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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 44

Josefs harte Behandlung seiner Brüder

1 Und er gebot dem, der über sein Haus war, und sprach: Fülle die Säcke der Männer mit Speise, so viel sie tragen können, und lege das Geld eines jeden oben in seinen Sack. 2 Und meinen Kelch, den silbernen Kelch, sollst du oben in den Sack des Jüngsten legen mit dem Gelde für sein Getreide. Und er tat nach den Worte Josephs, das er geredet hatte. 3 Als der Morgen anbrach, da wurden die Männer entlassen, sie und ihre Esel. 4 Sie waren eben zur Stadt hinausgegangen, sie waren noch nicht weit, da sprach Joseph zu dem, der über sein Haus war: Mache dich auf, jage den Männern nach, und hast du sie erreicht, so sage zu ihnen: Warum habt ihr Böses für Gutes vergolten? 5 Ist es nicht der, aus welchem mein Herr trinkt und aus dem er zu wahrsagen pflegt? Ihr habt übel getan, was ihr getan habt! 6 Und er erreichte sie und redete diese Worte zu ihnen. 7 Und sie sprachen zu ihm: Warum redet mein Herr solche Worte? Fern sei es von deinen Knechten, eine solche Sache zu tun! 8 Siehe, das Geld, das wir oben in unseren Säcken fanden, haben wir dir aus dem Lande Kanaan zurückgebracht, und wie sollten wir aus dem Hause deines Herrn Silber oder Gold stehlen? (1. Mose 43.22) 9 Bei welchem von deinen Knechten er gefunden wird, der sterbe; und dazu wollen wir meines Herrn Knechte sein. 10 Da sprach er: Nun, nach euren Worten, so sei es auch: bei wem er gefunden wird, der sei mein Knecht, ihr aber sollt schuldlos sein. 11 Und sie eilten und hoben ein jeder seinen Sack auf die Erde herab und öffneten ein jeder seinen Sack. 12 Und er durchsuchte: beim Ältesten fing er an, und beim Jüngsten hörte er auf; und der Kelch fand sich im Sacke Benjamins. 13 Da zerrissen sie ihre Kleider, und ein jeder belud seinen Esel, und sie kehrten in die Stadt zurück. (1. Mose 37.29) 14 Und Juda und seine Brüder kamen in das Haus Josephs; und er war noch daselbst, und sie fielen vor ihm nieder zur Erde. 15 Und Joseph sprach zu ihnen: Was ist das für eine Tat, die ihr getan habt! Wußtet ihr nicht, daß solch ein Mann wie ich wahrsagen kann? 16 Und Juda sprach: Was sollen wir meinem Herrn sagen? Was sollen wir reden und wie uns rechtfertigen? Gott hat die Missetat deiner Knechte gefunden; siehe, wir sind die Knechte meines Herrn, sowohl wir als auch der, in dessen Hand der Kelch gefunden worden ist. (1. Mose 42.21-22) (Klagelieder 1.14) 17 Und er sprach: Fern sei es von mir, solches zu tun! Der Mann, in dessen Hand der Kelch gefunden worden ist, der soll mein Knecht sein; und ihr, ziehet in Frieden hinauf zu eurem Vater. 18 Da trat Juda zu ihm und sprach: Bitte, mein Herr, laß doch deinen Knecht ein Wort reden zu den Ohren meines Herrn, und es entbrenne nicht dein Zorn gegen deinen Knecht, denn du bist gleich dem Pharao. 19 Mein Herr fragte seine Knechte und sprach: Habt ihr noch einen Vater oder einen Bruder? (1. Mose 42.7) (1. Mose 42.13) (1. Mose 43.7) 20 Und wir sprachen zu meinem Herrn: Wir haben einen alten Vater und einen jungen Knaben, der ihm im Alter geboren wurde; und dessen Bruder ist tot, und er allein ist von seiner Mutter übriggeblieben, und sein Vater hat ihn lieb. 21 Und du sprachst zu deinen Knechten: Bringet ihn zu mir herab, daß ich mein Auge auf ihn richte. 22 Und wir sprachen zu meinem Herrn: Der Knabe kann seinen Vater nicht verlassen; verließe er seinen Vater, so stürbe er. 23 Da sprachst du zu deinen Knechten: Wenn euer jüngster Bruder nicht mit euch herabkommt, so sollt ihr mein Angesicht nicht mehr sehen. (1. Mose 42.15) (1. Mose 43.3-5) 24 Und es geschah, als wir hinaufgezogen waren zu deinem Knechte, meinem Vater, da berichteten wir ihm die Worte meines Herrn. 25 Und unser Vater sprach: Ziehet wieder hin, kaufet uns ein wenig Speise. 26 Wir aber sprachen: Wir können nicht hinabziehen. Wenn unser jüngster Bruder bei uns ist, so wollen wir hinabziehen; denn wir dürfen das Angesicht des Mannes nicht sehen, wenn unser jüngster Bruder nicht bei uns ist. 27 Und dein Knecht, mein Vater, sprach zu uns: Ihr wisset, daß mein Weib mir zwei geboren hat; 28 und der eine ist von mir weggegangen, und ich sprach: Fürwahr, er ist gewißlich zerrissen worden; und ich habe ihn nicht mehr gesehen bis jetzt. (1. Mose 37.32-33) 29 Und nehmet ihr auch diesen von mir hinweg, und es begegnet ihm ein Unfall, so werdet ihr mein graues Haar mit Unglück hinabbringen in den Scheol. (1. Mose 42.38) 30 Und nun, wenn ich zu deinem Knechte, meinem Vater, komme, und der Knabe ist nicht bei uns, - und seine Seele hängt an dessen Seele, - 31 so wird es geschehen, daß er stirbt, wenn er sieht, daß der Knabe nicht da ist; und deine Knechte werden das graue Haar deines Knechtes, unseres Vaters, mit Kummer hinabbringen in den Scheol. 32 Denn dein Knecht ist für den Knaben Bürge geworden bei meinem Vater, indem ich sprach: Wenn ich ihn nicht zu dir bringe, so will ich alle Tage gegen meinen Vater gesündigt haben. (1. Mose 43.9) 33 Und nun, laß doch deinen Knecht anstatt des Knaben bleiben, als Knecht meines Herrn, und der Knabe ziehe hinauf mit seinen Brüdern; 34 denn wie sollte ich zu meinem Vater hinaufziehen, wenn der Knabe nicht bei mir wäre? - daß ich nicht das Unglück ansehen müsse, welches meinen Vater treffen würde!