zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 21

Sieg über die Kanaaniter von Atarim

1 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte, hörte, daß Israel des Weges nach Atharim kam, und er stritt wider Israel und führte Gefangene von ihm hinweg. 2 Da tat Israel Jehova ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk gewißlich in meine Hand gibst, so werde ich seine Städte verbannen. (5. Mose 13.16) (Josua 6.17) (Richter 1.17) (1. Samuel 15.3) 3 Und Jehova hörte auf die Stimme Israels und gab die Kanaaniter in seine Hand; und es verbannte sie und ihre Städte. Und man gab dem Orte den Namen Horma.

Bestrafung des murrenden Volkes und Rettung durch die eherne Schlange

4 Und sie brachen auf vom Berge Hor, des Weges zum Schilfmeer, um das Land Edom zu umgehen. Und die Seele des Volkes wurde ungeduldig auf dem Wege; (4. Mose 11.1) (4. Mose 14.2) 5 und das Volk redete wider Gott und wider Mose: Warum habt ihr uns aus Ägyten heraufgeführt, daß wir in der Wüste sterben? denn da ist kein Brot und kein Wasser, und unsere Seele ekelt vor dieser elenden Speise. 6 Da sandte Jehova feurige Schlangen unter das Volk, und sie bissen das Volk; und es starb viel Volks aus Israel. (1. Korinther 10.9) 7 Da kam das Volk zu Mose, und sie sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir wider Jehova und wider dich geredet haben; flehe zu Jehova, daß er die Schlangen von uns wegnehme. Und Mose flehte für das Volk. 8 Und Jehova sprach zu Mose: Mache dir eine feurige Schlange und tue sie auf eine Stange; und es wird geschehen, jeder, der gebissen ist und sie ansieht, der wird am Leben bleiben. 9 Und Mose machte eine Schlange von Erz und tat sie auf die Stange; und es geschah, wenn eine Schlange jemand gebissen hatte, und er schaute auf zu der ehernen Schlange, so blieb er am Leben.

Siege über den Amoriterkönig Sihon und über Og, den König von Baschan

10 Und die Kinder Israel brachen auf und lagerten sich zu Oboth. 11 Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich zu Ijje-Abarim, in der Wüste, die vor Moab gegen Sonnenaufgang ist. 12 Von dort brachen sie auf und lagerten sich am Bache Sered. 13 Von dort brachen sie auf und lagerten sich jenseit des Arnon, der in der Wüste ist, der aus dem Gebiete der Amoriter hervorgeht. Denn der Arnon ist die Grenze von Moab, zwischen Moab und den Amoritern. 14 Darum heißt es in dem Buche der Kämpfe Jehovas: Waheb in Sufa und die Bäche des Arnon; (Josua 10.13) 15 und die Ergießung der Bäche, die sich erstreckt nach dem Wohnsitze Ars, und sich lehnt an die Grenze von Moab. 16 Und von dort zogen sie nach Beer; das ist der Brunnen, von welchem Jehova zu Mose sprach: Versammle das Volk, und ich will ihnen Wasser geben. 17 Damals sang Israel dieses Lied: Herauf, Brunnen! Singet ihm zu! 18 Brunnen, den Fürsten gegraben, den die Edlen des Volkes, mit dem Gesetzgeber, gehöhlt haben mit ihren Stäben! 19 Und aus der Wüste zogen sie nach Mattana; und von Mattana nach Nachaliel, und von Nachaliel nach Bamoth; 20 und von Bamoth nach dem Tale, das im Gefilde Moabs ist, nach dem Gipfel des Pisga, der emporragt über die Fläche der Wildnis. 21 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem Könige der Amoriter, und ließ ihm sagen: (5. Mose 2.26) 22 Laß mich durch dein Land ziehen! Wir wollen nicht in die Äcker und in die Weinberge ausbiegen, wir wollen kein Wasser aus den Brunnen trinken; auf der Straße des Königs wollen wir ziehen, bis wir durch dein Gebiet gezogen sind. 23 Aber Sihon gestattete Israel nicht, durch sein Gebiet zu ziehen; und Sihon versammelte all sein Volk und zog aus, Israel entgegen in die Wüste, und kam nach Jahaz und stritt wider Israel. 24 Und Israel schlug ihn mit der Schärfe des Schwertes und nahm sein Land in Besitz, vom Arnon bis an den Jabbok, bis zu den Kindern Ammon; denn die Grenze der Kinder Ammon war fest. 25 Und Israel nahm alle diese Städte, und Israel wohnte in allen Städten der Amoriter, in Hesbon und in allen seinen Tochterstädten. 26 Denn Hesbon war die Stadt Sihons, des Königs der Amoriter; und dieser hatte wider den früheren König von Moab gestritten und hatte sein ganzes Land bis an den Arnon aus seiner Hand genommen. 27 Daher sagen die Dichter: Kommet nach Hesbon; aufgebaut und befestigt werde die Stadt Sihons! 28 Denn Feuer ging aus von Hesbon, eine Flamme von der Stadt Sihons; es fraß Ar-Moab, die Herren der Höhen des Arnon. 29 Wehe dir, Moab; du bist verloren, Volk des Kamos! Er hat seine Söhne zu Flüchtlingen gemacht und seine Töchter in die Gefangenschaft Sihons geführt, des Königs der Amoriter. 30 Da haben wir auf sie geschossen; Hesbon ist verloren bis Dibon; da haben wir verwüstet bis Nophach - Feuer bis Medeba! 31 Und Israel wohnte im Lande der Amoriter. 32 Und Mose sandte Männer aus, um Jaser auszukundschaften; und sie nahmen seine Tochterstädte ein, und er trieb die Amoriter aus, die daselbst waren. 33 Und sie wandten sich und zogen hinauf des Weges nach Basan; und Og, der König von Basan, zog aus, ihnen entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Edrei. (5. Mose 3.1) 34 Und Jehova sprach zu Mose: Fürchte ihn nicht! Denn in deine Hand habe ich ihn gegeben und all sein Volk und sein Land; und tue ihm, so wie du Sihon, dem Könige der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. (Psalm 136.17) 35 Und sie schlugen ihn und seine Söhne und all sein Volk, bis ihm kein Entronnener übrigblieb; und sie nahmen sein Land in Besitz.