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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen über das Essen der Opfergaben

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen, 2 daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN. 3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR! 4 Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht, 1, 2 5 oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht; 6 welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden. 3 7 Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise. 8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR! 4 9 Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie. 10 Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen. 11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen. 13 Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben, 5 15 damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben, 16 daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie. 6 

Die Opfertiere müssen makellos sein

17 Weiter redete der HERR zu Mose und sprach: 18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen), 19 der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen. 20 Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen. 7, 8, 9 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben. 22 Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm. 24 Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun. 25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen. 26 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN. 10 28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten. 11 29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung. 30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR. 12 31 Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR! 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt; 13, 14 33 der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.

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4. Mose - Kapitel 15

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr einmal in das Land eurer Wohnstätten kommt, das ich euch gebe, 3 und ihr Jahwe ein Feueropfer von Rindern, Schafen oder Ziegen darbringt, ein Brand- oder Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jahwe einen Geruch zu bereiten, der ihm angenehm ist, 15 4 dann soll der, der Jahwe seine Opfergabe bringt, auch ein Speisopfer dabei haben: zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl vermengt ist. 5 Wenn du ein Lamm als Brand- oder Schlachtopfer bringst, muss als Trankopfer auch ein knapper Liter Wein dabei sein. 16 6 Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit eineindrittel Liter Öl vermengt wurde, 7 und als Trankopfer eineindrittel Liter Wein: ein Geruch, der Jahwe angenehm ist. 8 Wenn du ein junges Rind als Brand- oder Schlachtopfer bringst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder einfach als Freudenopfer für Jahwe, 9 dann sollst du dazu sechseinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit knapp zwei Litern Öl vermengt wurde, 10 und als Trankopfer knapp zwei Liter Wein. Es ist ein Feueropfer zum angenehmen Geruch für Jahwe. 11 So soll man es bei jedem Rind und jedem Schafbock, bei jedem Schaf und jeder Ziege machen, 12 und zwar bei jedem einzelnen Tier, wie viel ihr auch opfert. 13 Das gilt für jeden Einheimischen, der ein Feueropfer zum angenehmen Geruch für Jahwe darbringt. 14 Wenn ein Fremder, der bei euch weilt oder schon seit Generationen unter euch lebt, Jahwe ein Feueropfer zum angenehmen Geruch bringen will, dann soll er es genauso machen wie ihr. 15 Im ganzen Reich soll ein und dieselbe Ordnung für euch und den Fremden gelten, der bei euch lebt. Das gilt auch für alle kommenden Generationen. Vor Jahwe ist der Fremde euch gleich. 17 16 Ein und dasselbe Gesetz, ein und dasselbe Recht gelten für euch und den Fremden, der bei euch wohnt." 17 Jahwe befahl Mose, 18 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe, 19 und vom Brot des Landes esst, sollt ihr eine Abgabe für Jahwe entrichten. 18, 19 20 Als erste Gabe eures Teigs sollt ihr ein Lochbrot als Abgabe entrichten, genauso wie die Abgabe vom Dreschplatz. 21 Das erste Brot der neuen Ernte gehört Jahwe. Das gilt auch für alle kommenden Generationen." 22 "Und wenn ihr oder eure Nachkommen aus Versehen gegen eins dieser Gebote sündigt, die Jahwe Mose 20, 21 23 von Anfang an mitgeteilt hat, 24 falls es von der Gemeinschaft unbemerkt aus Versehen geschehen ist, dann soll die ganze Versammlung Jahwe einen jungen Stier als Brandopfer zum angenehmen Geruch bringen und dazu gemäß der Vorschrift das Speis- und Trankopfer und einen Ziegenbock als Sündopfer. 25 Der Priester soll für die ganze Versammlung der Israeliten Sühne erwirken. Dann wird ihnen vergeben werden, denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer für Jahwe und das Sündopfer, für ihr Versehen vor Jahwe gebracht. 26 Der ganzen Gemeinschaft der Israeliten und den Fremden, die unter ihnen leben, wird vergeben werden, denn es passierte dem Volk aus Versehen. 27 Wenn eine Einzelperson aus Versehen sündigt, dann soll sie eine einjährige Ziege als Sündopfer bringen. 22 28 Der Priester soll Sühne für die Person erwirken, die aus Versehen vor Jahwe gesündigt hat, dann wird ihr vergeben. 29 Für den Einheimischen bei den Israeliten und für den Fremden, der unter ihnen lebt, soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand etwas aus Versehen tut. 30 Wenn jemand aber mit Absicht handelt, der lästert Jahwe. Diese Person muss vom Volk beseitigt werden, sei es ein Einheimischer oder ein Fremder. 23, 24 31 Denn sie hat das Wort Jahwes verachtet und sein Gebot ungültig gemacht. Diese Person muss unbedingt beseitigt werden. Die Schuld dafür liegt auf ihr selbst." 32 Als die Israeliten noch in der Wüste waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbat Holz aufsammelte. 33 Die Leute, die ihn ertappt hatten, brachten ihn zu Mose und Aaron vor die ganze Versammlung. 34 Sie sperrten ihn ein, denn es war noch nicht entschieden, was mit ihm geschehen sollte. 25, 26, 27 35 Da sagte Jahwe zu Mose: "Der Mann muss unbedingt getötet werden. Die ganze Menge soll ihn außerhalb vom Lager steinigen." 36 Da führte ihn die ganze Menge vor das Lager und steinigte ihn dort, dass er starb, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 37 Jahwe sagte zu Mose: 38 "Sag den Israeliten, dass sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder nähen. Das gilt auch für die kommenden Generationen. Und an jeder Quaste soll eine violette Kordel sein. 28, 29 39 Und wenn ihr die Quasten seht, sollt ihr an alle Gebote Jahwes denken und sie einhalten. Ihr sollt euch nicht von euren Herzen und Augen zur Untreue verführen lassen, 40 sondern an alle meine Gebote denken und sie tun. Ihr sollt eurem Gott heilig sein. 41 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

Querverweise

1 3. Mose 15.2: Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.

2 3. Mose 15.16: Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3 3. Mose 11.24-25: und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

4 2. Mose 22.30: Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!

5 3. Mose 5.16: Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er vergüten und einen Fünftel dazufügen und es dem Priester geben; der soll für ihn Sühne erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben werden.

6 3. Mose 22.9: Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie.

7 5. Mose 15.21: Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern;

8 5. Mose 17.1: Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen und kein Schaf opfern, das einen Mangel oder sonst etwas Böses an sich hat; denn das wäre dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

9 Maleachi 1.8: Und wenn ihr ein blindes Tier zum Opfer bringt, ist das nichts Böses, und wenn ihr ein lahmes oder krankes darbringt, ist das auch nichts Böses? Bringe es doch deinem Statthalter! Wird er dir gnädig sein oder Rücksicht auf dich nehmen? spricht der HERR der Heerscharen.

10 2. Mose 22.29: Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!

11 5. Mose 22.6-7: Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen;

12 3. Mose 7.15: Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen.

13 3. Mose 22.9: Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie.

14 3. Mose 22.16: daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie.

15 3. Mose 7.16: Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf.

16 4. Mose 28.7: Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen.

17 2. Mose 12.49: Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt.

18 2. Mose 23.16: Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast.

19 2. Mose 23.19: Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!

20 3. Mose 4.2: Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift :

21 3. Mose 4.13: Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat;

22 3. Mose 4.27-28: Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet,

23 Apostelgeschichte 13.38: So sei euch nun kund, ihr Männer und Brüder, daß euch durch diesen Vergebung der Sünden verkündigt wird;

24 Hebräer 10.26-27: Denn wenn wir freiwillig sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, so bleibt für Sünden kein Opfer mehr übrig,

25 2. Mose 31.14: Und zwar sollt ihr den Sabbat beobachten, weil er euch heilig sein soll. Wer ihn entheiligt, der soll des Todes sterben; wer an demselben eine Arbeit verrichtet, dessen Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk!

26 2. Mose 35.2: Sechs Tage soll gearbeitet werden, aber der siebente Tag soll euch heilig sein, zu feiern die Sabbatruhe des HERRN. Wer da Arbeit verrichtet, der soll sterben.

27 3. Mose 24.12: Und sie behielten ihn in Haft, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des HERRN.

28 5. Mose 22.12: Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.

29 Matthäus 23.5: Alle ihre Werke aber tun sie, um von den Leuten gesehen zu werden. Sie machen ihre Denkzettel breit und die Säume an ihren Kleidern groß