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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 14

Absaloms Rückkehr und Begnadigung

1 Und Joab, der Sohn der Zeruja, merkte, daß das Herz des Königs nach Absalom stand. 2 Da sandte Joab nach Tekoa und ließ von dannen ein kluges Weib holen; und er sprach zu ihr: Stelle dich doch trauernd und ziehe Trauerkleider an und salbe dich nicht mit Öl, und sei wie ein Weib, das schon viele Tage über einen Toten trauert; 3 und gehe zum König hinein und rede zu ihm nach diesem Worte. Und Joab legte ihr die Worte in den Mund. 4 Und das tekoitische Weib sprach zu dem König; und sie fiel auf ihr Antlitz zur Erde und beugte sich nieder und sprach: Hilf, o König! 5 Und der König sprach zu ihr: Was ist dir? Und sie sprach: Fürwahr, ich bin eine Witwe, und mein Mann ist gestorben. 6 Und deine Magd hatte zwei Söhne, und sie zankten sich beide auf dem Felde, und niemand war da, der rettend dazwischentrat; und der eine schlug den anderen und tötete ihn. 7 Und siehe, das ganze Geschlecht ist wider deine Magd aufgestanden, und sie sprechen: Gib den heraus, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er ermordet hat, und auch den Erben vertilgen! und so wollen sie meine Kohle auslöschen, die mir übriggeblieben ist, um meinem Manne weder Namen noch Überrest auf dem Erdboden zu lassen. 18 8 Da sprach der König zu dem Weibe: Gehe nach deinem Hause, und ich werde deinethalben gebieten. 9 Und das tekoitische Weib sprach zu dem König: Auf mir, mein Herr König, und auf dem Hause meines Vaters sei die Ungerechtigkeit; der König aber und sein Thron seien schuldlos! 10 Und der König sprach: Wer wider dich redet, den bringe zu mir, und er soll dich fortan nicht mehr antasten. 11 Und sie sprach: Der König gedenke doch Jehovas, deines Gottes, damit der Bluträcher nicht noch mehr Verderben anrichte, und sie meinen Sohn nicht vertilgen! Und er sprach: So wahr Jehova lebt, wenn von den Haaren deines Sohnes eines auf die Erde fällt! 19, 20 12 Und das Weib sprach: Laß doch deine Magd ein Wort zu meinem Herrn, dem König, reden! 13 Und er sprach: Rede! Da sprach das Weib: Und warum hast du dergleichen wider Gottes Volk im Sinne? denn da der König dieses Wort geredet hat, ist er wie schuldig, indem der König seinen Verstoßenen nicht zurückholen läßt. 14 Denn wir müssen gewißlich sterben und sind wie Wasser, das auf die Erde geschüttet ist, welches man nicht wieder sammeln kann; und Gott nimmt nicht das Leben weg, sondern er sinnt darauf, daß der Verstoßene nicht von ihm weg verstoßen bleibe. 21 15 Und nun, daß ich gekommen bin, um dieses Wort zu dem König, meinem Herrn, zu reden, ist, weil das Volk mich in Furcht gesetzt hat. Da dachte deine Magd: Ich will doch zu dem König reden, vielleicht wird der König das Wort seiner Magd tun; 16 denn der König wird erhören, um seine Magd aus der Hand des Mannes zu erretten, der mich und meinen Sohn zusammen aus dem Erbteil Gottes vertilgen will. 17 Und deine Magd dachte: Das Wort meines Herrn, des Königs, möge doch zur Beruhigung sein; denn wie ein Engel Gottes, also ist mein Herr, der König, um das Gute und das Böse anzuhören; und Jehova, dein Gott, sei mit dir! 22 18 Da antwortete der König und sprach zu dem Weibe: Verhehle mir doch ja nichts, wonach ich dich fragen will! Und das Weib sprach: Es wolle doch mein Herr, der König, reden! 19 Und der König sprach: Ist die Hand Joabs mit dir in diesem allem? Und das Weib antwortete und sprach: So wahr deine Seele lebt, mein Herr König, wenn zur Rechten oder zur Linken zu weichen ist von allem, was mein Herr, der König, redet! denn dein Knecht Joab, er hat es mir geboten, und er hat deiner Magd alle diese Worte in den Mund gelegt. 20 Um das Ansehen der Sache zu wenden, hat dein Knecht Joab dieses getan; aber mein Herr ist weise, gleich der Weisheit eines Engels Gottes, daß er alles weiß, was auf Erden vorgeht. 23 21 Und der König sprach zu Joab: Siehe doch, ich habe dieses getan; so gehe hin, hole den Jüngling, den Absalom, zurück. 22 Da fiel Joab auf sein Angesicht zur Erde und beugte sich nieder und segnete den König; und Joab sprach: Heute weiß dein Knecht, daß ich Gnade gefunden habe in deinen Augen, mein Herr König, da der König das Wort seines Knechtes getan hat. 23 Und Joab machte sich auf und ging nach Gesur, und er brachte Absalom nach Jerusalem. 24 24 Aber der König sprach: Er soll sich nach seinem Hause wenden und mein Angesicht nicht sehen. Und Absalom wandte sich nach seinem Hause und sah das Angesicht des Königs nicht. 25 Und in ganz Israel war kein Mann wegen seiner Schönheit so sehr zu preisen wie Absalom; von seiner Fußsohle bis zu seinem Scheitel war kein Fehl an ihm. 26 Und wenn er sein Haupt scheren ließ, - es geschah nämlich von Jahr zu Jahr, daß er es scheren ließ, denn es war ihm zu schwer, und so ließ er es scheren - so wog sein Haupthaar zweihundert Sekel, nach dem Gewicht des Königs. 27 Und dem Absalom wurden drei Söhne geboren und eine Tochter, ihr Name war Tamar; sie war ein Weib, schön von Ansehen. 25 28 Und Absalom wohnte zu Jerusalem zwei volle Jahre; und er sah das Angesicht des Königs nicht. 29 Da sandte Absalom zu Joab, um ihn zu dem König zu senden; aber er wollte nicht zu ihm kommen. Und er sandte wiederum zum zweiten Mal, aber er wollte nicht kommen. 30 Da sprach er zu seinen Knechten: Sehet, das Ackerstück Joabs ist an meiner Seite, und er hat daselbst Gerste; gehet hin und zündet es mit Feuer an! Und die Knechte Absaloms zündeten das Ackerstück mit Feuer an. 31 Da machte Joab sich auf und kam zu Absalom ins Haus, und sprach zu ihm: Warum haben deine Knechte mein Ackerstück mit Feuer angezündet? 32 Und Absalom sprach zu Joab: Siehe, ich habe zu dir gesandt und dir sagen lassen: Komm her, daß ich dich zu dem König sende, um ihm zu sagen: Warum bin ich von Gesur gekommen? Besser wäre mir, ich wäre noch dort. Und nun möchte ich das Angesicht des Königs sehen; und wenn eine Ungerechtigkeit an mir ist, so töte er mich! 33 Da begab sich Joab zu dem König und berichtete es ihm. Und er rief Absalom; und er kam zu dem König und warf sich auf sein Antlitz zur Erde nieder vor dem König, und der König küßte Absalom.

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:

3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;

5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»

6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.

8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.

17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

18 5. Mose 19.11-13: Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,

19 1. Samuel 14.45: Aber das Volk sprach zu Saul: Sollte Jonatan sterben, der Israel ein so großes Heil verschafft hat? Das sei ferne! So wahr der HERR lebt, es soll kein Haar von seinem Haupt auf die Erde fallen; denn er hat an diesem Tage mit Gott gewirkt! Also erlöste das Volk den Jonatan, daß er nicht sterben mußte.

20 1. Könige 1.52: Salomo sprach: Wird er sich wacker halten, so soll kein Haar von ihm auf die Erde fallen; wird aber Böses an ihm gefunden, so muß er sterben!

21 Hesekiel 18.23: Oder habe ich etwa Gefallen am Tode des Gottlosen, spricht Gott, der HERR, und nicht vielmehr daran, daß er sich von seinen Wegen bekehre und lebe?

22 2. Samuel 19.28: Denn als das ganze Haus meines Vaters nichts anderes war als Leute des Todes vor meinem Herrn, dem König, hast du deinen Knecht unter die gesetzt, welche an deinem Tische essen; was habe ich noch weiter zu beanspruchen oder zum König zu schreien?

23 2. Samuel 14.17: Und deine Magd dachte: Meines Herrn, des Königs Wort wird mir ein Trost sein; denn mein Herr, der König, ist wie ein Engel Gottes, um Gutes und Böses anzuhören, darum sei der HERR, dein Gott, mit dir!

24 2. Samuel 13.37: Absalom aber war entflohen und ging zu Talmai, dem Sohn Ammischurs, dem König zu Geschur; David aber trug die ganze Zeit hindurch Leid um seinen Sohn.

25 2. Samuel 13.1: Absalom aber, der Sohn Davids, hatte eine schöne Schwester, die hieß Tamar; und es begab sich, dass Amnon, Davids Sohn, sie liebgewann.