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3. Mose - Kapitel 21

Bestimmungen für die Priester

1 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen, 1 2 außer an seinem nächsten Blutsverwandten, der ihm zugehört; an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder, 3 und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Weib gewesen ist, an dieser mag er sich verunreinigen. 4 Es soll sich der Vorgesetzte an seinem Volk nicht verunreinigen, damit er sich nicht entweihe. 5 Sie sollen sich keine Glatze scheren auf ihrem Haupt, noch die Enden ihres Bartes stutzen, noch an ihrem Leibe Einschnitte machen. 2 6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entheiligen; denn sie opfern des HERRN Feueropfer, das Brot ihres Gottes, darum sollen sie heilig sein. 7 Sie sollen keine Hure zum Weibe nehmen, auch keine Entehrte, noch eine, die von ihrem Mann verstoßen ist; denn der Priester ist heilig seinem Gott. 8 Darum sollst du ihn für heilig halten; denn er opfert das Brot deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich, der HERR, der euch heiligt. 9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Unzucht entweiht, so hat sie ihren Vater entweiht; man soll sie mit Feuer verbrennen! 10 Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen. 3, 4 11 Er soll auch zu keinem Toten kommen und soll sich weder an seinem Vater noch an seiner Mutter verunreinigen. 12 Er soll das Heiligtum nicht verlassen, noch das Heiligtum seines Gottes entheiligen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der HERR. 13 Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen. 14 Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen, 15 daß er seinen Samen nicht entweihe unter seinem Volk. Denn ich, der HERR, heilige ihn. 16 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 17 Rede mit Aaron und sprich: Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern mit irgend einem Gebrechen behaftet sein, so darf er sich nicht herzunahen, das Brot seines Gottes darzubringen. 18 Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll sich herzunahen, er sei blind oder lahm oder verstümmelt, oder habe ein zu langes Glied; 19 auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat, 20 oder der bucklig oder schwindsüchtig ist, oder der einen Fleck auf seinem Auge hat, oder die Krätze oder Flechten oder einen Hodenbruch. 21 Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein solches Gebrechen an sich hat, der soll sich nicht herzunahen, die Feueropfer des HERRN darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er das Brot seines Gottes nicht herzubringen, daß er es opfere. 22 Doch darf er das Brot seines Gottes essen, vom Heiligen und vom Allerheiligsten. 23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen, noch sich dem Altar nahen, weil er ein Gebrechen hat, daß er mein Heiligtum nicht entweihe; denn ich, der HERR, heilige sie. 24 Und Mose sagte es Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel.

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Josua - Kapitel 16

1 Für die Nachkommen Josefs bestimmte das Los folgendes Gebiet: Die Grenze begann am Jordan auf der Höhe von Jericho und lief an den Quellen östlich der Stadt vorbei durch die Wüste, die sich ins Gebirge hinaufzieht bis nach Bet-El. 2 Von dort lief sie weiter nach Lus und zog sich zum Gebiet der Arkiter hinüber nach Atarot, 3 zog sich bergab nach Westen zum Gebiet der Jafletiter und zum unteren Bet-Horon über Geser bis zum Meer. 4 Das war die Südgrenze des Gebiets, das die Nachkommen Josefs, die Stämme Efraïm und Manasse, erhielten. 5 Der Stamm Efraïm erhielt folgendes Gebiet: Seine Südgrenze begann östlich von Atarot-Addar, lief durch das obere Bet-Horon 6 und von dort zum Meer. Die Nordgrenze ging von Michmetat ostwärts nach Taanat-Schilo bis nach Janoach. 7 Von Janoach stieg sie hinunter nach Atarot und Naara, stieß auf Jericho und lief am Jordan aus. 8 Von Tappuach aus lief die Grenze westwärts zum Bach Kana und endete am Meer. Das ist der Erbbesitz für den Stamm Efraïm mit seinen Sippen. 9 Dazu kamen noch die Städte und Dörfer, die den Efraïmiten zugesprochen wurden, obwohl sie im Stammesgebiet von Manasse lagen. 5 10 Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen. 6 

Querverweise

1 Hesekiel 44.20: Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei wachsen lassen, sondern ihr Haupthaar geschnitten tragen.

2 3. Mose 19.27-28: Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum stutzen, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen.

3 2. Mose 29.7: Und du sollst das Salböl nehmen und auf sein Haupt gießen und ihn salben.

4 3. Mose 10.6: Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt eure Häupter nicht entblößen, noch eure Kleider zerreißen, damit ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Lasset eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR angezündet hat.

5 Josua 17.9: Darnach kommt die Grenze herab gegen Nahal-Kana, südlich vom Bache. (Diese Städte gehören zu Ephraim mitten unter den Städten Manasses). Aber die Grenze von Manasse ist nördlich vom Bach und endigt am Meer.

6 1. Könige 9.16: Denn Pharao, der König von Ägypten, war heraufgekommen und hatte Geser eingenommen und mit Feuer verbrannt und die Kanaaniter, die in der Stadt wohnten, getötet und hatte sie seiner Tochter, der Gemahlin Salomos, zur Mitgift gegeben.