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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 31

Bestrafung der Midianiter

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Übe Rache für die Kinder Israel an den Midianitern; danach sollst du zu deinen Völkern versammelt werden. (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Und Mose redete zu dem Volke und sprach: Rüstet von euch Männer zum Heere aus, daß sie wider Midian ziehen, um die Rache Jehovas an Midian auszuführen. 4 Je tausend vom Stamme, von allen Stämmen Israels, sollt ihr zum Heere absenden. 5 Und es wurden aus den Tausenden Israels tausend von jedem Stamme ausgehoben: zwölftausend zum Heere Gerüstete. 6 Und Mose sandte sie, tausend von jedem Stamme, zum Heere ab, sie und Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Heere; und die heiligen Geräte, die Trompeten zum Lärmblasen, waren in seiner Hand. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Und sie stritten wider Midian, so wie Jehova dem Mose geboten hatte, und töteten alles Männliche. (2. Mose 20.13) 8 Und sie töteten die Könige von Midian, samt ihren Erschlagenen: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, fünf Könige von Midian; und auch Bileam, den Sohn Beors, töteten sie mit dem Schwerte. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Und die Kinder Israel führten die Weiber der Midianiter und ihre Kinder gefangen hinweg, und erbeuteten all ihr Vieh und alle ihre Herden und alle ihre Habe; 10 und alle ihre Städte in ihren Wohnsitzen und alle ihre Gehöfte verbrannten sie mit Feuer. 11 Und sie nahmen alle Beute und allen Raub an Menschen und an Vieh, 12 und brachten die Gefangenen und den Raub und die Beute zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel ins Lager, in die Ebenen Moabs, die am Jordan von Jericho sind. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Fürsten der Gemeinde gingen ihnen entgegen außerhalb des Lagers. 14 Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, die von dem Kriegszuge kamen; 15 und Mose sprach zu ihnen: Habt ihr alle Weiber am Leben gelassen? 16 Siehe, sie sind ja auf den Rat Bileams den Kindern Israel ein Anlaß geworden in der Sache des Peor eine Untreue gegen Jehova zu begehen, so daß die Plage über die Gemeinde Jehovas kam. (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 So tötet nun alles Männliche unter den Kindern, und tötet alle Weiber, die einen Mann im Beischlaf erkannt haben; (Richter 21.11) 18 aber alle Kinder, alle Mädchen, welche den Beischlaf eines Mannes nicht gekannt haben, laßt euch am Leben. 19 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen. (4. Mose 19.11) 20 Und alle Kleider und alles Gerät von Fell und alle Arbeit von Ziegenhaar und alles Gerät von Holz sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Streit gezogen waren: Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova dem Mose geboten hat: 22 Nur das Gold und das Silber, das Erz, das Eisen, das Zinn und das Blei, 23 alles, was das Feuer verträgt, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen, und es wird rein sein; nur soll es mit dem Wasser der Reinigung entsündigt werden; und alles, was das Feuer nicht verträgt, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Und am siebten Tage sollt ihr eure Kleider waschen, und ihr werdet rein sein; und danach möget ihr ins Lager kommen. 25 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 26 Nimm auf die Summe der weggeführten Beute, an Menschen und an Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die Häupter der Väter der Gemeinde; 27 und teile die Beute zur Hälfte zwischen denen, welche den Krieg geführt haben, die ins Feld gezogen sind, und der ganzen Gemeinde. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Und erhebe von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Abgabe für Jehova: eine Seele von fünfhundert, von den Menschen und von den Rindern und von den Eseln und vom Kleinvieh; 29 von ihrer Hälfte sollt ihr sie nehmen, und du sollst sie Eleasar, dem Priester, geben als ein Hebopfer Jehovas. 30 Und von der Hälfte der Kinder Israel sollst du eines nehmen, von fünfzig herausgegriffen, von den Menschen, von den Rindern, von den Eseln und vom Kleinvieh, von allem Vieh; und du sollst es den Leviten geben, welche der Hut der Wohnung Jehovas warten. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 32 Und das Erbeutete, was von der Beute übrigblieb, welche das Kriegsvolk gemacht hatte, war: 675000 Stück Kleinvieh, 33 und 72000 Rinder, 34 und 61000 Esel; 35 und was die Menschenseelen betrifft, so waren der Mädchen, welche den Beischlaf eines Mannes nicht gekannt hatten, insgesamt 32000 Seelen. 36 Und die Hälfte, der Anteil derer, welche zum Heere ausgezogen waren, die Zahl des Kleinviehes, war: 337500 Stück, 37 und die Abgabe vom Kleinvieh für Jehova war 675 Stück; 38 und die Zahl der Rinder 36000, und die Abgabe davon für Jehova 72; 39 und der Esel 30500, und die Abgabe davon für Jehova 61; 40 und der Menschenseelen 16000, und die Abgabe davon für Jehova 32 Seelen. 41 Und Mose gab die Abgabe des Hebopfers Jehovas Eleasar, dem Priester, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 42 Und von der Hälfte der Kinder Israel, welche Mose von den zum Heere ausgezogenen Männern abgeteilt hatte, 43 (die Hälfte der Gemeinde war nämlich: 337500 Stück Kleinvieh, 44 und 36000 Rinder, 45 und 30500 Esel, 46 und 16000 Menschenseelen) 47 und von der Hälfte der Kinder Israel nahm Mose das Herausgegriffene, eines von fünfzig, von den Menschen und von dem Vieh, und gab sie den Leviten, welche der Hut der Wohnung Jehovas warteten; so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 48 Und es traten zu Mose die Vorgesetzten über die Tausende des Heeres, die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, 49 und sprachen zu Mose: Deine Knechte haben die Summe der Kriegsleute aufgenommen, die unter unserer Hand waren, und es fehlt von uns nicht ein Mann. 50 Und so bringen wir eine Opfergabe für Jehova dar, ein jeder, was er an goldenem Geschmeide gefunden hat: Armspangen und Handspangen, Fingerringe, Ohrringe und Spangen, um für unsere Seelen Sühnung zu tun vor Jehova. 51 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von ihnen, allerlei verarbeitetes Geschmeide. 52 Und alles Gold des Hebopfers, das sie für Jehova hoben, war 16750 Sekel, von den Obersten über tausend und von den Obersten über hundert. 53 (Die Kriegsleute aber hatten ein jeder für sich geplündert.) 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Obersten über tausend und über hundert und brachten es in das Zelt der Zusammenkunft, als ein Gedächtnis der Kinder Israel vor Jehova.