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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen über das Essen der Opfergaben

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen, 2 daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN. 3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR! 4 Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht; 6 welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise. 8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR! (2. Mose 22.30) 9 Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie. 10 Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen. 11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen. 13 Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben, (3. Mose 5.16) 15 damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben, 16 daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie. (3. Mose 22.9)

Die Opfertiere müssen makellos sein

17 Weiter redete der HERR zu Mose und sprach: 18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen), 19 der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen. 20 Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben. 22 Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm. 24 Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun. 25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen. 26 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN. (2. Mose 22.29) 28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung. 30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR! 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt; (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.

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2. Mose - Kapitel 26

Heiligtum: Zeltdecken zur Wohnung

1 Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen. 2 Die Länge eines Teppichs 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche. 3 Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen. 4 Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung. 5 Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber. 6 Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei. 7 Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen. 8 Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche. 9 Und füge fünf Teppiche besonders zusammen und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt. 10 Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung. 11 Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei. 12 Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen. 13 Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken. 14 Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.

Heiligtum: Bretter und Riegel

15 Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend; 16 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes; 17 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen an allen Brettern der Wohnung. 18 Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts; 19 und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen; 20 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter, 21 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett; 22 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen; 23 und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen; 24 und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein. 25 Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette. 26 Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung, 27 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen; 28 und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen. 29 Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen. 30 Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist. (2. Mose 25.9)

Heiligtum: Vorhänge

31 Und du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim. (Matthäus 27.51) 32 Und hänge ihn auf an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber; 33 und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten. (2. Mose 25.21) 35 Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen. (2. Mose 40.22) 36 Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit. 37 Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.