1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen,2daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN.3So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR!4Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht,(3. Mose 15.2)(3. Mose 15.16)5oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht;6welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden.(3. Mose 11.24-25)7Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise.8Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!(2. Mose 22.30)9Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie.10Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen.11Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen.12Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen.13Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.14Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben,(3. Mose 5.16)15damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben,16daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie.(3. Mose 22.9)
Die Opfertiere müssen makellos sein
17Weiter redete der HERR zu Mose und sprach:18Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen),19der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen.20Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen.(5. Mose 15.21)(5. Mose 17.1)(Maleachi 1.8)21Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben.22Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.23Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm.24Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun.25Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen.26Und der HERR redete zu Mose und sprach:27Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.(2. Mose 22.29)28Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten.(5. Mose 22.6-7)29Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung.30Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR.(3. Mose 7.15)31Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR!32Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt;(3. Mose 22.9)(3. Mose 22.16)33der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.
1Jahwe wies Mose an, 2den Israeliten zu befehlen: "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, dann liegt euer Erbbesitz in folgenden Grenzen: (2. Mose 23.31)3Im Süden wird euer Land von der Wüste Zin und dem Gebiet von Edom begrenzt, sodass eure Südgrenze im Osten vom Ende des Salzmeeres ausgeht. (Josua 15.1)4Dann soll sie südlich vom Skorpionensteig abbiegen, sich nach Zin hinüberziehen und bis südlich von Kadesch-Barnea weiterlaufen. Dann soll sie weiter über Hazar-Addar nach Azmon gehen 5und von dort bis zum Bach Ägyptens, der zum Mittelmeer hin ausläuft. 6Eure Westgrenze soll das Küstengebiet des großen Meeres sein. 7Eure Nordgrenze sollt ihr vom großen Meer bis zum Berg Hor ziehen 8und weiter bis dorthin, wo es nach Hamat geht. In Zadad soll sie enden. 9Dann soll die Grenze über Sifron weitergehen und bei Hazar-Enan enden. 10Die Ostgrenze verläuft von Hazar-Enan bis Schefam 11über den Ort Ribla, östlich von Ajin, bis zu den Höhenzügen am Ostufer des Sees Kinneret. (Lukas 5.1)12Dann soll die Grenze zum Jordan hinabgehen und am Salzmeer enden. Das soll euer Land in seinen Grenzen sein."13 Da befahl Mose den Israeliten: "Das ist das Land, das ihr durch Los als Erbbesitz erhalten sollt. Jahwe hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen zu geben. 14Denn der Stamm der Rubeniten mit ihren Familien, der Stamm der Gaditen mit ihren Familien und die Hälfte des Stammes Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten, (4. Mose 32.33)15und zwar auf der Ostseite des Jordan, gegenüber von Jericho."16Jahwe sagte zu Mose: 17"Der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun sollen das Land an Israel verteilen. (5. Mose 1.38)(Josua 14.1)(Josua 21.1)18Zur Verteilung sollt ihr noch je einen der Oberen aus jedem Stamm hinzuziehen. 19Es sind folgende Männer: Kaleb Ben-Jefunne für den Stamm Juda, (4. Mose 13.6)(4. Mose 13.30)20Schemuël Ben-Ammihud für den Stamm Simeon, 21Elidad Ben-Kislon für den Stamm Benjamin, 22Fürst Bukki Ben-Jogli für den Stamm Dan, 23für die Josefstämme: Fürst Hanniël Ben-Efod für den Stamm Manasse 24und Fürst Kemuël Ben-Schiftan für den Stamm Efraïm, 25Fürst Elizafan Ben-Parnach für den Stamm Sebulon, 26Fürst Paltiël Ben-Asan für den Stamm Issachar, 27Fürst Ahihud Ben-Schelomi für den Stamm Ascher 28und Fürst Pedahel Ben-Ammihud für den Stamm Naftali." 29Das sind die, denen Jahwe befahl, den Israeliten ihren Erbbesitz im Land Kanaan auszuteilen.