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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 42

Erste Reise der Brüder Josefs nach Ägypten ohne Benjamin

1 Und Jakob sah, daß Getreide in Ägypten war, und Jakob sprach zu seinen Söhnen: Was sehet ihr einander an? 2 Und er sprach: Siehe, ich habe gehört, daß Getreide in Ägypten ist; ziehet hinab und kaufet uns von dort Getreide, daß wir leben und nicht sterben. 3 Und die zehn Brüder Josephs zogen hinab, um Getreide aus Ägypten zu kaufen. 4 Aber Benjamin, Josephs Bruder, sandte Jakob nicht mit seinen Brüdern; denn er sprach: Daß ihm nicht etwa ein Unfall begegne. 5 Und so kamen die Söhne Israels unter den Ankommenden, um Getreide zu kaufen; denn die Hungersnot war im Lande Kanaan. 6 Und Joseph, er war der Gebieter über das Land, er verkaufte das Getreide allem Volke des Landes. Und die Brüder Josephs kamen und beugten sich vor ihm nieder, mit dem Antlitz zur Erde. 7 Und Joseph sah seine Brüder und erkannte sie; aber er stellte sich fremd gegen sie und redete hart mit ihnen und sprach zu ihnen: Woher kommet ihr? Und sie sprachen: Aus dem Lande Kanaan, um Speise zu kaufen. 8 Und Joseph erkannte seine Brüder; sie aber erkannten ihn nicht. 9 Und Joseph gedachte der Träume, die er von ihnen gehabt hatte, und er sprach zu ihnen: Ihr seid Kundschafter; um zu sehen, wo das Land offen ist, seid ihr gekommen. (1. Mose 37.5-9) 10 Da sprachen sie zu ihm: Nein, mein Herr; sondern deine Knechte sind gekommen, um Speise zu kaufen. 11 Wir alle sind eines Mannes Söhne; wir sind redlich, deine Knechte sind nicht Kundschafter. 12 Und er sprach zu ihnen: Nein, sondern ihr seid gekommen, um zu sehen, wo das Land offen ist. 13 Und sie sprachen: Zwölf Brüder sind wir, deine Knechte, Söhne eines Mannes im Lande Kanaan; und siehe, der jüngste ist heute bei unserem Vater, und der eine ist nicht mehr. 14 Da sprach Joseph zu ihnen: Das ist es, was ich zu euch gesagt habe: Kundschafter seid ihr! 15 Daran sollt ihr geprüft werden: Beim Leben des Pharao! wenn ihr von hier weggehet, es sei denn, daß euer jüngster Bruder hierher komme! 16 Sendet einen von euch hin, daß er euren Bruder hole; ihr aber bleibet gefangen, und eure Worte sollen geprüft werden, ob Wahrheit bei euch ist; und wenn nicht beim Leben des Pharao! so seid ihr Kundschafter. 17 Und er setzte sie drei Tage zusammen in Gewahrsam. 18 Und am dritten Tage sprach Joseph zu ihnen: Tut dieses, und ihr sollt leben; ich fürchte Gott: 19 Wenn ihr redlich seid, so bleibe einer eurer Brüder gefangen im Hause eures Gewahrsams; ihr aber, ziehet hin, bringet Getreide für den Bedarf eurer Häuser; 20 und euren jüngsten Bruder sollt ihr zu mir bringen, daß eure Worte sich bewähren, und ihr nicht sterbet. Und sie taten also. 21 Da sprachen sie einer zum anderen: Fürwahr, wir sind schuldig wegen unseres Bruders, dessen Seelenangst wir sahen, als er zu uns flehte, und wir hörten nicht; darum ist diese Drangsal über uns gekommen. (Psalm 50.21) 22 Und Ruben antwortete ihnen und sprach: Habe ich nicht zu euch gesprochen und gesagt: Versündiget euch nicht an dem Knaben? Aber ihr hörtet nicht; und siehe, sein Blut wird auch gefordert! (1. Mose 37.21-22) 23 Sie aber wußten nicht, daß Joseph es verstand, denn ein Dolmetscher war zwischen ihnen. 24 Und er wandte sich von ihnen ab und weinte. Und er kehrte zu ihnen zurück und redete zu ihnen; und er nahm Simeon aus ihrer Mitte und band ihn vor ihren Augen. 25 Und Joseph gebot, daß man ihre Gefäße mit Getreide fülle und ihr Geld zurückgebe, einem jeden in seinen Sack, und ihnen Zehrung gebe auf den Weg. Und man tat ihnen also. 26 Und sie luden ihr Getreide auf ihre Esel und zogen von dannen. 27 Und einer öffnete seinen Sack, um seinem Esel in der Herberge Futter zu geben; und er sah sein Geld, und siehe, es war oben in seinem Sacke. 28 Und er sprach zu seinen Brüdern: Mein Geld ist mir wieder geworden, und siehe, es ist sogar in meinem Sacke. Da entfiel ihnen das Herz, und sie sahen einander erschrocken an und sprachen: Was hat Gott uns da getan! 29 Und sie kamen in das Land Kanaan zu ihrem Vater Jakob und berichteten ihm alles, was ihnen widerfahren war, und sprachen: 30 Der Mann, der Herr des Landes, redete hart mit uns und behandelte uns wie Kundschafter des Landes. 31 Und wir sprachen zu ihm: Wir sind redlich, wir sind nicht Kundschafter; 32 zwölf Brüder sind wir, Söhne unseres Vaters; der eine ist nicht mehr, und der jüngste ist heute bei unserem Vater im Lande Kanaan. 33 Und der Mann, der Herr des Landes, sprach zu uns: Daran werde ich erkennen, daß ihr redlich seid: Einen eurer Brüder lasset bei mir, und nehmet den Bedarf eurer Häuser und ziehet hin; 34 und bringet ihr euren jüngsten Bruder zu mir, so werde ich erkennen, daß ihr nicht Kundschafter, sondern redlich seid; euren Bruder werde ich euch zurückgeben, und ihr möget im Lande verkehren. 35 Und es geschah, als sie ihre Säcke leerten, siehe, da hatte ein jeder sein Geldbündel in seinem Sacke; und sie sahen ihre Geldbündel, sie und ihr Vater, und sie fürchteten sich. 36 Und ihr Vater Jakob sprach zu ihnen: Ihr habt mich der Kinder beraubt: Joseph ist nicht mehr, und Simeon ist nicht mehr; und Benjamin wollt ihr nehmen! Dies alles kommt über mich! 37 Und Ruben sprach zu seinem Vater und sagte: Meine beiden Söhne darfst du töten, wenn ich ihn nicht zu dir zurückbringe. Gib ihn in meine Hand, und ich werde ihn zu dir zurückbringen. 38 Er aber sprach: Mein Sohn soll nicht mit euch hinabziehen; denn sein Bruder ist tot, und er allein ist übriggeblieben, und begegnete ihm ein Unfall auf dem Wege, auf welchem ihr ziehet, so würdet ihr mein graues Haar mit Kummer hinabbringen in den Scheol.