1Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.3Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.5Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;7deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
Das Jubeljahr (Halljahr)
8Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.9Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.12Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.13In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.14Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;(1. Thessalonicher 4.6)15sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!18Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.20Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!21so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;(5. Mose 28.8)22daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.23Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.(Psalm 39.13)24Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.(Rut 4.3-4)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,27so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.28Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.29Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.30Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.31Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.32Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;34und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.35Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.36Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.(5. Mose 23.20)37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.38Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;(2. Mose 21.2)40als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.41Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.42Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!43Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.45Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,46und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen!47Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,48so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;49oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.50Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.51Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;52sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.53Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.(3. Mose 25.43)54Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;55denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.
Verfahren bei Unreinheit, Veruntreuung und bei Verdacht auf Ehebruch
1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie alle Aussätzigen und alle Flüssigen und alle wegen einer Leiche Verunreinigten aus dem Lager hinaustun;(3. Mose 13.46)(3. Mose 15.2)3sowohl Mann als Weib sollt ihr hinaustun, vor das Lager sollt ihr sie hinaustun, damit sie nicht ihre Lager verunreinigen, in deren Mitte ich wohne.(4. Mose 12.14)(4. Mose 35.34)4Und die Kinder Israel taten also und taten sie vor das Lager hinaus; so wie Jehova zu Mose geredet hatte, also taten die Kinder Israel.5Und Jehova redete zu Mose und sprach:6Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine von allen Sünden der Menschen tun, so daß sie eine Untreue gegen Jehova begehen, und selbige Seele sich verschuldet,(3. Mose 5.21)7so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an welchem er sich verschuldet hat.8Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jehova erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. -9Und jedes Hebopfer von allen heiligen Dingen der Kinder Israel, welche sie dem Priester darbringen, soll ihm gehören.(4. Mose 18.8)10Ja, ihm sollen eines jeden heilige Dinge gehören; was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören.11Und Jehova redete zu Mose und sprach:12Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib ausschweift und Untreue gegen ihn begeht,13und ein Mann liegt bei ihr zur Begattung, und es ist verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im geheimen verunreinigt, und es ist kein Zeuge gegen sie, und sie ist nicht ertappt worden;14und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich verunreinigt; oder der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich nicht verunreinigt:15so soll der Mann sein Weib zu dem Priester bringen und ihre Opfergabe ihrethalben bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedächtnisses, welches Ungerechtigkeit ins Gedächtnis bringt.16Und der Priester soll sie herzunahen lassen und sie vor Jehova stellen.17Und der Priester nehme heiliges Wasser in einem irdenen Gefäße; und der Priester nehme von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung ist, und tue ihn in das Wasser.(2. Mose 30.18)18Und der Priester stelle das Weib vor Jehova und entblöße das Haupt des Weibes, und lege auf ihre Hände das Speisopfer des Gedächtnisses; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und das fluchbringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein.19Und der Priester soll sie beschwören und zu dem Weibe sagen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat, und wenn du, unter deinem Manne seiend, nicht ausgeschweift bist in Unreinigkeit, so bleibe unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der Bitterkeit;20wenn du aber, unter deinem Manne seiend, ausgeschweift bist und dich verunreinigt hast, und ein Mann bei dir gelegen hat außer deinem Manne, -21und zwar soll der Priester das Weib beschwören mit dem Schwure des Fluches, und der Priester soll zu dem Weibe sagen -: So mache dich Jehova zum Fluche und zum Schwure in der Mitte deines Volkes, indem Jehova deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen mache,22und es komme dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch schwellen und die Hüfte schwinden zu machen! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!23Und der Priester soll diese Flüche in ein Buch schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit auslöschen;24und er soll das Weib das fluchbringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit das fluchbringende Wasser in sie komme zur Bitterkeit.25Und der Priester nehme aus der Hand des Weibes das Speisopfer der Eifersucht und webe das Speisopfer vor Jehova und bringe es zum Altar;26und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer als dessen Gedächtnisteil und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er das Weib das Wasser trinken lassen.27Und hat er sie das Wasser trinken lassen, so wird es geschehen, wenn sie sich verunreinigt und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, daß das fluchbringende Wasser in sie kommen wird zur Bitterkeit, und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden; und das Weib wird zum Fluche werden in der Mitte ihres Volkes.28Wenn aber das Weib sich nicht verunreinigt hat und rein ist, so wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen.29Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn ein Weib, unter ihrem Manne seiend, ausschweift und sich verunreinigt,30oder wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, so soll er das Weib vor Jehova stellen, und der Priester soll ihr tun nach diesem, ganzen Gesetz.31Und der Mann wird frei sein von Schuld; selbiges Weib aber soll ihre Missetat tragen.