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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 30

1 Als Rahel merkte, dass sie keine Kinder für Jakob bekommen konnte, wurde sie auf ihre Schwester eifersüchtig. "Sorge dafür, dass ich Kinder bekomme!", sagte sie zu Jakob. "Wenn nicht, sterbe ich!" 2 Da wurde Jakob zornig auf Rahel und sagte: "Stehe ich etwa an Gottes Stelle, der dir Kinder versagt hat?" (Psalm 127.3) 3 Sie sagte: "Nimm meine Sklavin Bilha und schlafe mit ihr. Wenn sie das Kind dann auf meinem Schoß zur Welt bringt, ist es wie mein eigenes." (1. Mose 16.2) 4 So gab sie ihm ihre Sklavin Bilha zur Frau und er schlief mit ihr. 5 Da wurde Bilha schwanger und gebar Jakob einen Sohn. 6 Rahel sagte: "Gott hat mir Recht verschafft, er hat meine Bitten gehört und mir einen Sohn geschenkt!" Darum nannte sie ihn Dan. 7 Darauf wurde Rahels Sklavin Bilha noch einmal schwanger und schenkte Jakob noch einen Sohn. 8 Da sagte Rahel: "Einen Gotteskampf habe ich mit meiner Schwester ausgefochten und habe auch gesiegt." Sie nannte ihn Naftali. 9 Als Lea nun sah, dass sie keine Kinder mehr bekam, gab sie Jakob ihre Sklavin Silpa zur Frau. (1. Mose 29.35) 10 Auch Silpa schenkte Jakob einen Sohn. 11 Da sagte Lea: "Das Glück ist gekommen!" und nannte ihn Gad, Glück. 12 Als Silpa Jakob einen zweiten Sohn schenkte, 13 sagte Lea: "Ich Glückliche! Alle Frauen werden mich glücklich preisen!" Darum nannte sie ihn Ascher. 14 Zur Zeit der Weizenernte fand Ruben einmal Alraunfrüchte auf dem Feld und brachte sie seiner Mutter Lea. Da bat Rahel ihre Schwester: "Gib mir doch ein paar von den Liebesäpfeln, die dein Sohn gefunden hat!" 15 Aber Lea sagte zu ihr: "Reicht es dir nicht, dass du mir meinen Mann weggenommen hast? Musst du auch noch die Liebesäpfel meines Sohnes haben?" Rahel erwiderte: "Wenn du sie mir gibst, soll er heute Nacht bei dir schlafen!" 16 Als Jakob abends vom Feld kam, ging Lea ihm entgegen und sagte: "Heute musst du mit mir schlafen, denn ich habe bezahlt. Ich habe dich mit den Liebesäpfeln meines Sohnes erkauft." Da schlief Jakob in dieser Nacht mit ihr; 17 und Gott erhörte Leas Bitte, sodass sie schwanger wurde und Jakob einen fünften Sohn schenkte. 18 Sie sagte: "Gott hat mich dafür belohnt, dass ich meine Sklavin meinem Mann gegeben habe." Darum nannte sie ihn Issachar, mein Lohn. 19 Als Lea noch einmal schwanger wurde und Jakob einen sechsten Sohn schenkte, 20 sagte sie: "Gott hat mir ein schönes Geschenk gemacht; diesmal wird mein Mann mich annehmen, denn ich habe ihm sechs Söhne geboren." Deshalb gab sie ihm den Namen Sebulon. 21 Danach gebar sie eine Tochter und gab ihr den Namen Dina. 22 Nun dachte Gott aber auch an Rahel. Er erhörte sie und öffnete ihren Mutterschoß. (1. Samuel 1.19) 23 Sie wurde daraufhin schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Da sagte sie: "Gott hat meine Schande weggenommen." (Jesaja 4.1) (Lukas 1.25) 24 Sie nannte ihn Josef und sagte: "Jahwe gebe mir noch einen anderen Sohn." 25 Als Rahel Josef geboren hatte, sagte Jakob zu Laban: "Entlass mich, ich will in meine Heimat ziehen! 26 Gib mir meine Frauen und Kinder, für die ich bei dir gearbeitet habe und lass mich gehen! Du weißt ja selbst, was ich mit meiner Arbeit für dich geleistet habe." (1. Mose 29.20) (1. Mose 29.30) 27 Aber Laban erwiderte: "Könnte ich doch dein Wohlwollen finden und dich zum Bleiben bewegen! Durch Wahrsagung habe ich erfahren, dass Jahwe mich deinetwegen gesegnet hat. (1. Mose 39.5) 28 Was willst du als Lohn? Ich gebe dir, was du verlangst." 29 Jakob sagte: "Du weißt ja, wie ich für dich geschuftet habe und was aus deinem Vieh bei mir geworden ist. 30 Das wenige, das du vor meiner Zeit hattest, hat sich gewaltig vermehrt, und Jahwe hat dich bei jedem meiner Schritte gesegnet. Jetzt muss ich endlich für meine Familie sorgen!" 31 Da fragte Laban: "Was verlangst du als Lohn?" - "Du sollst mir gar nichts geben", erwiderte Jakob, "wenn du mir Folgendes zugestehst, werde ich auch weiterhin für dein Kleinvieh sorgen: 32 Ich will heute aus deinen Herden jedes dunkel gesprenkelte und gefleckte Schaf entfernen, sowie jede hell gefleckte und gesprenkelte Ziege. Das soll mein Lohn sein! 33 Meine Redlichkeit wird für mich zeugen, wenn du morgen kommst, um meinen Lohn anzusehen: Alle Ziegen, die nicht hell gefleckt und gesprenkelt und alle Schaflämmer, die nicht braun sind, sollen als gestohlen gelten, wenn sie bei mir sind." 34 Da sagte Laban: "Gut, es soll so sein, wie du gesagt hast." 35 Aber er suchte noch am selben Tag alle Ziegen und Ziegenböcke heraus, an denen etwas Helles, und alle Schafe, an denen etwas Dunkles war, und gab sie seinen Söhnen. 36 Dann entfernte er sich mit ihnen von Jakob, und zwar drei Tagereisen weit. Jakob weidete nun die restlichen Tiere Labans. 37 Nun schnitt sich Jakob frische Zweige von Silberpappeln, Mandelbäumen und Platanen und schälte Streifen von der Rinde ab. Diese hellgestreiften Stöcke 38 legte er in die Tränkrinnen. Wenn dann die Tiere, die zum Tränken kamen, brünstig wurden 39 und sich besprangen, warfen sie lauter gestreifte, gesprenkelte und gefleckte Junge. 40 Diese Lämmer sonderte Jakob aus und machte alle gestreiften und braunen Tiere zu einer eigenen Herde. So züchtete er sich eine besondere Herde, die er nicht zu den Tieren Labans gab. 41 Jakob legte die Stäbe aber nur dann in die Tränkrinnen, wenn die kräftigen Tiere sich besprangen; 42 bei den schwächlichen tat er das nicht. So blieben die schwächlichen Tiere bei Laban und Jakob bekam die kräftigen. 43 Auf diese Weise wurde Jakob reicher und reicher und besaß schließlich sehr viele Schafe und Ziegen, dazu Sklaven und Sklavinnen und ebenso Kamele und Esel. (1. Mose 12.16)