten, dass ihr noch einen Bruder habt?" 7 Sie erwiderten: "Der Mann erkundigte sich genau nach uns und unserer Familie. 'Lebt euer Vater noch?', wollte er wissen. 'Habt ihr noch einen Bruder?' Da haben wir ihm gesagt, wie es sich verhält. Wir konnten doch nicht ahnen, dass er sagen würde: 'Bringt euren Bruder her!'" (1. Mose 42.7) 8 Da sagte Juda zu seinem Vater Israel: "Schick den Jungen mit mir, damit wir aufbrechen können und nicht alle sterben müssen, wir und du und unsere Kinder. 9 Ich selbst will Bürge für ihn sein. Von mir sollst du ihn zurückfordern. Mein Leben lang will ich vor dir schuldig sein, wenn ich ihn nicht lebend zu dir zurückbringe! 10 Hätten wir nicht so lange gezögert, wären wir schon zweimal wieder da." 11 Da sagte Israel, ihr Vater, zu ihnen: "Wenn es also sein muss, nehmt ihn mit. Aber nehmt dem Mann ein Geschenk vom Besten unseres Landes mit: ein wenig Mastix, Tragakant und Ladanum, ein wenig Traubenhonig, Pistazien und Mandeln! (Sprüche 18.16) 12 Nehmt auch den doppelten Geldbetrag mit und bringt das Geld, das sich oben in euren Säcken fand, eigenhändig zurück. Vielleicht war es ein Versehen. (1. Mose 42.27) (1. Mose 42.35) 13 Und dann nehmt euren Bruder mit und kehrt zu dem Mann zurück! 14 El-Schaddai, der allmächtige Gott, lasse euch Erbarmen bei dem Mann finden, dass er euren anderen Bruder und Benjamin wieder mit euch heimkehren lässt. Und ich - wenn ich kinderlos sein soll, muss ich eben kinderlos sein." (1. Mose 42.36) 15 Dann packten die Männer das doppelte Geld und die Geschenke ein und reisten mit Benjamin nach Ägypten. So kamen sie zu Josef. 16 Als Josef Benjamin bei ihnen sah, sagte er zu seinem Hausverwalter: "Lass die Männer ins Haus kommen, lass schlachten und zurichten, denn sie sollen bei mir zu Mittag essen!" 17 Der gehorchte und führte die Männer zum Haus Josefs. 18 Als sie merkten, dass sie dorthin geführt wurden, bekamen sie Angst und sagten zueinander: "Das ist wegen des Geldes, das wieder in unsere Säcke geraten ist. Sie werden über uns herfallen, uns die Esel wegnehmen und uns zu Sklaven machen." (1. Mose 42.28) 19 Darum wandten sie sich an den Verwalter Josefs und sprachen ihn noch vor dem Tor an. 20 "Bitte Herr", sagten sie zu ihm, "wir sind das vorige Mal wirklich nur hergekommen, um Getreide zu kaufen. 21 Als wir dann aber in die Herberge kamen und unsere Säcke öffneten, fanden wir das ganze Geld, das wir bezahlt hatten, oben im Sack liegen. Darum haben wir es wieder mitgebracht 22 und dazu neues Geld, um Nahrungsmittel zu kaufen. Wir wissen nicht, wer uns das Geld wieder in die Säcke gelegt hat." 23 Doch er sagte: "Friede sei mit euch! Habt keine Angst! Euer Gott, der Gott eures Vaters, hat euch einen Schatz in eure Säcke gegeben! Euer Geld habe ich erhalten." Dann brachte er Simeon zu ihnen (1. Mose 42.24) 24 und führte sie alle miteinander in Josefs Haus. Er ließ ihnen Wasser bringen, damit sie ihre Füße waschen konnten, und ihren Eseln ließ er Futter geben. (1. Mose 18.4) 25 Sie legten inzwischen die Geschenke zurecht, bis Josef am Mittag käme, denn sie hatten gehört, dass sie dort essen sollten. 26 Als Josef nach Hause kam, brachten sie ihm die Geschenke und warfen sich vor ihm auf den Boden. 27 Josef erkundigte sich nach ihrem Wohlergehen und fragte dann: "Geht es eurem alten Vater wohl, von dem ihr gesprochen habt? Lebt er noch?" (1. Mose 42.13) 28 Sie sagten: "Es geht deinem Sklaven, unserem Vater, gut. Ja, er lebt noch." Und noch einmal warfen sie sich vor ihm nieder. (1. Mose 37.7) (1. Mose 37.9) 29 Da erblickte er seinen Bruder Benjamin, den Sohn seiner eigenen Mutter. "Ist das euer jüngster Bruder, von dem ihr gesprochen habt?", fragte er und sagte: "Gott segne dich, mein Sohn!" 30 Dann lief er schnell hinaus, denn beim Anblick seines Bruders wurde er sehr bewegt und war nahe daran zu weinen. Er ging in sein Privatzimmer und weinte dort. 31 Dann wusch er sich das Gesicht und kam zurück. Er nahm sich zusammen und befahl: "Tragt das Essen auf!" 32 Man trug das Essen auf, getrennt für ihn, für sie und für die anwesenden Ägypter. Ägypter essen nicht an einem Tisch mit Hebräern, denn das gilt ihnen als Gräuel. (1. Mose 46.34) (2. Mose 8.22) 33 Die Brüder kamen vor Josef zu sitzen, genau nach ihrem Alter geordnet. Da sahen sie sich staunend an. 34 Josef ließ ihnen von den Gerichten servieren, die auf seinem eigenen Tisch aufgetragen wurden. Die Portion Benjamins war fünfmal größer als die der anderen. Sie tranken mit ihm, bis sie in ausgelassener Stimmung waren.