1Will aber eine Seele dem HERRN ein Speisopfer bringen, so soll ihre Opfergabe aus Semmelmehl sein, und man soll Öl darüber gießen und Weihrauch darauf tun.2Also soll man sie zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Semmelmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch, und der Priester soll dieses Gedächtnisopfer auf dem Altar verbrennen als ein wohlriechendes Feuer für den HERRN.3Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als ein hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN.4Willst du aber ein Speisopfer darbringen von dem, was im Ofen gebacken wird, so nimm ungesäuerte Semmelkuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt.5Ist aber dein Speisopfer in der Pfanne bereitet, so soll es von ungesäuertem Semmelmehl sein, mit Öl gemengt;6du sollst es in Brocken zerbrechen und Öl darauf gießen, so ist es ein Speisopfer.7Willst du aber ein gekochtes Speisopfer darbringen, so bereite man es von Semmelmehl mit Öl;8und du sollst das Speisopfer, das von solchem bereitet ist, zum HERRN bringen und sollst es dem Priester übergeben, der trage es zum Altar;9und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, und soll es auf dem Altar verbrennen zu einem wohlriechenden Feuer vor dem HERRN.10Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN.11Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringet, soll gesäuert werden; denn ihr sollt dem HERRN weder Sauerteig noch Honig verbrennen.(3. Mose 6.10)12Als eine Erstlingsgabe mögt ihr solches dem HERRN darbringen; aber auf den Altar soll es nicht kommen zum lieblichen Geruch.(4. Mose 18.12)13Dagegen sollst du alle deine Speisopfergaben mit Salz würzen und sollst das Bundessalz deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.(Markus 9.49)14Willst du aber dem HERRN, deinem Gott, ein Erstlingsopfer darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner als Erstlingsspeisopfer bringen;(5. Mose 26.2-3)15und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen, so ist es ein Speisopfer.16Und der Priester soll, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, verbrennen, von der Grütze und vom Öl, dazu allen Weihrauch, daß es ein Feuer sei für den HERRN.
1Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach:2Dies ist es, was Jehova geboten hat:3Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -(3. Mose 27.2)(5. Mose 23.22)(Richter 11.35)(Prediger 5.3-4)4Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,8und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.9Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -11Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.13Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.16Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.17Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.