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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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3. Mose - Kapitel 26

Segen und Fluch

1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und sollt euch kein geschnitztes Bild und keine Bildsäule aufrichten, und keinen Stein mit Bildwerk sollt ihr in eurem Lande setzen, um euch davor niederzubeugen; denn ich bin Jehova, euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jehova. (2. Mose 20.8) 3 Wenn ihr in meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und sie tut, 4 so werde ich eure Regen geben zu ihrer Zeit, und das Land wird seinen Ertrag geben, und die Bäume des Feldes werden ihre Frucht geben; (5. Mose 11.14) 5 und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Lande wohnen. (Amos 9.13) 6 Und ich werde Frieden im Lande geben, daß ihr euch niederleget und niemand sei, der euch aufschreckt; und ich werde die bösen Tiere aus dem Lande vertilgen, und das Schwert wird nicht durch euer Land gehen. (Hiob 11.19) 7 Und ihr werdet eure Feinde jagen, und sie werden vor euch fallen durchs Schwert; 8 und fünf von euch werden hundert jagen, und hundert von euch werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden vor euch fallen durchs Schwert. (5. Mose 32.30) 9 Und ich werde mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten; 10 und ihr werdet das altgewordene Alte essen, und das Alte wegräumen vor dem Neuen. 11 Und ich werde meine Wohnung in eure Mitte setzen, und meine Seele wird euch nicht verabscheuen; 12 und ich werde in eurer Mitte wandeln und werde euer Gott sein und ihr werdet mein Volk sein. (2. Korinther 6.16) 13 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich habe die Stäbe eures Joches zerbrochen und euch aufrecht wandeln lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorchet und nicht alle diese Gebote tut, 15 und wenn ihr meine Satzungen verachtet, und eure Seele meine Rechte verabscheut, so daß ihr nicht alle meine Gebote tut, und daß ihr meinen Bund brechet, 16 so werde auch ich euch dieses tun: Ich werde Schrecken über euch bestellen, Schwindsucht und Fieberglut, welche machen werden, daß die Augen erlöschen und die Seele verschmachtet; und ihr werdet vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden ihn verzehren; 17 und ich werde mein Angesicht wider euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und eure Hasser werden über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, obwohl niemand euch jagt. 18 Und wenn ihr auf dieses hin mir nicht gehorchet, so werde ich euch siebenmal mehr züchtigen wegen eurer Sünden. 19 Und ich werde euren starren Hochmut brechen, und werde euren Himmel wie Eisen machen und eure Erde wie Erz; (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 und eure Kraft wird sich umsonst verbrauchen, und euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Feldes werden ihre Frucht nicht geben. 21 Und wenn ihr mir entgegen wandelt und mir nicht gehorchen wollt, so werde ich euch noch siebenmal mehr schlagen, nach euren Sünden. 22 Und ich werde das Getier des Feldes unter euch senden, daß es euch eurer Kinder beraube und euer Vieh ausrotte und euer weniger mache; und eure Straßen sollen öde werden. (2. Könige 2.24) 23 Und wenn ihr euch durch dieses nicht von mir zurechtweisen laßt und mir entgegen wandelt, 24 so werde auch ich euch entgegen wandeln, und auch ich werde euch siebenfach schlagen wegen eurer Sünden. (2. Samuel 22.27) 25 Und ich werde das Schwert über euch bringen, das die Rache des Bundes vollzieht; und ziehet ihr euch in eure Städte zurück, so werde ich die Pest in eure Mitte senden, und ihr werdet in die Hand des Feindes gegeben werden. (Jesaja 1.20) 26 Indem ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, werden zehn Weiber euer Brot backen in einem Ofen, und sie werden euch das Brot zurückgeben nach dem Gewicht; und ihr werdet essen und nicht satt werden. 27 Und wenn ihr bei alledem mir nicht gehorchet und mir entgegen wandelt, 28 so werde auch ich euch entgegen wandeln im Grimm, und werde euch siebenfach züchtigen wegen eurer Sünden. 29 Und ihr werdet das Fleisch eurer Söhne essen, und das Fleisch eurer Töchter werdet ihr essen. (2. Könige 6.28) 30 Und ich werde eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen ausrotten und werde eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 31 Und ich werde eure Städte zur Öde machen und eure Heiligtümer verwüsten, und werde euren lieblichen Geruch nicht riechen. 32 Und ich werde das Land verwüsten, daß eure Feinde, die darin wohnen, sich darüber entsetzen sollen. 33 Euch aber werde ich unter die Nationen zerstreuen, und ich werde das Schwert ziehen hinter euch her; und euer Land wird eine Wüste sein und eure Städte eine Öde. 34 Dann wird das Land seine Sabbathe genießen alle die Tage seiner Verwüstung, während ihr im Lande eurer Feinde seid; dann wird das Land ruhen und seine Sabbathe genießen; (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 alle die Tage seiner Verwüstung wird es ruhen, was es nicht geruht hat in euren Sabbathen, als ihr darin wohntet. 36 Und die Übriggebliebenen von euch, in ihr Herz werde ich Feigheit bringen in den Ländern ihrer Feinde: Und es wird sie jagen das Rauschen eines verwehten Blattes, und sie werden fliehen, wie man vor dem Schwerte flieht, und fallen, obwohl niemand sie jagt; 37 und sie werden einer über den anderen hinstürzen, wie vor dem Schwerte, obwohl niemand sie jagt; und ihr werdet nicht standhalten können vor euren Feinden. 38 Und ihr werdet umkommen unter den Nationen, und das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Und die Übriggebliebenen von euch werden in den Ländern eurer Feinde hinschwinden in ihrer Ungerechtigkeit, und auch in den Ungerechtigkeiten ihrer Väter mit ihnen hinschwinden. 40 Und sie werden ihre Ungerechtigkeit bekennen und die Ungerechtigkeit ihrer Väter infolge ihrer Treulosigkeit, die sie gegen mich begangen haben, und auch daß, weil sie mir entgegen gewandelt sind, (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 auch ich ihnen entgegen wandelte und sie in das Land ihrer Feinde brachte. Wenn alsdann ihr unbeschnittenes Herz sich demütigt und sie dann die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen, (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 so werde ich meines Bundes mit Jakob gedenken; und auch meines Bundes mit Isaak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich gedenken, und des Landes werde ich gedenken. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Denn das Land wird von ihnen verlassen sein, und es wird seine Sabbathe genießen, in seiner Verwüstung ohne sie; und sie selbst werden die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen, darum, ja darum, daß sie meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat. (3. Mose 26.41) 44 Aber selbst auch dann, wenn sie in dem Lande ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht verachten und sie nicht verabscheuen, ihnen den Garaus zu machen, meinen Bund mit ihnen zu brechen; denn ich bin Jehova, ihr Gott. 45 Und ich werde ihnen meines Bundes mit den Vorfahren gedenken, die ich aus dem Lande Ägypten vor den Augen der Nationen herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jehova. (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze, welche Jehova zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat.