zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 10

Achte Plage: Heuschrecken

1 Und Jehova sprach zu Mose: Gehe zu dem Pharao hinein, denn ich habe sein Herz verstockt und das Herz seiner Knechte, um diese meine Zeichen in seiner Mitte zu tun 2 und damit du vor den Ohren deiner Kinder und deiner Kindeskinder erzählest, was ich in Ägypten ausgerichtet, und meine Zeichen, die ich unter ihnen getan habe; und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. (2. Mose 6.2) 3 Da gingen Mose und Aaron zu dem Pharao hinein und sprachen zu ihm: So spricht Jehova, der Gott der Hebräer: Bis wann weigerst du dich, dich vor mir zu demütigen? Laß mein Volk ziehen, daß sie mir dienen! (2. Mose 5.3) 4 Denn wenn du dich weigerst, mein Volk ziehen zu lassen, siehe, so will ich morgen Heuschrecken in dein Gebiet bringen; 5 und sie werden das Angesicht des Landes bedecken, daß man das Land nicht wird sehen können; und sie werden das Übrige fressen, das entronnen, das euch übriggeblieben ist von dem Hagel, und werden alle Bäume fressen, die euch auf dem Felde wachsen; 6 und sie werden deine Häuser erfüllen und die Häuser aller deiner Knechte und die Häuser aller Ägypter, wie es deine Väter und die Väter deiner Väter nicht gesehen haben, seit dem Tage, da sie auf Erden gewesen sind, bis auf diesen Tag. Und er wandte sich und ging von dem Pharao hinaus. 7 Und die Knechte des Pharao sprachen zu ihm: Bis wann soll uns dieser zum Fallstrick sein? Laß die Leute ziehen, daß sie Jehova, ihrem Gott, dienen! Erkennst du noch nicht, daß Ägypten zu Grunde geht? 8 Und Mose und Aaron wurden wieder zu dem Pharao gebracht, und er sprach zu ihnen: Ziehet hin, dienet Jehova, eurem Gott! Welche alle sind es, die ziehen sollen? 9 Da sprach Mose: Mit unseren Jungen und mit unseren Alten wollen wir ziehen, mit unseren Söhnen und mit unseren Töchtern, mit unserem Kleinvieh und mit unseren Rindern wollen wir ziehen; denn wir haben ein Fest Jehovas. (2. Mose 5.1) 10 Und er sprach zu ihnen: Jehova sei so mit euch, wie ich euch und eure Kinder ziehen lasse! Sehet zu, denn ihr habt Böses vor! 11 Nicht also! Ziehet doch hin, ihr Männer, und dienet Jehova; denn das ist es, was ihr begehrt habt. Und man trieb sie von dem Pharao hinaus. 12 Und Jehova sprach zu Mose: Strecke deine Hand aus über das Land Ägypten wegen der Heuschrecken, daß sie über das Land Ägypten heraufkommen und alles Kraut des Landes fressen, alles was der Hagel übriggelassen hat. (2. Mose 9.32) 13 Und Mose streckte seinen Stab aus über das Land Ägypten, und Jehova führte einen Ostwind ins Land selbigen ganzen Tag und die ganze Nacht. Als es Morgen wurde, da trieb der Ostwind die Heuschrecken herbei. 14 Und die Heuschrecken kamen herauf über das ganze Land Ägypten und ließen sich in dem ganzen Gebiet Ägyptens nieder, in gewaltiger Menge; vor ihnen sind nicht derart Heuschrecken gewesen wie diese, und nach ihnen werden nicht derart sein. 15 Und sie bedeckten das Angesicht des ganzen Landes, so daß das Land verfinstert wurde; und sie fraßen alles Kraut des Landes und alle Früchte der Bäume, die der Hagel übriggelassen hatte; und es blieb nichts Grünes übrig an den Bäumen und am Kraut des Feldes im ganzen Lande Ägypten. 16 Und der Pharao rief Mose und Aaron eilends und sprach: Ich habe gesündigt gegen Jehova, euren Gott, und gegen euch! (2. Mose 9.27) 17 Und nun vergib doch meine Sünde nur dieses Mal, und flehet zu Jehova, eurem Gott, daß er nur diesen Tod von mir wegnehme! (2. Mose 8.4) (1. Samuel 12.19) 18 Da ging er von dem Pharao hinaus und flehte zu Jehova. (4. Mose 11.2) 19 Und Jehova wandte den Wind in einen sehr starken Westwind, der hob die Heuschrecken auf und warf sie ins Schilfmeer. Es blieb nicht eine Heuschrecke übrig in dem ganzen Gebiet Ägyptens. 20 Und Jehova verhärtete das Herz des Pharao, und er ließ die Kinder Israel nicht ziehen. (2. Mose 4.21)

Neunte Plage: Finsternis

21 Und Jehova sprach zu Mose: Strecke deine Hand aus gen Himmel, daß eine Finsternis über das Land Ägypten komme, so daß man die Finsternis greifen möge. 22 Und Mose streckte seine Hand aus gen Himmel; da entstand im ganzen Lande Ägypten eine dichte Finsternis drei Tage lang. 23 Sie sahen einer den anderen nicht, und keiner stand von seinem Platze auf drei Tage lang; aber alle Kinder Israel hatten Licht in ihren Wohnungen. - 24 Und der Pharao rief Mose und sprach: Ziehet hin, dienet Jehova; nur euer Kleinvieh und eure Rinder sollen zurückbleiben; auch eure Kinder mögen mit euch ziehen. (2. Mose 10.10) 25 Und Mose sprach: Auch Schlachtopfer und Brandopfer mußt du in unsere Hände geben, daß wir Jehova, unserem Gott opfern. 26 So muß auch unser Vieh mit uns ziehen, nicht eine Klaue darf zurückbleiben; denn davon werden wir nehmen, um Jehova, unserem Gott, zu dienen; wir wissen ja nicht, womit wir Jehova dienen sollen, bis wir dorthin kommen. 27 Aber Jehova verhärtete das Herz des Pharao, und er wollte sie nicht ziehen lassen. (2. Mose 4.21) 28 Und der Pharao sprach zu ihm: Gehe hinweg von mir; hüte dich, sieh mein Angesicht nicht wieder! denn an dem Tage, da du mein Angesicht siehst, wirst du sterben. 29 Und Mose sprach: Du hast recht geredet, ich werde dein Angesicht nicht mehr wiedersehen.