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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 32

1 Früh am nächsten Morgen küsste Laban zum Abschied seine Enkel und seine Töchter und segnete sie. Dann kehrte er in seine Heimat zurück. 2 Als dann auch Jakob weiterzog, begegneten ihm Engel Gottes. (1. Mose 28.12) (Psalm 34.8) 3 "Hier ist das Lager Gottes!", sagte er, als er sie sah. Deshalb nannte er jenen Ort Mahanajim, Doppellager. 4 Nun schickte Jakob Boten zu seinem Bruder Esau voraus, der sich im Bergland von Seïr im Gebiet Edoms aufhielt. (1. Mose 36.8) 5 Er befahl ihnen: "Wenn ihr zu meinem Herrn, zu Esau kommt, sollt ihr sagen: 'Dein Diener Jakob lässt dir sagen: Die ganze Zeit über habe ich mich als Fremder bei Laban aufgehalten. 6 Ich habe Rinder, Esel und Kleinvieh erworben, Sklaven und Sklavinnen. Das wollte ich dir, meinem Herrn, mitteilen, um dein Wohlwollen zu gewinnen." 7 Als die Boten zurückkamen berichteten sie: "Wir waren bei deinem Bruder, bei Esau. Er ist schon unterwegs und zieht dir mit vierhundert Mann entgegen." 8 Jakob wurde angst und bange. Er teilte die Leute, die er bei sich hatte, in zwei Lager, dazu das Kleinvieh, die Rinder und die Kamele, 9 denn er sagte sich: "Wenn Esau auf das eine Lager trifft und alles erschlägt, kann doch das andere entkommen." 10 Dann betete Jakob: "Jahwe, Gott meines Vaters Abraham und Gott meines Vaters Isaak! Du hast zu mir gesagt: 'Kehr in deine Heimat und zu deiner Verwandtschaft zurück; ich werde es dir gut gehen lassen!' (1. Mose 31.3) (1. Mose 31.13) 11 Ich bin zu gering für alle Barmherzigkeit und Treue, die du an mir, deinem Sklaven, erwiesen hast. Denn nur mit meinem Stab bin ich über diesen Jordan gegangen, und nun bin ich zu zwei Lagern geworden. (2. Samuel 7.18) 12 Rette mich doch vor meinem Bruder, vor Esau. Ich habe Angst vor ihm, dass er nicht etwa kommt und uns alle umbringt, auch die Mütter und die Kinder. 13 Du hast mir doch versprochen: 'Ich will dir viel Gutes tun, und deine Nachkommen sollen werden wie der Sand am Meer, den niemand zählen kann.'" (1. Mose 28.13-14) 14 Er blieb die Nacht über dort und stellte aus seinem Besitz ein Geschenk für seinen Bruder Esau zusammen: 15 200 Ziegen und 20 Ziegenböcke, 200 Mutterschafe und 20 Schafböcke, 16 30 Kamelstuten mit ihren Jungen, 40 Kühe, 10 Stiere, 20 Eselinnen und 10 Esel. 17 Jede dieser Herden übergab er einem seiner Leute und sagte: "Zieht voraus und lasst einen Abstand zwischen den Herden!" 18 Dem ersten befahl er: "Wenn mein Bruder Esau dir entgegenkommt, wird er fragen: 'Wem gehörst du und wohin gehst du? Und wem gehören die Tiere, die du treibst?', 19 dann sollt ihr sagen: 'Es gehört alles deinem Diener Jakob, und es ist ein Geschenk, das er meinem Herrn Esau macht. Er selbst kommt hinter uns her.'" 20 Dieselbe Anweisung gab er auch dem zweiten, dem dritten und allen anderen, die hinter den Herden gingen: "Genau dasselbe sollt ihr zu Esau sagen, wenn ihr ihn trefft. 21 Und sagt immer: 'Dein Diener Jakob kommt auch noch hinter uns her.'" Denn er dachte: "Ich will ihn durch das Geschenk, das vor mir herzieht, versöhnen. Erst dann will ich ihm selbst unter die Augen treten. Vielleicht nimmt er mich freundlich auf." 22 So zog das Geschenk ihm voraus, während er die Nacht über im Lager blieb. 23 Doch mitten in der Nacht stand er auf, nahm seine beiden Frauen, die beiden Sklavinnen und seine elf Söhne und überquerte mit ihnen den Jabbok an einer Furt. 24 Auch alle seine Herden und seinen Besitz brachte er über den Fluss. 25 Nur Jakob selbst blieb zurück. Da rang ein Mann mit ihm, bis die Morgenröte heraufzog. (Hosea 12.4-5) 26 Als jener merkte, dass Jakob sich nicht niederringen ließ, schlug er auf dessen Hüftgelenk, sodass es sich ausrenkte. 27 Dann sagte er: "Lass mich los, die Morgenröte zieht schon herauf!" Doch Jakob erwiderte: "Ich lass dich nicht los, wenn du mich nicht vorher segnest!" (Matthäus 15.22) 28 "Wie heißt du?", fragte der Mann. "Jakob", erwiderte er. 29 Da sagte er: "Du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel, Gotteskämpfer! Denn du hast mit Gott und mit Menschen gekämpft und hast gesiegt." (1. Mose 35.10) 30 Da bat Jakob: "Sag mir doch, wie du heißt!" Doch er erwiderte nur: "Warum fragst du?"; und er segnete ihn. (Richter 13.17-18) 31 "Ich habe Gott ins Gesicht gesehen", sagte Jakob, "und ich lebe noch!" Darum nannte er jenen Ort Pnuël, Gottes Gesicht. (2. Mose 33.20) 32 Als Jakob Pnuël verließ, ging die Sonne über ihm auf. Er hinkte wegen seiner Hüfte. 33 Deshalb lehnen es die Israeliten bis heute ab, den Muskel zu essen, der über dem Hüftgelenk liegt, weil Jakob an dieser Stelle von Gott geschlagen worden war.