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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 2

Weg Israels durch die Wüste - Sieg über Sihon

1 Und wir wandten uns und brachen auf nach der Wüste, des Weges zum Schilfmeere, wie Jehova zu mir geredet hatte; und wir umzogen das Gebirge Seir viele Tage. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und Jehova redete zu mir und sprach: 3 Lange genug habt ihr dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Norden. 4 Und gebiete dem Volke und sprich: Ihr werdet nun durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau, ziehen, die in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten; so habet wohl acht! (4. Mose 20.14) 5 Laßt euch nicht in Streit mit ihnen ein, denn ich werde euch von ihrem Lande auch nicht den Tritt einer Fußsohle geben; denn das Gebirge Seir habe ich dem Esau als Besitztum gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Speise sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr esset, und auch Wasser sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr trinket. 7 Denn Jehova, dein Gott, hat dich gesegnet in allem Werke deiner Hand. Er kannte dein Ziehen durch diese große Wüste: diese vierzig Jahre ist Jehova, dein Gott, mit dir gewesen; es hat dir an nichts gemangelt. 8 Und wir zogen weiter, an unseren Brüdern, den Kindern Esau, vorüber, die in Seir wohnen, von dem Wege der Ebene, von Elath und von Ezjon-Geber her; und wir wandten uns und zogen des Weges nach der Wüste von Moab. 9 Und Jehova sprach zu mir: Befeinde Moab nicht und laß dich nicht in Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir von seinem Lande kein Besitztum geben; denn Ar habe ich den Kindern Lot als Besitztum gegeben. - (1. Mose 19.37) 10 Die Emim wohnten vordem darin, ein großes und zahlreiches und hohes Volk, wie die Enakim. (5. Mose 1.28) 11 Auch sie werden für Riesen gehalten, wie die Enakim; und die Moabiter nennen sie Emim. 12 Und in Seir wohnten vordem die Horiter; aber die Kinder Esau trieben sie aus und vertilgten sie vor sich und wohnten an ihrer Statt, so wie Israel dem Lande seines Besitztums getan, das Jehova ihnen gegeben hat. - (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 Nun machet euch auf und ziehet über den Bach Sered. Und wir zogen über den Bach Sered. (4. Mose 21.12) 14 Die Tage aber, die wir von Kades-Barnea gegangen sind, bis wir über den Bach Sered zogen, waren 38 Jahre, bis das ganze Geschlecht der Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben war, so wie Jehova ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Und auch war die Hand Jehovas wider sie, um sie aus dem Lager zu vertilgen, bis sie aufgerieben waren. 16 Und es geschah, als die Kriegsleute insgesamt aus der Mitte des Volkes weggestorben waren, 17 da redete Jehova zu mir und sprach: 18 Du wirst heute die Grenze von Moab, von Ar, überschreiten, (4. Mose 21.13) 19 und dich nähern gegenüber den Kindern Ammon; du sollst sie nicht befeinden und dich nicht in Streit mit ihnen einlassen, denn ich werde dir von dem Lande der Kinder Ammon kein Besitztum geben; denn ich habe es den Kindern Lot als Besitztum gegeben. - (1. Mose 19.38) 20 Für ein Land der Riesen wird auch dieses gehalten; Riesen wohnten vordem darin, und die Ammoniter nennen sie Samsummim: 21 ein großes und zahlreiches und hohes Volk, wie die Enakim; und Jehova vertilgte sie vor ihnen, und sie trieben sie aus und wohnten an ihrer Statt; 22 so wie er für die Kinder Esau getan hat, die in Seir wohnen, vor welchen er die Horiter vertilgte; und sie trieben sie aus und wohnten an ihrer Statt bis auf diesen Tag. 23 Und die Awim, welche in Dörfern wohnten bis Gasa, - die Kaphtorim, die aus Kaphtor kamen, vertilgten dieselben und wohnten an ihrer Statt. - (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 Machet euch auf, brechet auf und ziehet über den Fluß Arnon. Siehe, ich habe Sihon, den König von Hesbon, den Amoriter, und sein Land in deine Hand gegeben; beginne, nimm in Besitz und bekriege ihn! 25 An diesem Tage will ich beginnen, deinen Schrecken und deine Furcht auf die Völker unter dem ganzen Himmel zu legen, welche das Gerücht von dir hören und vor dir zittern und beben werden. 26 Und ich sandte Boten aus der Wüste Kedemoth an Sihon, den König von Hesbon, mit Worten des Friedens, und sprach: (4. Mose 21.21) 27 Laß mich durch dein Land ziehen! nur auf der Straße will ich gehen, ich will weder zur Rechten noch zur Linken weichen; 28 Speise sollst du mir um Geld verkaufen, daß ich esse, und Wasser sollst du mir um Geld geben, daß ich trinke. Nur mit meinen Füßen will ich durchziehen - 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die in Seir wohnen, und die Moabiter, die in Ar wohnen - bis ich über den Jordan in das Land ziehe, das Jehova, unser Gott, uns gibt. 30 Aber Sihon, der König von Hesbon, wollte uns nicht bei sich durchziehen lassen; denn Jehova, dein Gott, hatte seinen Geist verhärtet und sein Herz verstockt, auf daß er ihn in deine Hand gäbe, wie es an diesem Tage ist. 31 Und Jehova sprach zu mir: Siehe, ich habe begonnen, Sihon und sein Land vor dir dahinzugeben; beginne, nimm in Besitz, damit du sein Land besitzest. 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Jahaz. 33 Aber Jehova, unser Gott, gab ihn vor uns dahin; und wir schlugen ihn und seine Söhne und all sein Volk. 34 Und in selbiger Zeit nahmen wir alle seine Städte ein, und wir verbannten ihre ganze Bevölkerung: Männer und Weiber und Kinder; wir ließen keinen Entronnenen übrig. 35 Nur das Vieh erbeuteten wir für uns und den Raub der Städte, die wir einnahmen. 36 Von Aroer, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die im Flußtale liegt, bis Gilead war keine Stadt, die uns zu stark gewesen wäre: Alles gab Jehova, unser Gott, vor uns dahin. 37 Nur dem Lande der Kinder Ammon, der ganzen Seite des Flusses Jabbok, bist du nicht genaht, noch den Städten des Gebirges, noch allem, was Jehova, unser Gott, verboten hatte.