3. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.2. Samuel - Kapitel 20
Aufruhr des Scheba - Joabs Mord an Amasa - Schebas Tod
1 Und daselbst war zufällig ein Mann Belials, sein Name war Scheba, der Sohn Bikris, ein Benjaminiter; und er stieß in die Posaune und sprach: Wir haben kein Teil an David und kein Erbteil an dem Sohne Isais! Ein jeder zu seinen Zelten, Israel! 2 Da zogen alle Männer von Israel von David hinweg, Scheba, dem Sohne Bikris, nach. Die Männer von Juda aber hingen ihrem König an, vom Jordan bis Jerusalem. 3 Und David kam nach seinem Hause, nach Jerusalem. Und der König nahm die zehn Kebsweiber, die er zurückgelassen hatte, um das Haus zu bewahren, und tat sie in Gewahrsam und versorgte sie; er ging aber nicht zu ihnen ein; und sie waren eingeschlossen bis zum Tage ihres Todes, als Witwen lebend. 18 4 Und der König sprach zu Amasa: Berufe mir die Männer von Juda binnen drei Tagen, und stelle dich selbst hier ein. 5 Und Amasa ging hin, Juda zu berufen; aber er verzog über die bestimmte Zeit, die er ihm bestimmt hatte. 6 Da sprach David zu Abisai: Nun wird uns Scheba, der Sohn Bikris, mehr Übles tun als Absalom. Nimm du die Knechte deines Herrn und jage ihm nach, ob er nicht feste Städte für sich gefunden und sich unseren Augen entzogen hat. 7 Da zogen die Männer Joabs aus, ihm nach, und die Kerethiter und die Pelethiter und alle die Helden; und sie zogen aus von Jerusalem, um Scheba, dem Sohne Bikris, nachzujagen. 8 Sie waren bei dem großen Steine, der zu Gibeon ist, da kam Amasa ihnen entgegen. Und Joab war mit seinem Waffenrock als seinem Gewande umgürtet, und darüber war der Gürtel des Schwertes, das in seiner Scheide an seinen Lenden befestigt war; und als er hervortrat, fiel es heraus. 9 Und Joab sprach zu Amasa: Geht es dir wohl, mein Bruder? Und Joab faßte mit der rechten Hand Amasas Bart, um ihn zu küssen. 19 10 Amasa hatte aber nicht achtgegeben auf das Schwert, das in Joabs Hand war; und Joab schlug ihn damit in den Bauch und schüttete seine Eingeweide aus zur Erde, und gab ihm keinen zweiten Schlag; und er starb. Joab aber und Abisai, sein Bruder, jagten Scheba, dem Sohne Bikris, nach. 20 11 Und ein Mann von den Knaben Joabs blieb bei Amasa stehen und sprach: Wer Joab lieb hat und wer für David ist, folge Joab nach! 12 Amasa aber wälzte sich im Blute mitten auf der Straße; und als der Mann sah, daß alles Volk stehen blieb, schaffte er Amasa von der Straße auf das Feld und warf ein Oberkleid über ihn, da er sah, daß jeder, der an ihn herankam, stehen blieb. 13 Als er von der Straße weggeschafft war, zog jedermann vorüber, Joab nach, um Scheba, dem Sohne Bikris, nachzujagen. 14 Und er durchzog alle Stämme Israels nach Abel und Beth-Maaka und ganz Berim; und sie versammelten sich und kamen ihm ebenfalls nach. 15 Und sie kamen und belagerten ihn in Abel-Beth-Maaka, und sie schütteten einen Wall gegen die Stadt auf, so daß derselbe an der Vormauer stand; und alles Volk, das mit Joab war, unterwühlte die Mauer, um sie zu stürzen. 16 Da rief ein kluges Weib aus der Stadt: Höret höret! Sprechet doch zu Joab: Nahe hierher, daß ich zu dir rede! 17 Und er näherte sich ihr. Und das Weib sprach: Bist du Joab? Und er sprach: Ich bin's. Und sie sprach zu ihm: Höre die Worte deiner Magd! Und er sprach: Ich höre. 18 Und sie sprach und sagte: Früher pflegte man zu sprechen und zu sagen: Man frage nur in Abel; und so war man fertig. 19 Ich bin von den Friedsamen, den Getreuen Israels; du suchst eine Stadt und Mutter in Israel zu töten. Warum willst du das Erbteil Jehovas verschlingen? 20 Und Joab antwortete und sprach: Fern, fern sei es von mir, daß ich verschlingen und daß ich verderben sollte! Die Sache ist nicht also; 21 sondern ein Mann vom Gebirge Ephraim, sein Name ist Scheba, der Sohn Bikris, hat seine Hand wider den König, wider David, erhoben; ihn allein gebet heraus, so will ich von der Stadt abziehen. Und das Weib sprach zu Joab: Siehe, sein Kopf soll dir über die Mauer zugeworfen werden. 22 Und das Weib kam zu dem ganzen Volke mit ihrer Klugheit; und sie hieben Scheba, dem Sohne Bikris, den Kopf ab und warfen ihn Joab zu. Und er stieß in die Posaune, und sie zerstreuten sich von der Stadt hinweg, ein jeder nach seinen Zelten; und Joab kehrte zu dem König nach Jerusalem zurück.Davids Beamte
23 Und Joab war über das ganze Heer Israels; und Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Kerethiter und über die Pelethiter; 24 und Adoram war über die Fron; und Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Geschichtsschreiber; 21 25 und Scheja war Schreiber; und Zadok und Abjathar waren Priester; 26 und auch Ira, der Jairiter, war Krondiener Davids.Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;
4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;
5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»
6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.
8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
18 2. Samuel 16.21: Ahitophel sprach: Gehe zu den Kebsweibern deines Vaters, die er hinterlassen hat, das Haus zu hüten, so wird ganz Israel vernehmen, daß du dich bei deinem Vater verhaßt gemacht hast, und es werden die Hände aller deiner Anhänger gestärkt.
19 Psalm 28.3: Laß mich nicht weggerafft werden mit den Gottlosen und mit den Übeltätern, die mit ihren Nächsten friedlich reden und doch Böses im Sinne haben!
20 1. Könige 2.5: Du weißt aber auch, was mir Joab, der Sohn der Zeruja, getan hat, wie er an den beiden Heerführern Israels, an Abner, dem Sohne Ners, und an Amasa, dem Sohne Jeters, gehandelt hat, wie er sie umgebracht und also Kriegsblut mitten im Frieden vergossen und Kriegsblut an seinen Gürtel getan hat, der um seine Lenden war, und an die Schuhe, die an seinen Füßen waren.
21 1. Könige 4.6: Achisar war über das Haus gesetzt, und Adoniram, der Sohn Abdas, war Fronmeister.