zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 16

Wachteln und Manna

1 Und sie brachen auf von Elim, und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai ist, am fünfzehnten Tage des zweiten Monats nach ihrem Auszuge aus dem Lande Ägypten. 2 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel murrte wieder Mose und wider Aaron in der Wüste. (2. Mose 17.2) 3 Und die Kinder Israel sprachen zu ihnen: Wären wir doch im Lande Ägypten durch die Hand Jehovas gestorben, als wir bei den Fleischtöpfen saßen, als wir Brot aßen bis zur Sättigung! denn ihr habt uns in diese Wüste herausgeführt, um diese ganze Versammlung Hungers sterben zu lassen. (2. Mose 14.11) 4 Da sprach Jehova zu Mose: Siehe, ich werde euch Brot vom Himmel regnen lassen; und das Volk soll hinausgehen und den täglichen Bedarf an seinem Tage sammeln, damit ich es versuche, ob es wandeln wird in meinem Gesetz oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Und es soll geschehen, am sechsten Tage, da sollen sie zubereiten, was sie einbringen, und es wird das Doppelte von dem sein, was sie tagtäglich sammeln werden. 6 Und Mose und Aaron sprachen zu allen Kindern Israel: Am Abend, da werdet ihr erkennen, daß Jehova euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat; 7 und am Morgen, da werdet ihr die Herrlichkeit Jehovas sehen, indem er euer Murren wider Jehova gehört hat; denn was sind wir, daß ihr wider uns murret! 8 Und Mose sprach: Dadurch werdet ihr's erkennen, daß Jehova euch am Abend Fleisch zu essen geben wird und am Morgen Brot bis zur Sättigung, indem Jehova euer Murren gehört hat, womit ihr wider ihn murret. Denn was sind wir? Nicht wider uns ist euer Murren, sondern wider Jehova. 9 Und Mose sprach zu Aaron: Sprich zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel: Nahet herzu vor Jehova, denn er hat euer Murren gehört. 10 Und es geschah, als Aaron zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel redete, da wandten sie sich gegen die Wüste; und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erschien in der Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Ich habe das Murren der Kinder Israel gehört; rede zu ihnen und sprich: Zwischen den zwei Abenden werdet ihr Fleisch essen, und am Morgen werdet ihr von Brot satt werden; und ihr werdet erkennen, daß ich Jehova bin, euer Gott. 13 Und es geschah am Abend, da kamen Wachteln herauf und bedeckten das Lager; und am Morgen war eine Tauschicht rings um das Lager. (4. Mose 11.31) 14 Und die Tauschicht stieg auf, und siehe, da lag's auf der Fläche der Wüste fein, körnig, fein, wie der Reif auf der Erde. 15 Und die Kinder Israel sahen es und sprachen einer zum anderen: Was ist das? denn sie wußten nicht, was es war. Und Mose sprach zu ihnen: Dies ist das Brot, das Jehova euch zur Nahrung gegeben hat. (2. Mose 16.4) 16 Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat: Sammelt davon, ein jeder nach dem Maße seines Essens; einen Ghomer für den Kopf, nach der Zahl eurer Seelen, sollt ihr nehmen, ein jeder für die, welche in seinem Zelte sind. 17 Und die Kinder Israel taten also und sammelten, der viel und der wenig. 18 Und sie maßen mit dem Ghomer: da hatte, wer viel gesammelt hatte, nicht übrig, und wer wenig gesammelt hatte, dem mangelte nicht; sie hatten gesammelt, ein jeder nach dem Maße seines Essens. (2. Korinther 8.15) 19 Und Mose sprach zu ihnen: Niemand lasse davon übrig bis an den Morgen. (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Aber sie hörten nicht auf Mose, und etliche ließen davon übrig bis an den Morgen; da wuchsen Würmer darin, und es ward stinkend. Und Mose wurde zornig über sie. 21 Und sie sammelten es Morgen für Morgen, ein jeder nach dem Maße seines Essens; und wenn die Sonne heiß wurde, so zerschmolz es. 22 Und es geschah am sechsten Tage, da sammelten sie das Doppelte an Brot, zwei Ghomer für einen; und alle Fürsten der Gemeinde kamen und berichteten es Mose. 23 Und er sprach zu ihnen: Dies ist es, was Jehova geredet hat: Morgen ist Ruhe, ein heiliger Sabbath dem Jehova; was ihr backen wollt, backet, und was ihr kochen wollt, kochet. Alles aber, was übrigbleibt, leget euch hin zur Aufbewahrung bis an den Morgen. (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Und sie legten es hin bis an den Morgen, so wie Mose geboten hatte; und es stank nicht, und es war kein Wurm darin. 25 Da sprach Mose: Esset es heute, denn heute ist Sabbath dem Jehova; ihr werdet es heute auf dem Felde nicht finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln; aber am siebten Tage ist Sabbath, an dem wird es nicht sein. 27 Und es geschah am siebten Tage, daß etliche von dem Volke hinausgingen, um zu sammeln, und sie fanden nichts. 28 Und Jehova sprach zu Mose: Bis wann weigert ihr euch, meine Gebote und meine Gesetze zu beobachten? 29 Sehet, weil Jehova euch den Sabbath gegeben hat, darum gibt er euch am sechsten Tage Brot für zwei Tage; bleibet ein jeder an seiner Stelle, niemand gehe am siebten Tage von seinem Orte heraus. 30 Und das Volk ruhte am siebten Tage. 31 Und das Haus Israel gab ihm den Namen Man; und es war wie Koriandersamen, weiß, und sein Geschmack wie Kuchen mit Honig. 32 Und Mose sprach: Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat: Ein Ghomer voll davon sei zur Aufbewahrung für eure Geschlechter, damit sie das Brot sehen, womit ich euch in der Wüste gespeist habe, als ich euch aus dem Lande Ägypten herausführte. 33 Und Mose sprach zu Aaron: Nimm einen Krug und tue Man darein, einen Ghomer voll, und lege es vor Jehova nieder zur Aufbewahrung für eure Geschlechter. (Hebräer 9.4) 34 So wie Jehova Mose geboten hatte, legte Aaron es vor das Zeugnis nieder, zur Aufbewahrung. - 35 Und die Kinder Israel aßen das Man vierzig Jahre, bis sie in ein bewohntes Land kamen; sie aßen das Man, bis sie an die Grenze des Landes Kanaan kamen. (Josua 5.12) 36 Der Ghomer aber ist ein Zehntel vom Epha.