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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 33

Lagerplätze Israels während der vierzig Jahre in der Wüste

1 Dies sind die Züge der Kinder Israel, welche aus dem Lande Ägypten ausgezogen sind nach ihren Heeren, unter der Hand Moses und Aarons. 2 Und Mose schrieb ihre Auszüge auf, nach ihren Zügen, nach dem Befehle Jehovas; und dies sind ihre Züge, nach ihren Auszügen: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats. Am anderen Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus mit erhobener Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 als die Ägypter diejenigen begruben, welche Jehova unter ihnen geschlagen hatte, alle Erstgeborenen; und Jehova hatte an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkoth und lagerten sich in Etham, das am Rande der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Und sie brachen auf von Etham und wandten sich nach Pi-Hachiroth, das Baal-Zephon gegenüber liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Und sie brachen auf von Hachiroth und zogen mitten durchs Meer nach der Wüste hin, und sie zogen drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Und sie brachen auf von Mara und kamen nach Elim; und in Elim waren zwölf Wasserquellen und siebzig Palmbäume; und sie lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Und sie brachen auf von Elim und lagerten sich am Schilfmeer. 11 Und sie brachen auf vom Schilfmeer und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Und sie brachen auf aus der Wüste Sin und lagerten sich in Dophka. 13 Und sie brachen auf von Dophka und lagerten sich in Alusch. 14 Und sie brachen auf von Alusch und lagerten sich in Rephidim; und das Volk hatte daselbst kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Und sie brachen auf von Rephidim und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Und sie brachen auf aus der Wüste Sinai und lagerten sich in Kibroth-Hattaawa. (4. Mose 11.34) 17 Und sie brachen auf von Kibroth-Hattaawa und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Und sie brachen auf von Hazeroth und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Und sie brachen auf von Rithma und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Und sie brachen auf von Rimmon-Perez und lagerten sich in Libna. 21 Und sie brachen auf von Libna und lagerten sich in Rissa. 22 Und sie brachen auf von Rissa und lagerten sich in Kehelatha. 23 Und sie brachen auf von Kehelatha und lagerten sich am Berge Schepher. 24 Und sie brachen auf vom Berge Schepher und lagerten sich in Harada. 25 Und sie brachen auf von Harada und lagerten sich in Makheloth. 26 Und sie brachen auf von Makheloth und lagerten sich in Tachath. 27 Und sie brachen auf von Tachath und lagerten sich in Terach. 28 Und sie brachen auf von Terach und lagerten sich in Mithka. 29 Und sie brachen auf von Mithka und lagerten sich in Haschmona. 30 Und sie brachen auf von Haschmona und lagerten sich in Moseroth. 31 Und sie brachen auf von Moseroth und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Und sie brachen auf von Bne-Jaakan und lagerten sich in Hor-Gidgad. 33 Und sie brachen auf von Hor-Gidgad und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona. 35 Und sie brachen auf von Abrona und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Und sie brachen auf von Ezjon-Geber und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1) 37 Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am Berge Hor, am Rande des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehle Jehovas; und er starb daselbst im vierzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im fünften Monat, am Ersten des Monats. 39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb. 40 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte im Lande Kanaan, hörte von dem Kommen der Kinder Israel. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf vom Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Und sie brachen auf von Zalmona und lagerten sich in Punon. 43 Und sie brachen auf von Punon und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich in Ijje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Und sie brachen auf von Ijjim und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Und sie brachen auf von Dibon-Gad und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Und sie brachen auf von Almon-Diblathaim und lagerten sich am Gebirge Abarim vor Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Und sie brachen auf vom Gebirge Abarim und lagerten sich in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Und sie lagerten sich am Jordan von Beth-Jesimoth bis Abel-Sittim in den Ebenen Moabs. (4. Mose 25.1) 50 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 51 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 52 so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen; 53 und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil mehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibet, so werden diejenigen, welche ihr von ihnen übriglasset, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Lande, in welchem ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 Und es wird geschehen: so wie ich gedachte, ihnen zu tun, werde ich euch tun.