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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 9

Fünfte Plage: Viehpest

1 Und Jehova sprach zu Mose: Gehe zu dem Pharao hinein und sprich zu ihm: So spricht Jehova, der Gott der Hebräer: Laß mein Volk ziehen, daß sie mir dienen! (2. Mose 5.1) 2 Denn wenn du dich weigerst, sie ziehen zu lassen, und du sie noch festhältst, 3 siehe, so wird die Hand Jehovas über dein Vieh kommen, das auf dem Felde ist: über die Pferde, über die Esel, über die Kamele, über die Rinder und über das Kleinvieh, eine sehr schwere Pest. (2. Mose 3.20) 4 Und Jehova wird einen Unterschied machen zwischen dem Vieh Israels und dem Vieh der Ägypter, und von allem, was den Kindern Israel gehört, wird nichts sterben. 5 Und Jehova bestimmte eine Zeit und sprach: Morgen wird Jehova dieses tun im Lande. 6 Und Jehova tat dieses am anderen Tage, und alles Vieh der Ägypter starb, aber von dem Vieh der Kinder Israel starb nicht eines. 7 Und der Pharao sandte hin, und siehe, von dem Vieh Israels war auch nicht eines gestorben. Aber das Herz des Pharao verstockte sich, und er ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21)

Sechste Plage: Geschwüre

8 Und Jehova sprach zu Mose und zu Aaron: Nehmet eure Fäuste voll Ofenruß, und Mose streue ihn gen Himmel vor den Augen des Pharao; 9 und er wird zu Staub werden über dem ganzen Lande Ägypten und wird an Menschen und Vieh zu Geschwüren werden, die in Blattern ausbrechen, im ganzen Lande Ägypten. (5. Mose 28.27) 10 Und sie nahmen den Ofenruß und stellten sich vor den Pharao, und Mose streute ihn gen Himmel; und er wurde zu Blattergeschwüren, die an Menschen und Vieh ausbrachen. (Offenbarung 16.2) 11 Und die Schriftgelehrten vermochten nicht vor Mose zu stehen wegen der Geschwüre; denn die Geschwüre waren an den Schriftgelehrten und an allen Ägyptern. 12 Und Jehova verhärtete das Herz des Pharao, und er hörte nicht auf sie, so wie Jehova zu Mose geredet hatte. (2. Mose 4.21)

Siebte Plage: Hagel

13 Und Jehova sprach zu Mose: Mache dich des Morgens früh auf und tritt vor dem Pharao und sprich zu ihm: So spricht Jehova, der Gott der Hebräer: Laß mein Volk ziehen, daß sie mir dienen! (2. Mose 5.1) 14 Denn dieses Mal will ich alle meine Plagen in dein Herz senden und über deine Knechte und über dein Volk, auf daß du wissest, daß niemand ist wie ich auf der ganzen Erde. (2. Mose 8.6) 15 Denn jetzt hätte ich meine Hand ausgestreckt und hätte dich und dein Volk mit der Pest geschlagen, und du wärest vertilgt worden von der Erde; 16 aber eben deswegen habe ich dich bestehen lassen, um dir meine Kraft zu zeigen und damit man meinen Namen verkündige auf der ganzen Erde. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Erhebst du dich noch wider mein Volk, daß du sie nicht ziehen lässest, 18 siehe, so will ich morgen um diese Zeit einen sehr schweren Hagel regnen lassen, desgleichen nicht in Ägypten gewesen ist, von dem Tage seiner Gründung an bis jetzt. (Hiob 38.22) 19 Und nun sende hin, und bringe dein Vieh in Sicherheit und alles, was du auf dem Felde hast. Alle Menschen und alles Vieh, die auf dem Felde gefunden und nicht ins Haus aufgenommen werden, auf die fällt der Hagel herab, und sie werden sterben. - 20 Wer unter den Knechten des Pharao das Wort Jehovas fürchtete, der flüchtete seine Knechte und sein Vieh in die Häuser. 21 Wer aber das Wort Jehovas nicht zu Herzen nahm, der ließ seine Knechte und sein Vieh auf dem Felde. 22 Und Jehova sprach zu Mose: Strecke deine Hand aus gen Himmel, daß im ganzen Lande Ägypten Hagel komme auf die Menschen und auf das Vieh und auf alles Kraut des Feldes im Lande Ägypten. 23 Und Mose streckte seinen Stab aus gen Himmel, und Jehova sandte Donner und Hagel, und Feuer fuhr zur Erde. Und Jehova ließ Hagel auf das Land Ägypten regnen. (Offenbarung 16.21) 24 Und es kam Hagel, und Feuer, mitten im Hagel sich ineinander schlingend, sehr schwer, desgleichen im ganzen Lande Ägypten nicht gewesen war, seitdem es eine Nation geworden ist. 25 Und der Hagel schlug im ganzen Lande Ägypten alles, was auf dem Felde war, vom Menschen bis zum Vieh; und alles Kraut des Feldes schlug der Hagel, und alle Bäume des Feldes zerbrach er. 26 Nur im Lande Gosen, wo die Kinder Israel waren, war kein Hagel. 27 Und der Pharao sandte hin und ließ Mose und Aaron rufen und sprach zu ihnen: Ich habe dieses Mal gesündigt. Jehova ist der Gerechte, ich aber und mein Volk sind die Schuldigen. (2. Mose 10.16) 28 Flehet zu Jehova, und es sei genug des Donners Gottes und des Hagels; so will ich euch ziehen lassen, und ihr sollt nicht länger bleiben. (2. Mose 8.4) 29 Da sprach Mose zu ihm: Sowie ich zur Stadt hinausgehe, will ich meine Hände zu Jehova ausbreiten; der Donner wird aufhören, und der Hagel wird nicht mehr sein, auf daß du wissest, daß die Erde Jehova gehört. 30 Du aber und deine Knechte, ich weiß, daß ihr euch noch nicht vor Jehova Gott fürchten werdet. - 31 Und der Flachs und die Gerste wurden geschlagen; denn die Gerste war in der Ähre, und der Flachs hatte Knospen. 32 Aber der Weizen und der Spelt wurden nicht geschlagen, weil sie spätzeitig sind. - 33 Und Mose ging von dem Pharao zur Stadt hinaus und breitete seine Hände aus zu Jehova; und der Donner und der Hagel hörten auf, und der Regen ergoß sich nicht mehr auf die Erde. 34 Und als der Pharao sah, daß der Regen und der Hagel und der Donner aufgehört hatten, da fuhr er fort zu sündigen und verstockte sein Herz, er und seine Knechte. 35 Und das Herz des Pharao verhärtete sich, und er ließ die Kinder Israel nicht ziehen, so wie Jehova durch Mose geredet hatte. (2. Mose 4.21)