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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 39

Heiligtum: Kleidung der Priester

1 Und aus dem blauen und dem roten Purpur und dem Karmesin machten sie die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, und sie machten die heiligen Kleider für Aaron, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4) 2 Und man machte das Ephod von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 3 Und sie plätteten Goldbleche, und man zerschnitt sie zu Fäden, zum Verarbeiten unter den blauen und unter den roten Purpur und unter den Karmesin und unter den Byssus, in Kunstweberarbeit. 4 Sie machten zusammenfügende Schulterstücke daran: an seinen beiden Enden wurde es zusammengefügt. 5 Und der gewirkte Gürtel, mit dem es angebunden wurde, der darüber war, war von gleichem Stoffe, von gleicher Arbeit mit ihm: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 6 Und sie machten die Onyxsteine, umgeben mit Einfassungen von Gold, gestochen in Siegelstecherei, nach den Namen der Söhne Israels. 7 Und man setzte sie auf die Schulterstücke des Ephods, als Steine des Gedächtnisses für die Kinder Israel: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 8 Und er machte das Brustschild in Kunstweberarbeit, gleich der Arbeit des Ephods: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 9 Es war quadratförmig; das Brustschild machten sie gedoppelt, eine Spanne seine Länge und eine Spanne seine Breite, gedoppelt. 10 Und sie besetzten es mit vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 11 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 12 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 13 und die vierte Reihe: Chrysolith, Onyx und Jaspis; umgeben mit Einfassungen von Gold in ihren Einsetzungen. 14 Und der Steine waren nach den Namen der Söhne Israels zwölf, nach ihren Namen; in Siegelstecherei, ein jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschild schnurähnliche Ketten, in Flechtwerk, von reinem Golde. 16 Und sie machten zwei Einfassungen von Gold und zwei Ringe von Gold und befestigten die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 17 Und die zwei geflochtenen Schnüre von Gold befestigten sie an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 18 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre befestigten sie an die beiden Einfassungen und befestigten sie an die Schulterstücke des Ephods, an seine Vorderseite. 19 Und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin war, einwärts; 20 und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 21 Und sie banden das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods mit einer purpurblauen Schnur, daß es über dem gewirkten Gürtel des Ephods wäre und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrückte: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 22 Und er machte das Oberkleid des Ephods in Weberarbeit, ganz von blauem Purpur. (2. Mose 28.31-35) 23 Und die Öffnung des Oberkleides war in seiner Mitte, wie die Öffnung eines Panzers; eine Borte hatte es an seiner Öffnung ringsum, damit es nicht einrisse. 24 Und sie machten an den Saum des Oberkleides Granatäpfel von blauem und rotem Purpur und Karmesin, gezwirnt. 25 Und sie machten Schellen von reinem Golde und setzten die Schellen zwischen die Granatäpfel an den Saum des Oberkleides ringsum, zwischen die Granatäpfel: 26 eine Schelle und einen Granatapfel, eine Schelle und einen Granatapfel an den Saum des Oberkleides ringsum, um den Dienst zu verrichten: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 27 Und sie machten die Leibröcke von Byssus, in Weberarbeit, für Aaron und für seine Söhne; (2. Mose 28.39-42) 28 und den Kopfbund von Byssus, und den Kopfschmuck der hohen Mützen von Byssus, und die leinenen Beinkleider von gezwirntem Byssus, 29 und den Gürtel von gezwirntem Byssus und von blauem und rotem Purpur und Karmesin, in Buntwirkerarbeit: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und sie machten das Blech, das heilige Diadem, von reinem Golde, und schrieben darauf mit Siegelstecherschrift: Heiligkeit dem Jehova! (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Und sie taten daran eine Schnur von blauem Purpur, um es oben an den Kopfbund zu befestigen: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Heiligtum: Fertigstellung des Heiligtums

32 Und es wurde vollendet die ganze Arbeit der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also taten sie. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose: Das Zelt und alle seine Geräte, seine Klammern, seine Bretter, seine Riegel und seine Säulen und seine Füße; 34 und die Decke von rotgefärbten Widderfellen und die Decke von Dachsfellen und den Scheidevorhang; 35 die Lade des Zeugnisses und ihre Stangen und den Deckel; 36 den Tisch, alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den reinen Leuchter, seine Lampen, die zuzurichtenden Lampen, und alle seine Geräte und das Öl zum Licht; 38 und den goldenen Altar und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk; und den Vorhang vom Eingange des Zeltes; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter, seine Stangen und alle seine Geräte; das Becken und sein Gestell; 40 die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße; und den Vorhang für das Tor des Vorhofs, seine Seile und seine Pflöcke; und alle Geräte zum Dienst der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; 41 die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne, um den Priesterdienst auszuüben. 42 Nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also hatten die Kinder Israel die ganze Arbeit gemacht. 43 Und Mose sah das ganze Werk, und siehe, sie hatten es gemacht; so wie Jehova geboten hatte, also hatten sie es gemacht; und Mose segnete sie.