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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 10

Silberne Trompeten

1 Und Jehova redete zu Mose sprach: 2 Mache dir zwei Trompeten von Silber; in getriebener Arbeit sollst du sie machen; und sie sollen dir dienen zur Berufung der Gemeinde und zum Aufbruch der Lager. (4. Mose 31.6) 3 Und stößt man in dieselben, so soll die ganze Gemeinde sich zu dir versammeln an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 4 Und wenn man in eine stößt, so sollen die Fürsten sich zu dir versammeln, die Häupter der Tausende Israels. 5 Und blaset ihr Lärm, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Osten lagern; 6 und blaset ihr Lärm zum zweiten Male, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Süden lagern: zu ihrem Aufbruch sollen sie Lärm blasen. 7 Aber um die Versammlung zu versammeln, sollt ihr hineinstoßen und nicht Lärm blasen. 8 Und die Söhne Aarons, die Priester, sollen in die Trompeten stoßen. Und sie sollen euch zu einer ewigen Satzung sein bei euren Geschlechtern. 9 Und wenn ihr in eurem Lande in den Streit ziehet wider den Bedränger, der euch bedrängt, so sollt ihr mit den Trompeten Lärm blasen; und es wird eurer gedacht werden vor Jehova, eurem Gott, und ihr werdet gerettet werden vor euren Feinden. 10 Und an euren Freudentagen und an euren Festen und an euren Neumonden, da sollt ihr in die Trompeten stoßen bei euren Brandopfern und bei euren Friedensopfern; und sie sollen euch zum Gedächtnis sein vor eurem Gott. Ich bin Jehova, euer Gott. (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6)

Aufbruch vom Sinai

11 Und es geschah im zweiten Jahre, im zweiten Monat, am Zwanzigsten des Monats, da erhob sich die Wolke von der Wohnung des Zeugnisses. 12 Und die Kinder Israel brachen auf aus der Wüste Sinai nach ihren Zügen; und die Wolke ließ sich nieder in der Wüste Paran. 13 Und sie brachen zum ersten Male auf nach dem Befehl Jehovas durch Mose. (4. Mose 1.1-4) 14 Und das Panier des Lagers der Kinder Juda brach zuerst auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Nachschon, der Sohn Amminadabs. 15 Und über das Heer des Stammes der Kinder Issaschar war Nethaneel, der Sohn Zuars; 16 und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons. 17 Und die Wohnung wurde abgenommen, und es brachen auf die Söhne Gersons und die Söhne Meraris, welche die Wohnung trugen. 18 Und das Panier des Lagers Rubens brach auf nach seinen Heeren; und über sein Heer war Elizur, der Sohn Schedeurs. 19 Und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 20 und über das Heer des Stammes der Kinder Gad war Eljasaph, der Sohn Deghuels. 21 Und die Kehathiter brachen auf, welche das Heiligtum trugen; und jene richteten die Wohnung auf, bis diese kamen. 22 Und das Panier des Lagers der Kinder Ephraim brach auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Elischama, der Sohn Ammihuds. 23 Und über das Heer des Stammes der Kinder Manasse war Gamliel, der Sohn Pedazurs; 24 und über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin war Abidan, der Sohn Gideonis. 25 Und das Panier des Lagers der Kinder Dan, welches die Nachhut aller Lager bildete, brach auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Achieser, der Sohn Ammischaddais. 26 Und über das Heer des Stammes der Kinder Aser war Pagiel, der Sohn Okrans; 27 und über das Heer des Stammes der Kinder Naphtali war Achira, der Sohn Enans. - 28 Das war die Marschordnung der Kinder Israel nach ihren Heeren; und so brachen sie auf. 29 Und Mose sprach zu Hobab, dem Sohne Reghuels, des Midianiters, des Schwiegervaters Moses: Wir brechen auf nach dem Orte, von welchem Jehova gesagt hat: Ich will ihn euch geben. Ziehe mit uns, so werden wir dir Gutes tun; denn Jehova hat Gutes über Israel geredet. (2. Mose 2.18) (Richter 1.16) 30 Und er sprach zu ihm: Ich will nicht mitziehen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft will ich gehen. 31 Und er sprach: Verlaß uns doch nicht! Denn du weißt ja, wo wir in der Wüste lagern sollen; und du wirst unser Auge sein. 32 Und es soll geschehen, wenn du mit uns ziehst, und uns jenes Gute geschieht, das Jehova an uns tun will, so werden wir dir auch Gutes tun. 33 Und sie brachen auf von dem Berge Jehovas, drei Tagereisen weit, und die Lade des Bundes Jehovas zog drei Tagereisen vor ihnen her, um ihnen einen Ruheort zu erkunden; 34 und die Wolke Jehovas war über ihnen des Tages, wenn sie aus dem Lager zogen. (2. Mose 13.21) 35 Und es geschah, wenn die Lade aufbrach, so sprach Mose: Stehe auf, Jehova, daß deine Feinde sich zerstreuen, und deine Hasser vor dir fliehen! (Psalm 68.2) (Psalm 132.8) 36 Und wenn sie ruhte, so sprach er: Kehre wieder, Jehova, zu den Myriaden der Tausende Israels!