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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 12

Passah und Fest der ungesäuerten Brote

1 Und Jehova redete zu Mose und Aaron im Lande Ägypten und sprach: 2 Dieser Monat soll euch der Anfang der Monate sein, er soll euch der erste sein von den Monaten des Jahres. (2. Mose 13.4) 3 Redet zu der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am Zehnten dieses Monats, da nehme sich ein jeder ein Lamm für ein Vaterhaus, ein Lamm für ein Haus. 4 Und wenn das Haus nicht zahlreich genug ist für ein Lamm, so nehme er es und sein Nachbar, der nächste an seinem Hause, nach der Zahl der Seelen; einen jeden sollt ihr nach dem Maße seines Essens rechnen auf das Lamm. 5 Ein Lamm ohne Fehl sollt ihr haben, ein männliches, einjährig; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr es nehmen. (3. Mose 22.20) 6 Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats; und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden. 7 Und sie sollen von dem Blute nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in welchen sie es essen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Und sie sollen in selbiger Nacht das Fleisch essen, gebraten am Feuer, und ungesäuertes Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts roh davon essen und keineswegs im Wasser gesotten, sondern am Feuer gebraten: seinen Kopf samt seinen Schenkeln und samt seinem Eingeweide. 10 Und ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen; und was davon bis an den Morgen übrigbleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen. 11 Und also sollt ihr es essen: Eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und euren Stab in eurer Hand; und ihr sollt es essen in Eile. Es ist das Passah Jehovas. (Jesaja 52.12) 12 Und ich werde in dieser Nacht durch das Land Ägypten gehen und alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlagen vom Menschen bis zum Vieh, und ich werde Gericht üben an allen Göttern Ägyptens, ich, Jehova. (4. Mose 33.4) 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen sein an den Häusern, worin ihr seid; und sehe ich das Blut, so werde ich an euch vorübergehen; und es wird keine Plage zum Verderben unter euch sein, wenn ich das Land Ägypten schlage. (Hebräer 11.28) 14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als Fest dem Jehova; als ewige Satzung bei euren Geschlechtern sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen; ja, am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern wegtun; denn jeder, der Gesäuertes isset, von dem ersten Tage bis zu dem siebten Tage, selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. (2. Mose 13.7) 16 Und am ersten Tage soll euch eine heilige Versammlung und am siebten Tage eine heilige Versammlung sein; keinerlei Arbeit soll an ihnen getan werden; nur was von jeder Seele gegessen wird, das allein soll von euch bereitet werden. 17 Und so beobachtet das Fest der ungesäuerten Brote; denn an diesem selbigen Tage habe ich eure Heere aus dem Lande Ägypten herausgeführt. Und ihr sollt diesen Tag beobachten bei euren Geschlechtern als ewige Satzung. 18 Im ersten Monat, am 14. Tage des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tage des Monats, am Abend. 19 Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isset, selbige Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremdling oder Eingeborener des Landes. 20 Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen. 21 Und Mose rief alle Ältesten Israels und sprach zu ihnen: Greifet und nehmet euch Kleinvieh nach euren Familien und schlachtet das Passah; 22 und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut, das in dem Becken ist, und streichet von dem Blute, das in dem Becken ist, an die Oberschwelle und an die beiden Pfosten; ihr aber, keiner von euch soll zur Türe seines Hauses hinausgehen bis an den Morgen. 23 Und Jehova wird hindurchgehen, die Ägypter zu schlagen; und sieht er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten, so wird Jehova an der Tür vorübergehen und wird dem Verderber nicht erlauben, in eure Häuser zu kommen, um zu schlagen. 24 Und ihr sollt dieses beobachten als eine Satzung für dich und deine Kinder ewiglich. 25 Und es soll geschehen, wenn ihr in das Land kommet, das Jehova euch geben wird, so wie er geredet hat, so sollt ihr diesen Dienst beobachten. 26 Und es soll geschehen, wenn eure Kinder zu euch sagen werden: Was soll euch dieser Dienst? (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 so sollt ihr sagen: Es ist ein Passahopfer dem Jehova, der an den Häusern der Kinder Israel in Ägypten vorüberging, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser rettete. Und das Volk neigte sich und betete an. 28 Und die Kinder Israel gingen hin und taten es; so wie Jehova Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie.

Zehnte Plage: Tod der Erstgeburt

29 Und es geschah um Mitternacht, da schlug Jehova alle Erstgeburt im Lande Ägypten, von dem Erstgeborenen des Pharao, der auf seinem Throne saß, bis zum Erstgeborenen des Gefangenen, der im Kerker war, und alle Erstgeburt des Viehes. (2. Mose 4.23) 30 Und der Pharao stand in der Nacht auf, er und alle seine Knechte und alle Ägypter, und es entstand ein großes Geschrei in Ägypten; denn es war kein Haus, worin nicht ein Toter war. 31 Und er rief Mose und Aaron in der Nacht und sprach: Machet euch auf, ziehet weg aus der Mitte meines Volkes, sowohl ihr als auch die Kinder Israel, und gehet hin, dienet Jehova, wie ihr geredet habt; 32 auch euer Kleinvieh und eure Rinder nehmet mit, so wie ihr geredet habt, und gehet hin und segnet mich auch! (2. Mose 10.26) 33 Und die Ägypter drängten das Volk, sie eilends aus dem Lande ziehen zu lassen; denn sie sagten: Wir alle sind des Todes! (2. Mose 6.1)

Israels Auszug aus Ägypten - Ordnung des Passah

34 Und das Volk trug seinen Teig, ehe er gesäuert war, ihre Backschüsseln in ihre Kleider gebunden, auf ihren Schultern. 35 Und die Kinder Israel taten nach dem Worte Moses und forderten von den Ägyptern silberne Geräte und goldene Geräte und Kleider. (2. Mose 11.2) 36 Und Jehova gab dem Volke Gnade in den Augen der Ägypter, und sie gaben ihnen das Geforderte; und sie beraubten die Ägypter. (2. Mose 3.21) 37 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses nach Sukkoth, bei 600000 Mann zu Fuß, die Männer ohne die Kinder. 38 Und auch viel Mischvolk zog mit ihnen herauf, und Kleinvieh und Rinder, sehr viel Vieh. 39 Und sie backten den Teig, den sie aus Ägypten gebracht hatten, zu ungesäuerten Kuchen; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten getrieben worden waren und nicht hatten verziehen können; und sie hatten auch keine Zehrung für sich bereitet. 40 Und die Wohnzeit der Kinder Israel, die sie in Ägypten zugebracht haben, ist 430 Jahre. (1. Mose 15.13) 41 Und es geschah am Ende der 430 Jahre, und es geschah an diesem selbigen Tage, daß alle Heere Jehovas aus dem Lande Ägypten auszogen. 42 Dies ist eine Nacht, die dem Jehova zu beobachten ist, weil er sie aus dem Lande Ägypten herausführte; diese selbige Nacht gehört dem Jehova, sie ist zu beobachten von allen Kindern Israel bei ihren Geschlechtern. 43 Und Jehova redete zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung des Passah: Kein Fremdling soll davon essen; 44 jedes Mannes Knecht aber, ein für Geld Erkaufter, wenn du ihn beschneidest, dann darf er davon essen. 45 Ein Beisaß und ein Mietling soll nicht davon essen. 46 In einem Hause soll es gegessen werden; du sollst nichts von dem Fleische aus dem Hause hinausbringen, und ihr sollt kein Bein an ihm zerbrechen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. 48 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt und das Passah dem Jehova feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Eingeborener des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Ein Gesetz soll sein für den Eingeborenen und für den Fremdling, der in eurer Mitte weilt. (3. Mose 24.22) 50 Und alle Kinder Israel taten, wie Jehova Mose und Aaron geboten hatte; also taten sie. 51 Und es geschah an diesem selbigen Tage, da führte Jehova die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraus nach ihren Heeren.