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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 3

Zählung der Leviten

1 Und dies sind die Geschlechter Aarons und Moses, an dem Tage, da Jehova auf dem Berge Sinai mit Mose redete. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: der Erstgeborene Nadab, und Abihu, Eleasar und Ithamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, die geweiht worden waren, um den Priesterdienst auszuüben. 4 Und Nadab und Abihu starben vor Jehova, als sie in der Wüste Sinai fremdes Feuer vor Jehova darbrachten; und sie hatten keine Söhne. Und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst vor ihrem Vater Aaron aus. (3. Mose 10.1-2) 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Laß den Stamm Levi herzunahen und stelle ihn vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen; (2. Mose 32.29) 7 und sie sollen seiner Hut warten und der Hut der ganzen Gemeinde vor dem Zelte der Zusammenkunft, um den Dienst der Wohnung zu verrichten; 8 und sie sollen warten aller Geräte des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut der Kinder Israel, um den Dienst der Wohnung zu verrichten. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen geben; ganz zu eigen sind sie ihm gegeben von seiten der Kinder Israel. 10 Und Aaron und seine Söhne sollst du bestellen, daß sie ihres Priestertums warten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 1.51) 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Und ich, siehe, ich habe die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel genommen, anstatt aller Erstgeburt, welche die Mutter bricht unter den Kindern Israel; und die Leviten sollen mir gehören. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn mein ist alle Erstgeburt: an dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich mir alle Erstgeburt in Israel geheiligt vom Menschen bis zum Vieh; mir sollen sie gehören, mir, Jehova. 14 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Söhne Levis nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; alle Männlichen von einem Monat und darüber sollst du sie mustern. 16 Und Mose musterte sie nach dem Befehl Jehovas, so wie ihm geboten war. 17 Und dies waren die Söhne Levis nach ihren Namen: Gerson und Kehath und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Und dies sind die Namen der Söhne Gersons nach ihren Familien: Libni und Simei. 19 Und die Söhne Kehaths nach ihren Familien: Amram und Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Und die Söhne Meraris nach ihren Familien: Machli und Muschi. Das sind die Familien Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson die Familie der Libniter und die Familie der Simeiter; das sind die Familien der Gersoniter. 22 Ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, ihre Gemusterten: 7500. 23 Die Familien der Gersoniter lagerten hinter der Wohnung gegen Westen. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter war Eljasaph, der Sohn Laels. 25 Und die Hut der Söhne Gersons am Zelte der Zusammenkunft war: die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und der Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und der Vorhang vom Eingang des Vorhofs, der rings um die Wohnung und um den Altar ist, und seine Seile zu all seinem Dienst. 27 Und von Kehath die Familie der Amramiter und die Familie der Jizhariter und die Familie der Hebroniter und die Familie der Ussieliter; das sind die Familien der Kehathiter. 28 Nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, 8600, welche der Hut des Heiligtums warteten. 29 Die Familien der Söhne Kehaths lagerten an der Seite der Wohnung gegen Süden. 30 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien der Kehathiter war Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und ihre Hut war: die Lade und der Tisch und der Leuchter und die Altäre, und die Geräte des Heiligtums, mit welchen man den Dienst verrichtet, und der Vorhang, und dessen ganzer Dienst. (4. Mose 7.9) 32 Und der Fürst der Fürsten Levis war Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters; er war Aufseher über die, welche der Hut des Heiligtums warteten. 33 Von Merari die Familie der Machliter und die Familie der Muschiter: das sind die Familien Meraris. 34 Und ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber: 6200. 35 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien Meraris war Zuriel, der Sohn Abichails. Sie lagerten an der Seite der Wohnung gegen Norden. 36 Und die Hut der Söhne Meraris war: die Bretter der Wohnung, und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße und alle ihre Geräte und ihr ganzer Dienst, 37 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile. 38 Und die vor der Wohnung gegen Osten, vor dem Zelte der Zusammenkunft gegen Sonnenaufgang Lagernden waren Mose und Aaron und seine Söhne, welche der Hut des Heiligtums warteten, betreffs desjenigen, was den Kindern Israel oblag. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) 39 Aller gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron nach dem Befehl Jehovas nach ihren Familien musterten, aller Männlichen von einem Monat und darüber, waren 22000. 40 Und Jehova sprach zu Mose: Mustere alle männlichen Erstgeborenen der Kinder Israel, von einem Monat und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen auf. 41 Und du sollst die Leviten für mich, Jehova nehmen, anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten anstatt alles Erstgeborenen unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, so wie Jehova ihm geboten hatte, alle Erstgeborenen unter den Kindern Israel. 43 Und es waren aller männlichen Erstgeborenen, nach der Zahl der Namen, von einem Monat und darüber, nach ihren Gemusterten, 22273. 44 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten anstatt ihres Viehes; und mir, sollen die Leviten gehören, mir, Jehova. (4. Mose 3.12) 46 Und was die Lösung der 273 betrifft, welche von den Erstgeborenen der Kinder Israel überzählig sind über die Leviten, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 so sollst du je fünf Sekel auf den Kopf nehmen; nach dem Sekel des Heiligtums sollst du sie nehmen, zwanzig Gera der Sekel. 48 Und das Geld sollst du als Lösung der Überzähligen unter ihnen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Und Mose nahm das Lösegeld von denen, welche überzählig waren über die durch die Leviten Gelösten; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel nahm er das Geld, 1365 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld der Lösung Aaron und seinen Söhnen, nach dem Befehl Jehovas, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.