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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 11

Murren und Bestrafung des Volkes - Siebzig Älteste als Beistand für Mose - Fleisch für das lüsterne Volk

1 Und es geschah, als das Volk sich beklagte, daß es übel war in den Ohren Jehovas; und als Jehova es hörte, da erglühte sein Zorn, und ein Feuer Jehovas brannte unter ihnen und fraß am Ende des Lagers. (3. Mose 10.2) 2 Und das Volk schrie zu Mose; und Mose betete zu Jehova, da legte sich das Feuer. 3 Und man gab selbigem Orte den Namen Tabhera, weil ein Feuer Jehovas unter ihnen gebrannt hatte. 4 Und das Mischvolk, das in ihrer Mitte war, wurde lüstern, und auch die Kinder Israel weinten wiederum und sprachen: Wer wird uns Fleisch zu essen geben? (2. Mose 16.3) 5 Wir gedenken der Fische, die wir in Ägypten umsonst aßen, der Gurken und der Melonen und des Lauchs und der Zwiebeln und des Knoblauchs; 6 und nun ist unsere Seele dürre; gar nichts ist da, nur auf das Man sehen unsere Augen. 7 Das Man aber war wie Koriandersamen, und sein Ansehen wie das Ansehen des Bdellion. (2. Mose 16.14) 8 Das Volk lief umher, und sie sammelten und mahlten es mit Handmühlen oder zerstießen es in Mörsern; und sie kochten es in Töpfen, auch machten sie Kuchen daraus; und sein Geschmack war wie der Geschmack von Ölkuchen. 9 Und wenn des Nachts der Tau auf das Lager herabfiel, so fiel das Man auf dasselbe herab. 10 Und als Mose das Volk nach seinen Geschlechtern, einen jeden am Eingang seines Zeltes, weinen hörte, und der Zorn Jehovas heftig entbrannte, da war es übel in den Augen Moses. 11 Und Mose sprach zu Jehova: Warum hast du an deinem Knechte übel getan, und warum habe ich nicht Gnade gefunden in deinen Augen, daß du die Last dieses ganzen Volkes auf mich legst? 12 Bin ich mit diesem ganzen Volke schwanger gegangen, oder habe ich es geboren, daß du zu mir sprichst: Trage es in deinem Busen, gleichwie der Wärter den Säugling trägt, in das Land, das du ihren Vätern zugeschworen hast? 13 Woher soll ich Fleisch haben, um es diesem ganzen Volke zu geben? Denn sie weinen gegen mich und sagen: Gib uns Fleisch, daß wir essen! 14 Ich allein vermag nicht dieses ganze Volk zu tragen, denn es ist mir zu schwer. 15 Und wenn du also mit mir tust, so bringe mich doch um, wenn ich Gnade gefunden habe in deinen Augen, damit ich mein Unglück nicht ansehe. (2. Mose 32.32) 16 Und Jehova sprach zu Mose: Versammle mir siebzig Männer aus den Ältesten Israels, von denen du weißt, daß sie die Ältesten des Volkes und seine Vorsteher sind, und führe sie zu dem Zelte der Zusammenkunft, daß sie sich daselbst mit dir hinstellen. (2. Mose 18.21) (2. Mose 24.1) 17 Und ich werde herniederkommen und daselbst mit dir reden, und ich werde von dem Geiste nehmen, der auf dir ist, und auf sie legen, daß sie mit dir an der Last des Volkes tragen, und du sie nicht allein tragest. 18 Und zu dem Volke sollst du sagen: Heiliget euch auf morgen, und ihr werdet Fleisch essen; denn ihr habt vor den Ohren Jehovas geweint und gesprochen: Wer wird uns Fleisch zu essen geben? denn in Ägypten ging es uns wohl; und Jehova wird euch Fleisch geben, und ihr werdet essen. (2. Mose 19.10) 19 Nicht einen Tag sollt ihr essen, und nicht zwei Tage und nicht fünf Tage und nicht zehn Tage und nicht zwanzig Tage: 20 bis zu einem ganzen Monat, bis es euch zur Nase herauskommt, und es euch zum Ekel wird; weil ihr Jehova, der in eurer Mitte ist, verachtet und vor ihm geweint und gesprochen habt: Warum doch sind wir aus Ägypten herausgezogen? 21 Und Mose sprach: 600000 Mann zu Fuß ist das Volk, in dessen Mitte ich bin, und du sprichst: Fleisch will ich ihnen geben, daß sie einen ganzen Monat essen! 22 Soll Klein- und Rindvieh für sie geschlachtet werden, daß es für sie ausreiche? Oder sollen alle Fische des Meeres für sie gesammelt werden, daß es für sie ausreiche? (Johannes 6.7) 23 Und Jehova sprach zu Mose: Ist die Hand Jehovas zu kurz? Jetzt sollst du sehen, ob mein Wort dir eintrifft oder nicht. (Jesaja 50.2) (Jesaja 59.1) 24 Da ging Mose hinaus und redete zu dem Volke die Worte Jehovas; und er versammelte siebzig Männer aus den Ältesten des Volkes und stellte sie rings um das Zelt. 25 Und Jehova kam in der Wolke hernieder und redete zu ihm und nahm von dem Geiste, der auf ihm war, und legte ihn auf die siebzig Männer, die Ältesten. Und es geschah, sobald der Geist auf sie kam, weissagten sie; aber sie fuhren nicht fort. 26 Und zwei Männer blieben im Lager zurück, der Name des einen war Eldad, und der Name des anderen Medad; und auch auf sie kam der Geist (sie waren nämlich unter den Aufgeschriebenen, waren aber nicht zum Zelte hinausgegangen), und sie weissagten im Lager. 27 Da lief ein Jüngling hin und berichtete es Mose und sprach: Eldad und Medad weissagen im Lager. 28 Und Josua, der Sohn Nuns, der Diener Moses, einer von seinen Jünglingen, antwortete und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen! (2. Mose 24.13) (4. Mose 13.16) 29 Aber Mose sprach zu ihm: Eiferst du für mich? Möchte doch das ganze Volk Jehovas Propheten sein, daß Jehova seinen Geist auf sie legte! (Joel 3.1) (Markus 9.39) 30 Und Mose zog sich in das Lager zurück, er und die Ältesten Israels. 31 Und ein Wind fuhr von Jehova aus und trieb Wachteln vom Meere herbei und warf sie auf das Lager, bei einer Tagereise hier und bei einer Tagereise dort, rings um das Lager, und bei zwei Ellen hoch über der Oberfläche der Erde. (2. Mose 16.13) 32 Und das Volk machte sich auf, denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen folgenden Tag, und sie sammelten die Wachteln; wer wenig gesammelt, hatte zehn Homer gesammelt; und sie breiteten sich dieselben aus rings um das Lager her. 33 Das Fleisch war noch zwischen ihren Zähnen, es war noch nicht zerkaut, da entbrannte der Zorn Jehovas wider das Volk, und Jehova richtete unter dem Volke eine sehr große Niederlage an. 34 Und man gab selbigem Orte den Namen Kibroth-Hattaawa, weil man daselbst das Volk begrub, das lüstern gewesen war. (1. Korinther 10.6) 35 Von Kibroth-Hattaawa brach das Volk auf nach Hazeroth; und sie waren zu Hazeroth.