1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen,2daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN.3So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR!4Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht,(3. Mose 15.2)(3. Mose 15.16)5oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht;6welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden.(3. Mose 11.24-25)7Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise.8Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!(2. Mose 22.30)9Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie.10Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen.11Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen.12Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen.13Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.14Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben,(3. Mose 5.16)15damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben,16daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie.(3. Mose 22.9)
Die Opfertiere müssen makellos sein
17Weiter redete der HERR zu Mose und sprach:18Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen),19der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen.20Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen.(5. Mose 15.21)(5. Mose 17.1)(Maleachi 1.8)21Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben.22Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.23Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm.24Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun.25Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen.26Und der HERR redete zu Mose und sprach:27Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.(2. Mose 22.29)28Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten.(5. Mose 22.6-7)29Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung.30Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR.(3. Mose 7.15)31Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR!32Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt;(3. Mose 22.9)(3. Mose 22.16)33der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.