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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 34

1 Eines Tages wollte Dina, die Tochter von Lea und Jakob, sich unter den Mädchen des Landes umsehen. (1. Mose 30.21) 2 Als Sichem sie sah - er war der Sohn von Hamor, dem führenden Mann der ganzen Gegend -, fiel er über sie her und vergewaltigte sie. 3 Er hatte aber eine Zuneigung zu Dina gefasst. Deshalb redete er mit ihr und suchte ihr Herz zu gewinnen. Er liebte das Mädchen 4 und sagte zu seinem Vater Hamor: "Sorge dafür, dass ich dieses Mädchen heiraten kann!" 5 Als Jakob hörte, dass seine Tochter Dina vergewaltigt worden war, verhielt er sich ruhig, bis seine Söhne heimkamen. Sie waren nämlich bei den Tieren auf der Weide. 6 Sichems Vater Hamor kam zu Jakob heraus, um mit ihm über die Sache zu reden. 7 Als die Söhne Jakobs nach Hause kamen und von der Sache hörten, fühlten sich die Männer schwer gekränkt. Sie wurden sehr zornig, denn durch die Vergewaltigung einer Tochter Jakobs hatte Sichem eine Schandtat in Israel verübt. So etwas durfte nicht geschehen. (5. Mose 22.21) 8 Doch Hamor redete ihnen zu. "Mein Sohn Sichem hängt an dem Mädchen. Gebt sie ihm doch zur Frau! 9 Warum sollen wir uns nicht mit euch verschwägern? Gebt uns eure Töchter und ihr heiratet unsere. 10 Siedelt euch unter uns an; das Land steht euch offen! Bewohnt es, bereist es und macht euch darin ansässig!" 11 Und Sichem sagte zu Dinas Vater und zu ihren Brüdern: "Lasst mich Gnade vor euch finden! Ich will euch alles geben, was ihr verlangt. 12 Ihr könnt den Preis für die Braut und die Hochzeitsgabe so hoch machen, wie ihr wollt. Ich werde es bezahlen. Nur gebt mir das Mädchen zur Frau!" (2. Mose 22.15) 13 Doch die Söhne Jakobs gaben Sichem und seinem Vater eine hinterhältige Antwort, weil Sichem ihre Schwester Dina entehrt hatte. 14 "Wir können unsere Schwester keinem Mann geben, der eine Vorhaut hat. Das wäre eine Schande für uns. 15 Nur unter einer Bedingung können wir eurem Wunsch entsprechen: Ihr müsst so werden wie wir! Alle männlichen Personen müssen sich beschneiden lassen! 16 Dann geben wir euch unsere Töchter und können auch eure Töchter heiraten; dann wollen wir bei euch wohnen bleiben und mit euch zusammen ein Volk bilden. 17 Doch wenn ihr nichts davon wissen wollt, nehmen wir unsere Tochter und gehen." 18 Hamor und sein Sohn waren mit dem Vorschlag einverstanden. 19 Der junge Mann nahm die Sache gleich in die Hand, denn er hatte Gefallen an der Tochter Jakobs. Und im ganzen Haus seines Vaters hörten alle auf ihn. 20 So gingen Hamor und Sichem ans Tor ihrer Stadt und redeten zu den dort versammelten Männern: 21 "Diese Männer sind uns friedlich gesinnt. Lassen wir sie doch bei uns im Land wohnen und darin umherziehen. Das Land ist ja weit genug für sie. Wir können uns durch gegenseitige Heirat mit ihnen verbinden. 22 Jedoch sind sie nur dann bereit, bei uns zu bleiben und ein Volk mit uns zu werden, wenn sich alle männlichen Personen unter uns beschneiden lassen, wie es bei ihnen der Fall ist. 23 Wir sollten auf ihren Vorschlag eingehen, damit sie bei uns bleiben. Ihre Herden, ihr Besitz und all ihr Lastvieh wird dann doch uns gehören!" 24 Die Männer der Stadt hörten auf Hamor und seinen Sohn Sichem; und alle männlichen Personen, die zur Stadt gehörten, ließen sich beschneiden. 25 Drei Tage später, als sie im Wundfieber lagen, nahmen die Brüder Dinas, die Jakobssöhne Simeon und Levi, ihre Schwerter, überfielen die sorglose Stadt und töteten alle männlichen Bewohner. (1. Mose 49.5-7) 26 Sie erschlugen auch Hamor und seinen Sohn Sichem, holten ihre Schwester aus Sichems Haus und nahmen sie mit. 27 Dann plünderten die Söhne Jakobs die Stadt und raubten die Erschlagenen aus, weil sie ihre Schwester entehrt hatten. 28 Sie nahmen ihr Kleinvieh, ihre Rinder und Esel, alles, was in der Stadt und auf dem freien Feld war, 29 und raubten alles, was sie in den Häusern fanden. Auch ihre Kinder und Frauen schleppten sie als Beute weg. 30 Da sagte Jakob zu Simeon und Levi: "Ihr stürzt mich ins Unglück, denn ihr habt mich bei den Bewohnern des Landes verhasst gemacht, bei den Kanaanitern und Perisitern. Ich habe doch nur eine zählbare Mannschaft. Wenn sie sich gegen mich zusammentun, werden sie mich erschlagen, dann bringen sie mich und meine Familie um." (2. Mose 5.21) 31 Aber sie erwiderten: "Durfte er unsere Schwester denn wie eine Hure behandeln?"