zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 29

Jakobs Ankunft und Dienst bei Laban

1 Und Jakob erhob seine Füße und ging nach dem Lande der Kinder des Ostens. 2 Und er sah: und siehe, ein Brunnen auf dem Felde; und siehe, daselbst waren drei Herden Schafe an demselben gelagert, denn aus diesem Brunnen tränkte man die Herden; und der Stein auf der Öffnung des Brunnens war groß. 3 Und waren alle Herden dort zusammengetrieben, so wälzte man den Stein von der Öffnung des Brunnens und tränkte die Schafe; und man brachte den Stein wieder auf die Öffnung des Brunnens an seinen Ort. 4 Und Jakob sprach zu ihnen: Meine Brüder, woher seid ihr? Und sie sprachen: Wir sind von Haran. 5 Da sprach er zu ihnen: Kennet ihr Laban, den Sohn Nahors? Und sie sprachen: Wir kennen ihn. 6 Und er sprach zu ihnen: Geht es ihm wohl? Und sie sprachen: Es geht ihm wohl; und siehe, da kommt seine Tochter Rahel mit den Schafen. 7 Da sprach er: Siehe, es ist noch hoch am Tage, es ist nicht Zeit, das Vieh zusammenzutreiben; tränket die Schafe und gehet hin, weidet. 8 Und sie sprachen: Wir können nicht, bis alle Herden zusammengetrieben werden; dann wälzt man den Stein von der Öffnung des Brunnens, und wir tränken die Schafe. 9 Noch redete er mit ihnen, da kam Rahel mit den Schafen, die ihrem Vater gehörten; denn sie war eine Hirtin. 10 Und es geschah, als Jakob die Rahel sah, die Tochter Labans, des Bruders seiner Mutter, und die Schafe Labans, des Bruders seiner Mutter, da trat Jakob hinzu und wälzte den Stein von der Öffnung des Brunnens und tränkte die Schafe Labans, des Bruders seiner Mutter. 11 Und Jakob küßte Rahel und erhob seine Stimme und weinte. 12 Und Jakob tat Rahel kund, daß er ein Bruder ihres Vaters und daß er der Sohn Rebekkas wäre; und sie lief und berichtete es ihrem Vater. 13 Und es geschah, als Laban die Kunde von Jakob, dem Sohne seiner Schwester, hörte, da lief er ihm entgegen und umarmte ihn und küßte ihn und führte ihn in sein Haus; und er erzählte dem Laban alle diese Dinge. 14 Und Laban sprach zu ihm: Fürwahr, du bist mein Bein und mein Fleisch. Und er blieb bei ihm einen Monat lang. 15 Und Laban sprach zu Jakob: Solltest du mir darum, weil du mein Bruder bist, umsonst dienen? Tue mir kund, was soll dein Lohn sein? 16 Und Laban hatte zwei Töchter; der Name der älteren war Lea und der Name der jüngeren Rahel. 17 Und die Augen der Lea waren blöde; Rahel aber war schön von Gestalt und schön von Angesicht. 18 Und Jakob liebte Rahel und sprach: Ich will dir sieben Jahre dienen um Rahel, deine jüngere Tochter. 19 Und Laban sprach: Es ist besser, ich gebe sie dir, als daß ich sie einem anderen Manne gebe; bleibe bei mir. 20 Und Jakob diente um Rahel sieben Jahre; und sie waren in seinen Augen wie einzelne Tage, weil er sie liebte.

Jakobs Heirat

21 Und Jakob sprach zu Laban: Gib mir mein Weib; denn meine Tage sind erfüllt, daß ich zu ihr eingehe. 22 Und Laban versammelte alle Männer des Ortes und machte ein Mahl. 23 Und es geschah am Abend, da nahm er seine Tochter Lea und brachte sie zu ihm; und er ging zu ihr ein. 24 Und Laban gab seine Magd Silpa seiner Tochter Lea zur Magd. 25 Und es geschah am Morgen, siehe, da war es Lea. Da sprach er zu Laban: Was hast du mir da getan! Habe ich nicht um Rahel bei dir gedient? Und warum hast du mich betrogen? 26 Und Laban sprach: Es geschieht nicht also an unserem Orte, die Jüngere vor der Erstgeborenen zu geben. 27 Vollende die Woche mit dieser, so wollen wir dir auch jene geben, um den Dienst, den du bei mir dienen sollst noch andere sieben Jahre. 28 Und Jakob tat also und vollendete die Woche mit dieser; und er gab ihm seine Tochter Rahel zum Weibe. 29 Und Laban gab seiner Tochter Rahel seine Magd Bilha zur Magd. 30 Und er ging auch zu Rahel ein; und er liebte auch Rahel mehr als Lea. Und er diente bei ihm noch andere sieben Jahre. (3. Mose 18.18)

Jakobs Kinder

31 Und als Jehova sah, daß Lea gehaßt war, da öffnete er ihren Mutterleib; Rahel aber war unfruchtbar. 32 Und Lea ward schwanger und gebar einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Ruben, denn sie sprach: Weil Jehova mein Elend angesehen hat; denn nun wird mein Mann mich lieben. 33 Und sie ward wiederum schwanger und gebar einen Sohn; und sie sprach: Weil Jehova gehört hat, daß ich gehaßt bin, so hat er mir auch diesen gegeben. Und sie gab ihm den Namen Simeon. 34 Und sie ward wiederum schwanger und gebar einen Sohn; und sie sprach: Nun, diesmal wird sich mein Mann an mich anschließen, denn ich habe ihm drei Söhne geboren! Darum gab man ihm den Namen Levi. 35 Und sie ward wiederum schwanger und gebar einen Sohn; und sie sprach: Diesmal will ich Jehova preisen! Darum gab sie ihm den Namen Juda. Und sie hörte auf zu gebären.