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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 27

Jakobs Betrug - Isaaks Segen

1 Und es geschah, als Isaak alt geworden und seine Augen zu schwach waren, um zu sehen, da rief er Esau, seinen älteren Sohn, und sprach zu ihm: Mein Sohn! Und er sprach zu ihm: Hier bin ich! 2 Und er sprach: Siehe doch, ich bin alt geworden, ich weiß nicht den Tag meines Todes. 3 Und nun nimm doch dein Jagdgerät, deinen Köcher und deinen Bogen, und gehe hinaus aufs Feld und erjage mir ein Wildbret; 4 und bereite mir ein schmackhaftes Gericht, wie ich es gern habe, und bringe es mir her, daß ich esse, damit meine Seele dich segne, ehe ich sterbe. (Hebräer 11.20) 5 Und Rebekka hörte zu, als Isaak zu seinem Sohne Esau redete. Und Esau ging aufs Feld, ein Wildbret zu erjagen, um es heimzubringen. 6 Und Rebekka sprach zu ihrem Sohne Jakob und sagte: Siehe, ich habe deinen Vater zu deinem Bruder Esau also reden hören: 7 Bringe mir ein Wildbret und bereite mir ein schmackhaftes Gericht, daß ich esse, und daß ich dich vor Jehova segne vor meinem Tode. 8 Und nun, mein Sohn, höre auf meine Stimme in dem, was ich dich heiße. 9 Gehe doch zur Herde und hole mir von dannen zwei gute Ziegenböcklein, und ich will sie zu einem schmackhaften Gericht bereiten für deinen Vater, wie er es gern hat; 10 und du sollst es deinem Vater bringen, daß er esse, damit er dich segne vor seinem Tode. 11 Da sprach Jakob zu Rebekka, seiner Mutter: Siehe, mein Bruder Esau ist ein haariger Mann, und ich bin ein glatter Mann. (1. Mose 25.25) 12 Vielleicht wird mein Vater mich betasten, und ich werde in seinen Augen sein wie einer, der Spott mit ihm treibt, und ich werde Fluch auf mich bringen und nicht Segen. 13 Seine Mutter aber sprach zu ihm: Dein Fluch komme auf mich, mein Sohn! Höre nur auf meine Stimme und gehe, hole mir. 14 Und er ging und holte und brachte sie seiner Mutter. Und seine Mutter bereitete ein schmackhaftes Gericht, wie sein Vater es gern hatte. 15 Und Rebekka nahm die Kleider Esaus, ihres älteren Sohnes, die kostbaren, die bei ihr im Hause waren, und zog sie Jakob, ihrem jüngeren Sohne, an; 16 und die Felle der Ziegenböcklein zog sie über seine Hände und über die Glätte seines Halses, 17 und sie gab das schmackhafte Gericht und das Brot, das sie bereitet hatte, in die Hand ihres Sohnes Jakob. 18 Und er ging zu seinem Vater hinein und sprach: Mein Vater! Und er sprach: Hier bin ich; wer bist du, mein Sohn? 19 Und Jakob sprach zu seinem Vater: Ich bin Esau, dein Erstgeborener; ich habe getan, wie du zu mir geredet hast. Stehe doch auf, setze dich und iß von meinem Wildbret, damit deine Seele mich segne. 20 Und Isaak sprach zu seinem Sohne: Wie hast du es denn so bald gefunden, mein Sohn? Und er sprach: Weil Jehova, dein Gott, es mir begegnen ließ. 21 Da sprach Isaak zu Jakob: Tritt doch herzu, daß ich dich betaste, mein Sohn, ob du wirklich mein Sohn Esau bist oder nicht. 22 Und Jakob trat hin zu seinem Vater Isaak; und er betastete ihn und sprach: Die Stimme ist Jakobs Stimme, aber die Hände sind Esaus Hände. 23 Und er erkannte ihn nicht, denn seine Hände waren haarig wie die Hände seines Bruders Esau; und er segnete ihn. 24 Und er sprach: Bist du wirklich mein Sohn Esau? Und er sprach: Ich bin's. 25 Da sprach er: Reiche es mir her, daß ich esse von dem Wildbret meines Sohnes, damit meine Seele dich segne. Und er reichte es ihm hin, und er aß; und er brachte ihm Wein, und er trank. 26 Und sein Vater Isaak sprach zu ihm: Tritt doch herzu und küsse mich, mein Sohn. Und er trat hinzu und küßte ihn; 27 und er roch den Geruch seiner Kleider, und er segnete ihn und sprach: Siehe, der Geruch meines Sohnes ist wie der Geruch eines Feldes, das Jehova gesegnet hat. 28 Und Gott gebe dir vom Tau des Himmels und von der Fettigkeit der Erde, und Fülle von Korn und Most! 29 Völker sollen dir dienen und Völkerschaften sich vor dir niederbeugen! Sei Herr über deine Brüder, und vor dir sollen sich niederbeugen die Söhne deiner Mutter! Wer dir flucht, sei verflucht, und wer dich segnet, sei gesegnet! (1. Mose 12.3) (1. Mose 25.23) 30 Und es geschah, sowie Isaak geendet hatte, Jakob zu segnen, ja, es geschah, als Jakob nur eben von seinem Vater Isaak hinausgegangen war, da kam sein Bruder Esau von seiner Jagd. 31 Und auch er bereitete ein schmackhaftes Gericht und brachte es zu seinem Vater und sprach zu seinem Vater: Mein Vater stehe auf und esse von dem Wildbret seines Sohnes, damit deine Seele mich segne. 32 Und sein Vater Isaak sprach zu ihm: Wer bist du? Und er sprach: Ich bin dein Sohn, dein Erstgeborener, Esau. 33 Da erschrak Isaak mit großem Schrecken über die Maßen und sprach: Wer war denn der, welcher ein Wildbret erjagt und mir gebracht hat? Und ich habe von allem gegessen, ehe du kamst, und habe ihn gesegnet; er wird auch gesegnet sein. 34 Als Esau die Worte seines Vaters hörte, da schrie er mit einem großen und bitterlichen Geschrei über die Maßen und sprach zu seinem Vater: Segne mich, auch mich, mein Vater! (Hebräer 12.17) 35 Und er sprach: Dein Bruder ist mit Betrug gekommen und hat deinen Segen weggenommen. 36 Da sprach er: Ist es nicht, weil man ihm den Namen Jakob gegeben, daß er mich nun zweimal überlistet hat? Mein Erstgeburtsrecht hat er weggenommen, und siehe, nun hat er meinen Segen weggenommen! Und er sprach: Hast du mir keinen Segen aufbehalten? (1. Mose 25.26) (1. Mose 25.33) 37 Da antwortete Isaak und sprach zu Esau: Siehe, ich habe ihn zum Herrn über dich gesetzt und alle seine Brüder ihm zu Knechten gegeben, und mit Korn und Most habe ich ihn versehen, und nun, was könnte ich für dich tun, mein Sohn? 38 Und Esau sprach zu seinem Vater: Hast du nur diesen einen Segen, mein Vater? Segne mich, auch mich, mein Vater! Und Esau erhob seine Stimme und weinte. 39 Da antwortete sein Vater Isaak und sprach zu ihm: Siehe, fern von der Fettigkeit der Erde wird dein Wohnsitz sein und ohne den Tau des Himmels von oben her. 40 Und von deinem Schwerte wirst du leben, und deinem Bruder wirst du dienen; und es wird geschehen, wenn du umherschweifst, wirst du sein Joch zerbrechen von deinem Halse. (2. Könige 8.20)

Esaus Rachegedanken

41 Und Esau feindete Jakob an wegen des Segens, womit sein Vater ihn gesegnet hatte; und Esau sprach in seinem Herzen: Es nahen die Tage der Trauer um meinen Vater, dann werde ich meinen Bruder Jakob erschlagen. 42 Und es wurden der Rebekka die Worte Esaus, ihres älteren Sohnes, berichtet; und sie sandte hin und ließ Jakob, ihren jüngeren Sohn, rufen und sprach zu ihm: Siehe, dein Bruder Esau will sich an dir rächen, indem er dich erschlägt. 43 Und nun, mein Sohn, höre auf meine Stimme und mache dich auf, fliehe zu meinem Bruder Laban nach Haran; (1. Mose 24.10) 44 und bleibe einige Zeit bei ihm, bis der Grimm deines Bruders sich wendet, 45 bis der Zorn deines Bruders sich von dir abwendet, und er vergißt, was du ihm getan hast; dann will ich hinsenden und dich von dort holen lassen. Warum sollte ich euer beider zugleich beraubt werden an einem Tage? 46 Und Rebekka sprach zu Isaak: Ich bin des Lebens überdrüssig wegen der Töchter Heths; wenn Jakob ein Weib nähme von den Töchtern Heths, wie diese, von den Töchtern des Landes, wozu sollte mir das Leben? (1. Mose 26.34-35)