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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 32

Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

1 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten viel Vieh, in gewaltiger Menge; und sie sahen das Land Jaser und das Land Gilead, und siehe, der Ort war ein Ort für Vieh. 2 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben kamen und sprachen zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu den Fürsten der Gemeinde und sagten: 3 Ataroth und Dibon und Jaser und Nimra und Hesbon und Elale und Sebam und Nebo und Beon, 4 das Land, welches Jehova vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist ein Land für Vieh, und deine Knechte haben Vieh. 5 Und sie sprachen: Wenn wir Gnade in deinen Augen gefunden haben, so möge dieses Land deinen Knechten zum Eigentum gegeben werden; laß uns nicht über den Jordan ziehen! 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Und warum wollt ihr das Herz der Kinder Israel davon abwendig machen, in das Land hinüber zu ziehen, welches Jehova ihnen gegeben hat? 8 So haben eure Väter getan, als ich sie von Kades-Barnea aussandte, das Land zu besehen: (4. Mose 13.1) 9 sie zogen hinauf bis zum Tale Eskol und besahen das Land; und sie machten das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land gingen, welches Jehova ihnen gegeben hatte. 10 Und der Zorn Jehovas entbrannte an jenem Tage, und er schwur und sprach: 11 Wenn die Männer, die aus Ägypten hinaufgezogen sind, von zwanzig Jahren und darüber, das Land sehen werden, das ich Abraham und Isaak und Jakob zugeschworen habe! denn sie sind mir nicht völlig nachgefolgt; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind Jehova völlig nachgefolgt. 13 Und der Zorn Jehovas entbrannte wider Israel, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis das ganze Geschlecht aufgerieben war, welches getan hatte, was böse war in den Augen Jehovas. 14 Und siehe, ihr seid aufgestanden an eurer Väter Statt, eine Brut von sündigen Männern, um die Glut des Zornes Jehovas gegen Israel noch zu mehren. 15 Wenn ihr euch hinter ihm abwendet, so wird er es noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben. 16 Und sie traten zu ihm und sprachen: Kleinviehhürden wollen wir hier bauen für unsere Herden, und Städte für unsere Kinder; 17 wir selbst aber wollen uns eilends rüsten vor den Kindern Israel her, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben; und unsere Kinder sollen in den festen Städten bleiben vor den Bewohnern des Landes. 18 Wir wollen nicht zu unseren Häusern zurückkehren, bis die Kinder Israel ein jeder sein Erbteil empfangen haben. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordan und weiterhin, denn unser Erbteil ist uns diesseit des Jordan gegen Sonnenaufgang zugekommen. 20 Da sprach Mose zu ihnen: Wenn ihr dieses tut, wenn ihr euch vor Jehova zum Streite rüstet, (Josua 1.13-15) 21 und alle unter euch, die gerüstet sind, vor Jehova über den Jordan ziehen, bis er seine Feinde vor sich ausgetrieben hat, 22 und das Land vor Jehova unterjocht ist, und ihr danach zurückkehret, so sollt ihr schuldlos sein gegen Jehova und gegen Israel; und dieses Land soll euch zum Eigentum sein vor Jehova. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr wider Jehova gesündigt; und wisset, daß eure Sünde euch finden wird. 24 Bauet euch Städte für eure Kinder und Hürden für euer Kleinvieh, und tut, was aus eurem Munde hervorgegangen ist. 25 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose und sagten: Deine Knechte werden tun, so wie mein Herr gebietet. 26 Unsere Kinder, unsere Weiber, unsere Herden und all unser Vieh sollen daselbst in den Städten Gileads sein; 27 deine Knechte aber, alle zum Heere Gerüsteten, werden vor Jehova hinüberziehen in den Streit, so wie mein Herr redet. 28 Und Mose gebot ihrethalben Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben, alle zum Streit Gerüsteten, mit euch vor Jehova über den Jordan ziehen, und das Land vor euch unterjocht sein wird, so sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben; (Josua 4.12) 30 wenn sie aber nicht gerüstet mit euch hinüberziehen, so sollen sie sich unter euch ansässig machen im Lande Kanaan. 31 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie Jehova zu deinen Knechten geredet hat, so wollen wir tun. 32 Wir wollen gerüstet vor Jehova in das Land Kanaan hinüberziehen, und unser Erbbesitztum verbleibe uns diesseit des Jordan. 33 Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum. (Josua 13.8) 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon und Ataroth und Aroer, 35 und Ateroth-Schofan und Jaser und Jogbeha, 36 und Beth-Nimra und Beth-Haran, feste Städte und Kleinviehhürden. 37 Und die Kinder Ruben bauten Hesbon und Elale und Kirjathaim, 38 und Nebo und Baal-Meon, deren Namen geändert wurden, und Sibma; und sie benannten die Städte, die sie bauten, mit anderen Namen. - 39 Und die Söhne Makirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und nahmen es ein; und sie trieben die Amoriter, die darin wohnten, aus. 40 Und Mose gab Gilead dem Makir, dem Sohne Manasses; und er wohnte darin. 41 Und Jair, der Sohn Manasses, zog hin und nahm ihre Dörfer ein und nannte sie Dörfer Jairs. (5. Mose 3.14) 42 Und Nobach zog hin und nahm Kenath und seine Tochterstädte ein und nannte es Nobach nach seinem Namen.