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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 30

1 Und als Rahel sah, daß sie dem Jakob nicht gebar, da beneidete Rahel ihre Schwester und sprach zu Jakob: Gib mir Kinder! Und wenn nicht, so sterbe ich. 2 Da entbrannte der Zorn Jakobs wider Rahel, und er sprach: Bin ich an Gottes Statt, der dir die Leibesfrucht versagt hat? (Psalm 127.3) 3 Und sie sprach: Siehe, da ist meine Magd Bilha; gehe zu ihr ein, daß sie auf meine Knie gebäre und auch ich aus ihr erbaut werde. (1. Mose 16.2) 4 Und sie gab ihm ihre Magd Bilha zum Weibe; und Jakob ging zu ihr ein. 5 Und Bilha ward schwanger und gebar Jakob einen Sohn. 6 Da sprach Rahel: Gott hat mir Recht verschafft und auch auf meine Stimme gehört und mir einen Sohn gegeben! Darum gab sie ihm den Namen Dan. 7 Und Bilha, die Magd Rahels, ward wiederum schwanger und gebar dem Jakob einen zweiten Sohn. 8 Da sprach Rahel: Kämpfe Gottes habe ich mit meiner Schwester gekämpft, habe auch obsiegt! Und sie gab ihm den Namen Naphtali. 9 Und als Lea sah, daß sie aufhörte zu gebären, da nahm sie ihre Magd Silpa und gab sie Jakob zum Weibe. (1. Mose 29.35) 10 Und Silpa, die Magd Leas, gebar dem Jakob einen Sohn. 11 Da sprach Lea: Zum Glück! Und sie gab ihm den Namen Gad. 12 Und Silpa, die Magd Leas, gebar dem Jakob einen zweiten Sohn. 13 Da sprach Lea: Zu meiner Glückseligkeit! Denn glückselig preisen mich die Töchter. Und sie gab ihm den Namen Aser. 14 Und Ruben ging aus in den Tagen der Weizenernte und fand Dudaim auf dem Felde; und er brachte sie seiner Mutter Lea. Und Rahel sprach zu Lea: Gib mir doch von den Dudaim deines Sohnes. 15 Und sie sprach zu ihr: Ist es zu wenig, daß du meinen Mann genommen hast, daß du auch die Dudaim meines Sohnes nehmen willst? Da sprach Rahel: So mag er denn diese Nacht bei dir liegen für die Dudaim deines Sohnes. 16 Und als Jakob am Abend vom Felde kam, da ging Lea hinaus, ihm entgegen, und sprach: Zu mir sollst du eingehen, denn ich habe dich gewißlich gedungen um die Dudaim meines Sohnes. Und er lag bei ihr in selbiger Nacht. 17 Und Gott hörte auf Lea, und sie ward schwanger und gebar dem Jakob einen fünften Sohn. 18 Da sprach Lea: Gott hat mir meinen Lohn gegeben, daß ich meine Magd meinem Manne gegeben habe! Und sie gab ihm den Namen Issaschar. 19 Und Lea ward wiederum schwanger und gebar dem Jakob einen sechsten Sohn. 20 Da sprach Lea: Mir hat Gott ein schönes Geschenk gegeben; diesmal wird mein Mann bei mir wohnen, denn ich habe ihm sechs Söhne geboren! Und sie gab ihm den Namen Sebulon. 21 Und danach gebar sie eine Tochter und gab ihr den Namen Dina. 22 Und Gott gedachte an Rahel, und Gott hörte auf sie und öffnete ihren Mutterleib. (1. Samuel 1.19) 23 Und sie ward schwanger und gebar einen Sohn; und sie sprach: Gott hat meine Schmach weggenommen! (Jesaja 4.1) (Lukas 1.25) 24 Und sie gab ihm den Namen Joseph und sprach: Jehova füge mir einen anderen Sohn hinzu!

Jakobs listiger Vermögenserwerb

25 Und es geschah, als Rahel den Joseph geboren hatte, da sprach Jakob zu Laban: Entlaß mich, daß ich an meinen Ort und in mein Land ziehe. 26 Gib mir meine Weiber und meine Kinder, um welche ich dir gedient habe, daß ich hinziehe; denn du kennst ja meinen Dienst, womit ich dir gedient habe. (1. Mose 29.20) (1. Mose 29.30) 27 Und Laban sprach zu ihm: Wenn ich doch Gnade gefunden habe in deinen Augen ...! Ich habe gespürt, daß Jehova mich um deinetwillen gesegnet hat. (1. Mose 39.5) 28 Und er sprach: Bestimme mir deinen Lohn, und ich will ihn geben. 29 Da sprach er zu ihm: Du weißt ja, wie ich dir gedient habe und was dein Vieh bei mir geworden ist. 30 Denn wenig war, was du vor mir hattest, und es hat sich ausgebreitet zu einer Menge, und Jehova hat dich gesegnet auf jedem meiner Tritte; und nun, wann soll ich auch für mein Haus schaffen? 31 Und er sprach: Was soll ich dir geben? Und Jakob sprach: Du sollst mir gar nichts geben; wenn du mir dieses tust, so will ich wiederum deine Herde weiden und hüten: 32 Ich will heute durch deine ganze Herde gehen und daraus absondern jedes gesprenkelte und gefleckte Tier und jedes dunkelfarbige Tier unter den Schafen, und das Gefleckte und Gesprenkelte unter den Ziegen; und das sei mein Lohn. 33 Und meine Gerechtigkeit wird für mich zeugen am morgenden Tage, wenn sie wegen meines Lohnes vor dich kommt; alles, was nicht gesprenkelt und gefleckt ist unter den Ziegen und dunkelfarbig unter den Schafen, das sei gestohlen bei mir. 34 Und Laban sprach: Siehe, es geschehe nach deinem Worte! 35 Und er sonderte an selbigem Tage die gestreiften und gefleckten Böcke ab und alle gesprenkelten und gefleckten Ziegen, alles, woran Weißes war, und alles Dunkelfarbige unter den Schafen, und gab sie in die Hand seiner Söhne. 36 Und er setzte einen Weg von drei Tagereisen zwischen sich und Jakob; und Jakob weidete die übrige Herde Labans. 37 Und Jakob nahm sich frische Stäbe von Weißpappel, Mandelbaum und Platane und schälte weiße Streifen daran, indem er das Weiße entblößte, das an den Stäben war. 38 Und er legte die Stäbe, die er geschält hatte, in die Tränkrinnen, in die Wassertränken, wohin die Herde zum Trinken kam, vor die Herde hin; und sie wurde brünstig, wenn sie zum Trinken kam. 39 Und die Herde wurde brünstig vor den Stäben, und die Herde gebar gestreifte, gesprenkelte und gefleckte. 40 Und Jakob schied die Lämmer aus, und er richtete das Gesicht der Herde auf das Gestreifte und alles Dunkelfarbige in der Herde Labans; und so machte er sich Herden besonders und tat sie nicht zu der Herde Labans. 41 Und es geschah, so oft das kräftige Vieh brünstig wurde, dann legte Jakob die Stäbe vor die Augen der Herde in die Tränkrinnen, damit sie bei den Stäben brünstig würden; 42 wenn aber das Vieh schwächlich war, legte er sie nicht hin. Also wurden die schwächlichen dem Laban und die kräftigen dem Jakob. 43 Und der Mann breitete sich sehr, sehr aus, und er bekam viele Herden, und Mägde und Knechte, und Kamele und Esel. (1. Mose 12.16)