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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 43

Juda als Bürge für Benjamin

1 Und die Hungersnot war schwer im Lande. 2 Und es geschah, als sie das Getreide aufgezehrt hatten, das sie aus Ägypten gebracht, da sprach ihr Vater zu ihnen: Ziehet wiederum hin, kaufet uns ein wenig Speise. 3 Und Juda sprach zu ihm und sagte: Der Mann hat uns ernstlich bezeugt und gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder bei euch. (1. Mose 42.15) 4 Wenn du unseren Bruder mit uns senden willst, so wollen wir hinabziehen und dir Speise kaufen; 5 wenn du ihn aber nicht sendest, so werden wir nicht hinabziehen; denn der Mann hat zu uns gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder bei euch. 6 Da sprach Israel: Warum habt ihr mir das Leid angetan, dem Manne kundzutun, daß ihr noch einen Bruder habt? 7 Und sie sprachen: Der Mann erkundigte sich genau nach uns und unserer Verwandtschaft und sprach: Lebt euer Vater noch? Habt ihr noch einen Bruder? und wir taten es ihm kund nach diesen Worten. Konnten wir denn wissen, daß er sagen würde: Bringet euren Bruder herab? (1. Mose 42.7) 8 Und Juda sprach zu Israel, seinem Vater: Sende den Knaben mit mir, und wir wollen uns aufmachen und ziehen, daß wir leben und nicht sterben, sowohl wir als du, als auch unsere Kinder. 9 Ich will Bürge für ihn sein, von meiner Hand sollst du ihn fordern; wenn ich ihn nicht zu dir bringe und ihn vor dein Angesicht stelle, so will ich alle Tage gegen dich gesündigt haben; 10 denn hätten wir nicht gezögert, gewiß, wir wären jetzt schon zweimal zurückgekehrt. 11 Und Israel, ihr Vater, sprach zu ihnen: Wenn es denn also ist, so tut dieses: Nehmet von dem Besten des Landes in eure Gefäße und bringet dem Manne ein Geschenk hinab: ein wenig Balsam und ein wenig Traubenhonig, Tragant und Ladanum, Pistazien und Mandeln. (Sprüche 18.16) 12 Und nehmet doppeltes Geld in eure Hand, und bringet das Geld, das euch oben in euren Säcken wieder geworden ist, in eurer Hand zurück; vielleicht ist es ein Irrtum. (1. Mose 42.27) (1. Mose 42.35) 13 Und nehmet euren Bruder und machet euch auf, kehret zu dem Manne zurück. 14 Und Gott, der Allmächtige, gebe euch Barmherzigkeit vor dem Manne, daß er euch euren anderen Bruder und Benjamin loslasse. Und ich, wenn ich der Kinder beraubt bin, so bin ich der Kinder beraubt! (1. Mose 42.36)

Zweite Reise der Brüder Josefs nach Ägypten mit Benjamin

15 Da nahmen die Männer dieses Geschenk und nahmen doppeltes Geld in ihre Hand und Benjamin, und machten sich auf und zogen nach Ägypten hinab. Und sie traten vor Joseph. 16 Und als Joseph den Benjamin bei ihnen sah, sprach er zu dem, der über sein Haus war: Führe die Männer ins Haus und schlachte Schlachtvieh und richte zu; denn die Männer sollen mit mir zu Mittag essen. 17 Und der Mann tat, wie Joseph gesagt hatte; und der Mann führte die Männer in das Haus Josephs. 18 Da fürchteten sich die Männer, daß sie in das Haus Josephs geführt wurden, und sprachen: Um des Geldes willen, das im Anfang wieder in unsere Säcke gekommen ist, werden wir hineingeführt, daß man über uns herstürze und über uns herfalle und uns zu Knechten nehme, samt unseren Eseln. (1. Mose 42.28) 19 Und sie traten zu dem Manne, der über das Haus Josephs war, und redeten zu ihm am Eingang des Hauses 20 und sprachen: Bitte, mein Herr! Wir sind im Anfang herabgezogen, um Speise zu kaufen. 21 Und es geschah, als wir in die Herberge kamen und unsere Säcke öffneten, siehe, da war eines jeden Geld oben in seinem Sacke, unser Geld nach seinem Gewicht; und wir haben es in unserer Hand zurückgebracht. 22 Und anderes Geld haben wir in unserer Hand herabgebracht, um Speise zu kaufen. Wir wissen nicht, wer unser Geld in unsere Säcke gelegt hat. 23 Und er sprach: Friede euch! Fürchtet euch nicht! Euer Gott und der Gott eures Vaters hat euch einen Schatz in eure Säcke gegeben; euer Geld ist mir zugekommen. Und er führte Simeon zu ihnen heraus. (1. Mose 42.24) 24 Und der Mann führte die Männer in das Haus Josephs und gab ihnen Wasser, und sie wuschen ihre Füße; und er gab ihren Eseln Futter. (1. Mose 18.4) 25 Und sie bereiteten das Geschenk zu, bis Joseph am Mittag kam; denn sie hatten gehört, daß sie daselbst essen sollten. 26 Als Joseph nach Hause kam, da brachten sie ihm das Geschenk, das in ihrer Hand war, ins Haus und beugten sich vor ihm nieder zur Erde. 27 Und er fragte nach ihrem Wohlergehen und sprach: Geht es eurem Vater wohl, dem Greise, von dem ihr sprachet? Lebt er noch? (1. Mose 42.13) 28 Da sprachen sie: Es geht deinem Knechte, unserem Vater, wohl; er lebt noch. Und sie verneigten sich und beugten sich nieder. (1. Mose 37.7) (1. Mose 37.9) 29 Und er erhob seine Augen und sah seinen Bruder Benjamin, den Sohn seiner Mutter, und sprach: Ist das euer jüngster Bruder, von dem ihr zu mir sprachet? Und er sprach: Gott sei dir gnädig, mein Sohn! 30 Und Joseph eilte (denn sein Innerstes wurde erregt über seinen Bruder) und suchte einen Ort, um zu weinen, und er ging in das innere Gemach und weinte daselbst. 31 Und er wusch sein Angesicht und kam heraus und bezwang sich und sprach: Traget Speise auf! 32 Und man trug für ihn besonders auf und für sie besonders und für die Ägypter, die mit ihm aßen, besonders; denn die Ägypter dürfen nicht mit den Hebräern essen, denn das ist den Ägyptern ein Greuel. (1. Mose 46.34) (2. Mose 8.22) 33 Und sie aßen vor ihm, der Erstgeborene nach seiner Erstgeburt und der Jüngste nach seiner Jugend; und die Männer sahen einander staunend an. 34 Und man trug Ehrengerichte von ihm zu ihnen; und das Ehrengericht Benjamins war fünfmal größer als die Ehrengerichte von ihnen allen. Und sie tranken und tranken sich fröhlich mit ihm.