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3. Mose - Kapitel 20

Strafen für Götzendienst und Unzucht

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 2 Wer von den Kindern Israel oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, von seinem Samen dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen! 3 Und ich will mein Angesicht wider einen solchen Menschen setzen und ihn mitten aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch von seinem Samen gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat. 4 Und wenn das Volk des Landes nachsichtig wäre gegen einen solchen Menschen, der von seinem Samen dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötete, 5 so würde ich mein Angesicht wider jenen Menschen und wider sein Geschlecht richten und ihn und alle, die mit ihm dem Moloch nachgebuhlt haben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. 6 Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. (3. Mose 19.31) 7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der HERR, bin euer Gott! (3. Mose 19.2) 8 Darum beobachtet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der HERR, bin es, der euch heiligt. (3. Mose 19.37) 9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt sterben! Sein Blut sei auf ihm; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht. (2. Mose 21.17) 10 Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat. (2. Mose 20.14) (Johannes 8.5) 11 Wer bei seines Vaters Weibe schläft, der hat die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen. 12 Wenn jemand bei seiner Sohnsfrau schläft, so sollen sie beide unbedingt sterben; sie haben einen Greuel begangen; ihr Blut sei auf ihnen! 13 Wenn ein Mann bei einer männlichen Person schläft, als wäre es ein Weib, die haben beide einen Greuel getan, und sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen! 14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Weibern mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei. 15 Wenn ein Mann seinen Samen an ein Vieh abgibt, so soll er unbedingt sterben, und das Vieh soll man erwürgen. 16 Kommt ein Weib einem Vieh zu nahe, um sich mit ihm zu vermischen, so sollst du sie töten und das Vieh auch; sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen! 17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschaut und sie wieder seine Scham, so ist das eine Blutschande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen ihres Volkes. Er hat seiner Schwester Scham entblößt, so trage er seine Schuld. 18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Krankheit und ihre Scham entblößt und ihren Brunnen aufdeckt, und sie den Brunnen ihres Blutes entblößt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden! 19 Die Scham deiner Mutter Schwester und die Scham deines Vaters Schwester sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen! 20 Wenn jemand bei der Frau des Bruders seines Vaters schläft, der hat die Scham seines Oheims entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben! 21 Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, so ist das eine schändliche Tat; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat. 22 So beobachtet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch nicht das Land ausspeie, wohin ich euch führe, daß ihr darinnen wohnet! 23 Und wandelt nicht nach den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her ausstoßen werde. Denn solches alles haben sie getan, daß mir vor ihnen ekelte. 24 Euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land erblich besitzen; denn ich will euch dasselbe zum Erbe geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe. 25 So sollt nun auch ihr das reine Vieh vom unreinen absondern und die unreinen Vögel von den reinen, und sollt eure Seelen nicht verabscheuungswürdig machen durch Vieh, Vögel und alles, was auf Erden kriecht, was ich euch als unrein abgesondert habe; (3. Mose 11.1) 26 sondern ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig, der ich euch von den Völkern abgesondert habe, daß ihr mir angehöret! 27 Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen! (2. Mose 22.17)

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3. Mose - Kapitel 21

1 Jahwe sagte zu Mose: Gib den Priestern, den Nachkommen Aarons, Folgendes weiter: "Kein Priester darf sich verunreinigen, indem er einen Toten aus seinem Volk berührt. (Hesekiel 44.20) 2 Ausgenommen davon sind nur seine Mutter und sein Vater, sein Sohn und seine Tochter, sein Bruder 3 und seine unverheiratete Schwester, wenn sie in seinem Haushalt lebt. 4 Als Herr unter seinen Volksleuten darf er sich nicht unrein machen. Er würde dadurch entweiht. 5 Priester dürfen sich weder den Kopf kahl scheren noch den Bart stutzen oder Einschnitte am Körper machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott geheiligt sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen. Denn sie bringen die Feueropfer Jahwes dar, die Speise ihres Gottes, und müssen deshalb heilig sein. 7 Sie dürfen keine Prostituierte oder Vergewaltigte heiraten, auch keine von ihrem Mann verstoßene Frau, denn ein Priester ist seinem Gott geweiht. 8 Du sollst ihn als Gott geweiht ansehen, denn er bringt die Opferspeise deines Gottes dar. Er soll heilig für dich sein, denn ich bin heilig, ich bin Jahwe, der euch für sich geheiligt hat. 9 Wenn die Tochter eines Priesters sich durch sexuelle Unmoral entweiht, so entweiht sie ihren Vater. Sie soll im Feuer verbrannt werden. 10 Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er darf zu keinem Leichnam gehen, auch wenn es sein Vater oder seine Mutter ist, damit er sich nicht verunreinigt. 12 In diesem Fall soll er das Heiligtum nicht verlassen, denn sonst würde er das Heiligtum seines Gottes entweihen. Die Weihe des Salböls Gottes ist ja auf ihm. Ich bin Jahwe! 13 Er darf nur eine Frau heiraten, die noch unberührt ist. 14 Eine Witwe, eine Verstoßene, eine Vergewaltigte oder eine Prostituierte darf er nicht zur Frau nehmen. Es muss eine unberührte junge Frau aus seinem eigenen Volk sein. 15 Sonst würde er seine Nachkommen unter seinem Volk entweihen. Denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt!" 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Gib Aaron Folgendes weiter: Sollte einer deiner künftigen Nachkommen mit einem Gebrechen behaftet sein, darf er nicht zum Altar kommen, um die Speise seines Gottes zu opfern. 18 Denn keiner, der ein Gebrechen hat, darf in meine Nähe kommen: kein Blinder oder Lahmer, keiner, der eine Scharte hat oder missgebildet ist, 19 keiner, der Arm oder Bein gebrochen hat, 20 kein Buckliger oder Kleinwüchsiger, keiner, der eine Augen- oder Hautkrankheit hat, auch keiner mit zerquetschten Hoden. 21 Von den Nachkommen des Priesters Aaron darf keiner, der ein Gebrechen hat, herantreten, um die Feueropfer Jahwes darzubringen. Er hat ein Gebrechen und soll nicht herantreten, um die Speise seines Gottes zu opfern. 22 Doch von den Opfern, die seinem Gott gebracht werden, darf er essen, sowohl vom Heiligen, als auch dem Höchstheiligen. 23 Aber weil er ein Gebrechen hat, darf er nicht zum Vorhang kommen und sich auch dem Altar nicht nähern, damit er meine heiligen Dinge nicht entweiht. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" 24 Mose sagte dies Aaron und allen Israeliten.