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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen über das Essen der Opfergaben

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen, 2 daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN. 3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR! 4 Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht; 6 welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise. 8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR! (2. Mose 22.30) 9 Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie. 10 Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen. 11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen. 13 Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben, (3. Mose 5.16) 15 damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben, 16 daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie. (3. Mose 22.9)

Die Opfertiere müssen makellos sein

17 Weiter redete der HERR zu Mose und sprach: 18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen), 19 der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen. 20 Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben. 22 Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm. 24 Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun. 25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen. 26 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN. (2. Mose 22.29) 28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung. 30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR! 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt; (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.

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2. Mose - Kapitel 12

Passah und Fest der ungesäuerten Brote

1 Und Jehova redete zu Mose und Aaron im Lande Ägypten und sprach: 2 Dieser Monat soll euch der Anfang der Monate sein, er soll euch der erste sein von den Monaten des Jahres. (2. Mose 13.4) 3 Redet zu der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am Zehnten dieses Monats, da nehme sich ein jeder ein Lamm für ein Vaterhaus, ein Lamm für ein Haus. 4 Und wenn das Haus nicht zahlreich genug ist für ein Lamm, so nehme er es und sein Nachbar, der nächste an seinem Hause, nach der Zahl der Seelen; einen jeden sollt ihr nach dem Maße seines Essens rechnen auf das Lamm. 5 Ein Lamm ohne Fehl sollt ihr haben, ein männliches, einjährig; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr es nehmen. (3. Mose 22.20) 6 Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats; und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden. 7 Und sie sollen von dem Blute nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in welchen sie es essen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Und sie sollen in selbiger Nacht das Fleisch essen, gebraten am Feuer, und ungesäuertes Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts roh davon essen und keineswegs im Wasser gesotten, sondern am Feuer gebraten: seinen Kopf samt seinen Schenkeln und samt seinem Eingeweide. 10 Und ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen; und was davon bis an den Morgen übrigbleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen. 11 Und also sollt ihr es essen: Eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und euren Stab in eurer Hand; und ihr sollt es essen in Eile. Es ist das Passah Jehovas. (Jesaja 52.12) 12 Und ich werde in dieser Nacht durch das Land Ägypten gehen und alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlagen vom Menschen bis zum Vieh, und ich werde Gericht üben an allen Göttern Ägyptens, ich, Jehova. (4. Mose 33.4) 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen sein an den Häusern, worin ihr seid; und sehe ich das Blut, so werde ich an euch vorübergehen; und es wird keine Plage zum Verderben unter euch sein, wenn ich das Land Ägypten schlage. (Hebräer 11.28) 14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als Fest dem Jehova; als ewige Satzung bei euren Geschlechtern sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen; ja, am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern wegtun; denn jeder, der Gesäuertes isset, von dem ersten Tage bis zu dem siebten Tage, selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. (2. Mose 13.7) 16 Und am ersten Tage soll euch eine heilige Versammlung und am siebten Tage eine heilige Versammlung sein; keinerlei Arbeit soll an ihnen getan werden; nur was von jeder Seele gegessen wird, das allein soll von euch bereitet werden. 17 Und so beobachtet das Fest der ungesäuerten Brote; denn an diesem selbigen Tage habe ich eure Heere aus dem Lande Ägypten herausgeführt. Und ihr sollt diesen Tag beobachten bei euren Geschlechtern als ewige Satzung. 18 Im ersten Monat, am 14. Tage des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tage des Monats, am Abend. 19 Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isset, selbige Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremdling oder Eingeborener des Landes. 20 Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen. 21 Und Mose rief alle Ältesten Israels und sprach zu ihnen: Greifet und nehmet euch Kleinvieh nach euren Familien und schlachtet das Passah; 22 und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut, das in dem Becken ist, und streichet von dem Blute, das in dem Becken ist, an die Oberschwelle und an die beiden Pfosten; ihr aber, keiner von euch soll zur Türe seines Hauses hinausgehen bis an den Morgen. 23 Und Jehova wird hindurchgehen, die Ägypter zu schlagen; und sieht er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten, so wird Jehova an der Tür vorübergehen und wird dem Verderber nicht erlauben, in eure Häuser zu kommen, um zu schlagen. 24 Und ihr sollt dieses beobachten als eine Satzung für dich und deine Kinder ewiglich. 25 Und es soll geschehen, wenn ihr in das Land kommet, das Jehova euch geben wird, so wie er geredet hat, so sollt ihr diesen Dienst beobachten. 26 Und es soll geschehen, wenn eure Kinder zu euch sagen werden: Was soll euch dieser Dienst? (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 so sollt ihr sagen: Es ist ein Passahopfer dem Jehova, der an den Häusern der Kinder Israel in Ägypten vorüberging, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser rettete. Und das Volk neigte sich und betete an. 28 Und die Kinder Israel gingen hin und taten es; so wie Jehova Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie.

Zehnte Plage: Tod der Erstgeburt

29 Und es geschah um Mitternacht, da schlug Jehova alle Erstgeburt im Lande Ägypten, von dem Erstgeborenen des Pharao, der auf seinem Throne saß, bis zum Erstgeborenen des Gefangenen, der im Kerker war, und alle Erstgeburt des Viehes. (2. Mose 4.23) 30 Und der Pharao stand in der Nacht auf, er und alle seine Knechte und alle Ägypter, und es entstand ein großes Geschrei in Ägypten; denn es war kein Haus, worin nicht ein Toter war. 31 Und er rief Mose und Aaron in der Nacht und sprach: Machet euch auf, ziehet weg aus der Mitte meines Volkes, sowohl ihr als auch die Kinder Israel, und gehet hin, dienet Jehova, wie ihr geredet habt; 32 auch euer Kleinvieh und eure Rinder nehmet mit, so wie ihr geredet habt, und gehet hin und segnet mich auch! (2. Mose 10.26) 33 Und die Ägypter drängten das Volk, sie eilends aus dem Lande ziehen zu lassen; denn sie sagten: Wir alle sind des Todes! (2. Mose 6.1)

Israels Auszug aus Ägypten - Ordnung des Passah

34 Und das Volk trug seinen Teig, ehe er gesäuert war, ihre Backschüsseln in ihre Kleider gebunden, auf ihren Schultern. 35 Und die Kinder Israel taten nach dem Worte Moses und forderten von den Ägyptern silberne Geräte und goldene Geräte und Kleider. (2. Mose 11.2) 36 Und Jehova gab dem Volke Gnade in den Augen der Ägypter, und sie gaben ihnen das Geforderte; und sie beraubten die Ägypter. (2. Mose 3.21) 37 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses nach Sukkoth, bei 600000 Mann zu Fuß, die Männer ohne die Kinder. 38 Und auch viel Mischvolk zog mit ihnen herauf, und Kleinvieh und Rinder, sehr viel Vieh. 39 Und sie backten den Teig, den sie aus Ägypten gebracht hatten, zu ungesäuerten Kuchen; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten getrieben worden waren und nicht hatten verziehen können; und sie hatten auch keine Zehrung für sich bereitet. 40 Und die Wohnzeit der Kinder Israel, die sie in Ägypten zugebracht haben, ist 430 Jahre. (1. Mose 15.13) 41 Und es geschah am Ende der 430 Jahre, und es geschah an diesem selbigen Tage, daß alle Heere Jehovas aus dem Lande Ägypten auszogen. 42 Dies ist eine Nacht, die dem Jehova zu beobachten ist, weil er sie aus dem Lande Ägypten herausführte; diese selbige Nacht gehört dem Jehova, sie ist zu beobachten von allen Kindern Israel bei ihren Geschlechtern. 43 Und Jehova redete zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung des Passah: Kein Fremdling soll davon essen; 44 jedes Mannes Knecht aber, ein für Geld Erkaufter, wenn du ihn beschneidest, dann darf er davon essen. 45 Ein Beisaß und ein Mietling soll nicht davon essen. 46 In einem Hause soll es gegessen werden; du sollst nichts von dem Fleische aus dem Hause hinausbringen, und ihr sollt kein Bein an ihm zerbrechen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. 48 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt und das Passah dem Jehova feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Eingeborener des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Ein Gesetz soll sein für den Eingeborenen und für den Fremdling, der in eurer Mitte weilt. (3. Mose 24.22) 50 Und alle Kinder Israel taten, wie Jehova Mose und Aaron geboten hatte; also taten sie. 51 Und es geschah an diesem selbigen Tage, da führte Jehova die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraus nach ihren Heeren.