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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 47

Jakob und seine Söhne vor Pharao

1 Und Joseph kam und berichtete dem Pharao und sprach: Mein Vater und meine Brüder und ihr Kleinvieh und ihre Rinder und alles, was sie haben, sind aus dem Lande Kanaan gekommen; und siehe, sie sind im Lande Gosen. 2 Und er nahm aus der Gesamtheit seiner Brüder fünf Männer und stellte sie vor den Pharao. 3 Und der Pharao sprach zu seinen Brüdern: Was ist eure Hantierung? Und sie sprachen zum Pharao: Deine Knechte sind Schafhirten, sowohl wir als auch unsere Väter. (1. Mose 46.33-34) 4 Und sie sprachen zum Pharao: Wir sind gekommen, um uns im Lande aufzuhalten; denn es gibt keine Weide für das Kleinvieh, das deine Knechte haben, denn die Hungersnot ist schwer im Lande Kanaan; und nun laß doch deine Knechte im Lande Gosen wohnen. 5 Da sprach der Pharao zu Joseph und sagte: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen. 6 Das Land Ägypten ist vor dir: laß deinen Vater und deine Brüder in dem besten Teile des Landes wohnen; sie mögen wohnen im Lande Gosen. Und wenn du weißt, daß tüchtige Männer unter ihnen sind, so setze sie als Aufseher über das Vieh, das ich habe. 7 Und Joseph brachte seinen Vater Jakob und stellte ihn vor den Pharao. Und Jakob segnete den Pharao. 8 Und der Pharao sprach zu Jakob: Wie viel sind der Tage deiner Lebensjahre? 9 Und Jakob sprach zum Pharao: Die Tage der Jahre meiner Fremdlingschaft sind 130 Jahre; wenig und böse waren die Tage meiner Lebensjahre, und sie haben nicht erreicht die Tage der Lebensjahre meiner Väter in den Tagen ihrer Fremdlingschaft. (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Und Jakob segnete den Pharao und ging von dem Pharao hinaus. 11 Und Joseph schaffte seinem Vater und seinen Brüdern Wohnung und gab ihnen ein Besitztum in dem Lande Ägypten, im besten Teile des Landes, im Lande Raemses, so wie der Pharao geboten hatte. 12 Und Joseph versorgte seinen Vater und seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters mit Brot, nach der Zahl der Kinder. (1. Mose 45.11)

Josefs Verwaltung des Landes Ägypten

13 Und es war kein Brot im ganzen Lande, denn die Hungersnot war sehr schwer; und das Land Ägypten und das Land Kanaan verschmachteten vor Hunger. 14 Und Joseph brachte alles Geld zusammen, das sich im Lande Ägypten und im Lande Kanaan vorfand, für das Getreide, das man kaufte; und Joseph brachte das Geld in das Haus des Pharao. 15 Und als das Geld im Lande Ägypten und im Lande Kanaan ausging, da kamen alle Ägypter zu Joseph und sprachen: Gib uns Brot! warum sollen wir denn vor dir sterben? denn das Geld ist zu Ende. 16 Und Joseph sprach: Gebet euer Vieh her, und ich will euch Brot geben um euer Vieh, wenn das Geld zu Ende ist. 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Joseph, und Joseph gab ihnen Brot um die Pferde und um das Kleinvieh und um das Rindvieh und um die Esel; und so ernährte er sie mit Brot um all ihr Vieh in selbigem Jahre. 18 Als selbiges Jahr zu Ende war, da kamen sie im zweiten Jahre zu ihm und sprachen zu ihm: Wir wollen es meinem Herrn nicht verhehlen, daß, da das Geld ausgegangen ist und der Besitz des Viehes an meinen Herrn gekommen, nichts mehr übrigbleibt vor meinem Herrn als nur unser Leib und unser Land. 19 Warum sollen wir vor deinen Augen sterben, sowohl wir als auch unser Land? Kaufe uns und unser Land um Brot, so wollen wir und unser Land des Pharao Knechte sein; und gib Samen, daß wir leben und nicht sterben und das Land nicht wüst werde! 20 Und Joseph kaufte das ganze Land Ägypten für den Pharao; denn die Ägypter verkauften ein jeder sein Feld, weil der Hunger sie drängte. Und so ward das Land dem Pharao. 21 Und das Volk, das versetzte er in die verschiedenen Städte, von einem Ende der Grenze Ägyptens bis zu ihrem anderen Ende. 22 Nur das Land der Priester kaufte er nicht; denn die Priester hatten ein Bestimmtes von dem Pharao, und sie aßen ihr Bestimmtes, das der Pharao ihnen gab; deshalb verkauften sie ihr Land nicht. 23 Und Joseph sprach zu dem Volke: Siehe, ich habe euch und euer Land heute für den Pharao gekauft; siehe, da ist Samen für euch, und besäet das Land. 24 Und es soll geschehen mit dem Ertrage, daß ihr den Fünften dem Pharao gebet, und die vier Teile sollen für euch sein zur Saat des Feldes und zur Speise für euch und für die, welche in euren Häusern sind, und zur Speise für eure Kinder. 25 Und sie sprachen: Du hast uns am Leben erhalten; möchten wir Gnade finden in den Augen meines Herrn, so wollen wir des Pharao Knechte sein. 26 Und Joseph legte es dem Lande Ägypten bis auf diesen Tag als Satzung auf, daß dem Pharao der Fünfte gehöre. Nur das Land der Priester allein ward nicht dem Pharao.

Jakobs Anweisung für sein Begräbnis

27 Und Israel wohnte im Lande Ägypten, im Lande Gosen; und sie machten sich darin ansässig und waren fruchtbar und mehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Und Jakob lebte im Lande Ägypten siebzehn Jahre; und der Tage Jakobs, der Jahre seines Lebens, waren 147 Jahre. 29 Und als die Tage Israels herannahten, daß er sterben sollte, da rief er seinen Sohn Joseph und sprach zu ihm: Wenn ich doch Gnade gefunden habe in deinen Augen, so lege doch deine Hand unter meine Hüfte und erweise Güte und Treue an mir: begrabe mich doch nicht in Ägypten! (1. Mose 24.2) 30 Wenn ich mit meinen Vätern liegen werde, so führe mich aus Ägypten und begrabe mich in ihrem Begräbnis. Und er sprach: Ich werde tun nach deinem Worte. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 Da sprach er: Schwöre mir! Und er schwur ihm. Und Israel betete an zu den Häupten des Bettes.