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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 26

1 Wieder einmal brach eine Hungersnot über das Land herein, wie schon damals zur Zeit Abrahams. Da zog Isaak nach Gerar zu Abimelech, dem Philisterkönig. (1. Mose 12.10) (1. Mose 20.2) 2 Jahwe war ihm nämlich erschienen und hatte gesagt: "Zieh nicht nach Ägypten, bleib in dem Land, das ich dir sage! 3 Lebe als Fremder in diesem Land, dann werde ich mit dir sein und dich segnen. Denn dir und deinen Nachkommen werde ich all diese Länder geben. Ich halte den Eid, den ich deinem Vater Abraham geschworen habe. (1. Mose 12.7) (1. Mose 22.16) 4 Ich mache deine Nachkommen so zahlreich wie die Sterne am Himmel und gebe ihnen all diese Länder. Und durch deine Nachkommen werden alle Völker der Erde gesegnet sein, (1. Mose 12.3) (1. Mose 15.5) 5 weil Abraham auf mich gehört und meine Befehle, Gebote und Weisungen befolgt hat." 6 So blieb Isaak in Gerar. 7 Als nun die Männer am Ort sich nach seiner Frau erkundigten, sagte er: "Sie ist meine Schwester", denn er dachte: "Die Männer hier werden mich wegen Rebekka umbringen, sie ist ja so schön." 8 Als er schon längere Zeit dort war, schaute der Philisterkönig Abimelech einmal aus dem Fenster und sah, wie Isaak mit Rebekka schmuste. (Sprüche 5.18) 9 Da ließ er ihn zu sich rufen und sagte: "Sie ist ja doch deine Frau! Wie konntest du nur sagen: 'Sie ist meine Schwester'?" - "Ich befürchtete, wegen ihr umgebracht zu werden", erwiderte Isaak. 10 "Was hast du uns da angetan?", rief Abimelech. "Wie leicht hätte es geschehen können, dass einer meiner Leute mit ihr geschlafen hätte! Dann hättest du uns in schwere Schuld gestürzt!" 11 Darauf ließ Abimelech dem ganzen Volk bekannt machen: "Wer diesen Mann oder seine Frau antastet, wird in jedem Fall mit dem Tod bestraft." 12 Isaak säte in diesem Land Getreide aus und erntete in jenem Jahr das Hundertfache. So segnete Jahwe ihn. (Sprüche 10.22) 13 Sein Besitz vermehrte sich immer mehr, und er wurde ein sehr reicher Mann. 14 Er hatte Kleinvieh- und Rinderherden und ein zahlreiches Gesinde. Da wurden die Philister neidisch auf ihn. 15 Deshalb schütteten sie alle Brunnen zu, die von den Leuten seines Vaters Abraham gegraben worden waren, und füllten sie mit Schutt. (1. Mose 21.25) 16 Und Abimelech sagte zu Isaak: "Zieh von uns weg, denn du bist uns zu mächtig geworden!" 17 Da verließ Isaak die Stadt und schlug sein Lager im Tal von Gerar auf. 18 Danach legte er die Brunnen wieder frei, die zur Zeit seines Vaters Abraham gegraben worden waren und die die Philister nach dessen Tod zugeschüttet hatten. Er gab ihnen die gleichen Namen, die sein Vater ihnen gegeben hatte. 19 Isaaks Leute gruben auch im Talgrund und stießen dabei auf Quellwasser. 20 Doch die Hirten von Gerar fingen Streit mit den Hirten Isaaks an und erklärten: "Das Wasser gehört uns!" Deshalb nannte Isaak den Brunnen Esek, Zank, weil sie sich mit ihm herumgezankt hatten. 21 Sie gruben einen anderen Brunnen; aber auch um den stritten sie. Da nannte er ihn Sitna, Anklage. 22 Danach zog er von dort weiter und grub noch einen Brunnen. Um den gab es keinen Streit. Deshalb nannte Isaak ihn Rehobot, Weite, und sagte: "Jetzt hat Jahwe uns freien Raum gegeben, dass wir uns im Land ausbreiten können." 23 Von dort zog er nach Beerscheba hinauf. 24 In derselben Nacht erschien ihm Jahwe und sagte: "Ich bin der Gott deines Vaters Abraham. Hab keine Angst, denn ich stehe dir bei! Wegen Abraham werde ich dich segnen und deine Nachkommenschaft zahlreich machen." 25 Isaak baute dort einen Altar und rief den Namen Jahwes an. Er schlug sein Lager in der Nähe auf, und seine Leute begannen, einen Brunnen zu graben. (1. Mose 12.8) 26 Da besuchte ihn Abimelech aus Gerar zusammen mit seinem Ratgeber Ahusat und seinem Heerführer Pichol. (1. Mose 21.22) 27 "Warum kommt ihr zu mir?", fragte Isaak sie. "Ihr habt mich doch wie einen Feind behandelt und von euch fortgejagt!" 28 "Wir haben deutlich gesehen, dass Jahwe auf deiner Seite steht", erwiderten sie. "Deshalb haben wir uns gedacht: 'Es müsste eine eidliche Verpflichtung zwischen uns stehen!' Wir wollen einen Vertrag mit dir schließen, 29 dass du uns keinen Schaden zufügst. Wir haben dir ja auch nichts zuleide getan; wir haben dir nur Gutes erwiesen und dich in Frieden ziehen lassen. Du bist nun einmal von Jahwe gesegnet." 30 Daraufhin ließ Isaak ihnen ein Mahl zubereiten, und sie aßen und tranken. 31 Früh am nächsten Morgen leisteten sie einander den Schwur. Dann ließ Isaak sie in Frieden ziehen. 32 Am selben Tag kamen seine Leute, die den Brunnen gegraben hatten, und meldeten: "Wir haben Wasser gefunden!" 33 Da nannte Isaak den Brunnen Schiba, Schwur. Deshalb heißt die Stadt bis heute Beerscheba, Schwurbrunnen. (1. Mose 21.31) 34 Als Esau vierzig Jahre alt war, heiratete er zwei Frauen: Jehudit, die Tochter des Hetiters Beeri, und Basemat, die Tochter des Hetiters Elon. (1. Mose 36.2-3) 35 Das war ein schwerer Kummer für Isaak und Rebekka.