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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 4

Aufforderung zum Gehorsam - Warnung vor Götzendienst

1 Und nun, Israel, höre auf die Satzungen und auf die Rechte, die ich euch lehre zu tun, auf daß ihr lebet und hineinkommet und das Land in Besitz nehmet, welches Jehova, der Gott eurer Väter, euch gibt. 2 Ihr sollt nichts hinzutun zu dem Worte, das ich euch gebiete, und sollt nichts davon tun, damit ihr beobachtet die Gebote Jehovas, eures Gottes, die ich euch gebiete. (5. Mose 13.1) (Sprüche 30.6) (Offenbarung 22.18-19) 3 Eure Augen haben gesehen, was Jehova wegen des Baal Peor getan hat; denn alle Männer, welche dem Baal Peor nachgegangen sind, hat Jehova, dein Gott, aus deiner Mitte vertilgt; (4. Mose 25.3) 4 ihr aber, die ihr Jehova, eurem Gott, anhinget, seid heute alle am Leben. 5 Siehe, ich habe euch Satzungen und Rechte gelehrt, so wie Jehova, mein Gott, mir geboten hat, damit ihr also tuet inmitten des Landes, wohin ihr kommet, um es in Besitz zu nehmen. 6 Und so beobachtet und tut sie! denn das wird eure Weisheit und euer Verstand sein vor den Augen der Völker, welche alle diese Satzungen hören und sagen werden: Diese große Nation ist ein wahrhaft weises und verständiges Volk. 7 Denn welche große Nation gibt es, die Götter hätte, welche ihr so nahe wären, wie Jehova, unser Gott, in allem, worin wir zu ihm rufen? (5. Mose 33.29) (2. Samuel 7.23) 8 Und welche große Nation gibt es, die so gerechte Satzungen und Rechte hätte, wie dieses ganze Gesetz, das ich euch heute vorlege? 9 Nur hüte dich und hüte deine Seele sehr, daß du die Dinge nicht vergessest, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen weichen alle Tage deines Lebens! und tue sie kund deinen Kindern und deinen Kindeskindern. - (Psalm 103.2) 10 An dem Tage, da du vor Jehova, deinem Gott, am Horeb standest, als Jehova zu mir sprach: Versammle mir das Volk, daß ich sie meine Worte hören lasse, welche sie lernen sollen, um mich zu fürchten alle die Tage, die sie auf dem Erdboden leben, und welche sie ihre Kinder lehren sollen: (2. Mose 19.17) (5. Mose 6.7) (5. Mose 11.19) 11 da nahtet ihr hinzu und standet unten an dem Berge; und der Berg brannte im Feuer bis ins Herz des Himmels: Finsternis, Gewölk und Dunkel. 12 Und Jehova redete zu euch mitten aus dem Feuer; die Stimme der Worte hörtet ihr, aber ihr sahet keine Gestalt außer der Stimme. 13 Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch zu tun gebot, die zehn Worte; und er schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln. (2. Mose 31.18) 14 Und mir gebot Jehova in selbiger Zeit, euch Satzungen und Rechte zu lehren, damit ihr sie tätet in dem Lande, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen. 15 So hütet eure Seelen sehr, - denn ihr habt keinerlei Gestalt gesehen an dem Tage, da Jehova am Horeb, mitten aus dem Feuer, zu euch redete - 16 daß ihr euch nicht verderbet und euch ein geschnitztes Bild machet, das Gleichnis irgend eines Bildes, das Abbild eines männlichen oder eines weiblichen Wesens, (2. Mose 20.4) 17 das Abbild irgend eines Tieres, das auf Erden ist, das Abbild irgend eines geflügelten Vogels, der am Himmel fliegt, 18 das Abbild von irgend etwas, das sich auf dem Erdboden regt, das Abbild irgend eines Fisches, der im Wasser unter der Erde ist; 19 und daß du deine Augen nicht zum Himmel erhebest und die Sonne und den Mond und die Sterne, das ganze Heer des Himmels, sehest und verleitet werdest und dich vor ihnen bückest und ihnen dienest, welche Jehova, dein Gott, allen Völkern unter dem ganzen Himmel zugeteilt hat. (5. Mose 17.3) 20 Euch aber hat Jehova genommen und euch herausgeführt aus dem eisernen Schmelzofen, aus Ägypten, damit ihr das Volk seines Erbteils wäret, wie es an diesem Tage ist. (2. Mose 19.5-6) 21 Und Jehova war eurethalben über mich erzürnt, und er schwur, daß ich nicht über den Jordan gehen und nicht in das gute Land kommen sollte, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt; (5. Mose 3.26) 22 denn ich werde in diesem Lande sterben, ich werde nicht über den Jordan gehen; ihr aber werdet hinüberziehen und werdet dieses gute Land besitzen. 23 Hütet euch, daß ihr nicht des Bundes Jehovas, eures Gottes, vergesset, den er mit euch gemacht hat, und euch ein geschnitztes Bild machet, ein Gleichnis von irgend etwas, das Jehova, dein Gott, dir verboten hat. 24 Denn Jehova, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer, ein eifernder Gott! (2. Mose 20.5) (5. Mose 9.3) (Jesaja 10.17) (Hebräer 12.29) 25 Wenn du Kinder und Kindeskinder zeugen wirst, und ihr eingelebt seid im Lande, und ihr euch verderbet und euch ein geschnitztes Bild machet, ein Gleichnis von irgend etwas, und tut, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, ihn zu reizen: 26 so nehme ich heute den Himmel und die Erde zu Zeugen gegen euch, daß ihr gewißlich schnell aus dem Lande umkommen werdet, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es in Besitz zu nehmen; ihr werdet eure Tage darin nicht verlängern, sondern gänzlich vertilgt werden. (5. Mose 30.19) (5. Mose 31.28) (5. Mose 32.1) 27 Und Jehova wird euch unter die Völker zerstreuen, und ihr werdet übrigbleiben, ein zählbares Häuflein unter den Nationen, wohin Jehova euch führen wird; 28 und ihr werdet daselbst Göttern dienen, dem Werke von Menschenhänden, Holz und Stein, die nicht sehen und nicht hören und nicht essen und nicht riechen. (5. Mose 28.36) (Psalm 115.4-7) 29 Aber ihr werdet von dort Jehova, deinen Gott, suchen; und du wirst ihn finden, wenn du mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele nach ihm fragen wirst. (Psalm 27.8) (Jeremia 29.13-14) 30 In deiner Bedrängnis, und wenn alle diese Dinge dich treffen werden am Ende der Tage, wirst du umkehren zu Jehova, deinem Gott, und seiner Stimme gehorchen. (3. Mose 26.40) 31 Denn ein barmherziger Gott ist Jehova, dein Gott; er wird dich nicht lassen und dich nicht verderben und wird des Bundes deiner Väter nicht vergessen, den er ihnen geschworen hat. 32 Denn frage doch nach den vorigen Tagen, die vor dir gewesen sind, von dem Tage an, da Gott den Menschen auf der Erde geschaffen hat, und von einem Ende des Himmels bis zum anderen Ende des Himmels, ob je eine solch große Sache geschehen, oder ob desgleichen gehört worden sei. 33 Hat je ein Volk die Stimme Gottes mitten aus dem Feuer reden gehört, wie du sie gehört hast, und ist am Leben geblieben? - (2. Mose 20.1) (2. Mose 20.19) 34 Oder hat Gott je versucht zu kommen, um sich eine Nation aus der Mitte einer Nation zu nehmen durch Versuchungen, durch Zeichen und durch Wunder, und durch Krieg und mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arme, und durch große Schrecknisse, nach allem, was Jehova, euer Gott, in Ägypten, vor deinen Augen, für euch getan hat? (5. Mose 7.19) 35 Dir ist es gezeigt worden, damit du wissest, daß Jehova Gott ist, keiner sonst außer ihm. (5. Mose 32.39) 36 Vom Himmel her hat er dich seine Stimme hören lassen, um dich zu unterweisen; und auf der Erde hat er dich sein großes Feuer sehen lassen, und mitten aus dem Feuer hast du seine Worte gehört. 37 Und darum, daß er deine Väter geliebt und ihren Samen nach ihnen erwählt hat, hat er dich mit seinem Angesicht, mit seiner großen Kraft aus Ägypten herausgeführt, (2. Mose 33.14) 38 um Nationen vor dir auszutreiben, größer und stärker als du, um dich hinzubringen, damit er dir ihr Land als Erbteil gäbe, wie es an diesem Tage geschieht. 39 So erkenne denn heute und nimm zu Herzen, daß Jehova Gott ist im Himmel oben und auf der Erde unten, keiner sonst. 40 Und beobachte seine Satzungen und seine Gebote, die ich dir heute gebiete, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe, und damit du deine Tage verlängerst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir für immer gibt.

Zufluchtsstädte im Ostjordanland

41 Damals sonderte Mose drei Städte ab diesseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.2) 42 damit ein Totschläger dahin fliehe, der seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen hat, und er haßte ihn vordem nicht, - daß er in eine von diesen Städten fliehe und am Leben bleibe: 43 Bezer in der Wüste, im Lande der Ebene, für die Rubeniter, und Ramoth in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.

Einleitung zum Gesetz

44 Und dies ist das Gesetz, welches Mose den Kindern Israel vorlegte; 45 dies sind die Zeugnisse und die Satzungen und die Rechte, welche Mose zu den Kindern Israel redete, als sie aus Ägypten zogen, 46 diesseit des Jordan, im Tale, Beth-Peor gegenüber, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon wohnte, den Mose und die Kinder Israel geschlagen haben, als sie aus Ägypten zogen. 47 Und sie nahmen sein Land in Besitz, und das Land Ogs, des Königs von Basan, das Land der zwei Könige der Amoriter, welche diesseit des Jordan waren, gegen Sonnenaufgang; 48 von Aroer, das am Ufer des Flusses Arnon ist, bis an den Berg Sion, das ist der Hermon; (5. Mose 3.8-9) 49 und die ganze Ebene diesseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, und bis an das Meer der Ebene unter den Abhängen des Pisga.