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3. Mose - Kapitel 18

Verordnungen zum Schutz der Ehe und gegen Unzuchtssünden

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Ich, der HERR, bin euer Gott! 3 Ihr sollt nicht tun, wie man im Lande Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, und sollt auch nicht tun, wie man in Kanaan tut, dahin ich euch führen will, und ihr sollt nicht nach ihren Satzungen wandeln; (2. Mose 23.24) 4 sondern meine Rechte sollt ihr halten und meine Satzungen beobachten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott. 5 Und zwar sollt ihr meine Satzungen und meine Rechte beobachten, weil der Mensch, der sie tut, dadurch leben wird. Ich bin der HERR! (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Niemand soll sich seiner Blutsverwandten nahen, ihre Scham zu entblößen; ich bin der HERR! 7 Du sollst die Scham deines Vaters und deiner Mutter nicht entblößen. Es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Scham nicht entblößen. 8 Du sollst die Scham des Weibes deines Vaters nicht entblößen; denn es ist die Scham deines Vaters. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Du sollst die Scham deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht entblößen. (5. Mose 27.22) 10 Die Scham der Tochter deines Sohns oder deiner Tochter Tochter, ihre Scham sollst du nicht entblößen, denn es ist deine Scham. 11 Du sollst die Scham der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren und deine Schwester ist, nicht entblößen. 12 Du sollst die Scham der Schwester deines Vaters nicht entblößen, denn sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte. 13 Du sollst die Scham der Schwester deiner Mutter nicht entblößen; denn sie ist deiner Mutter nächste Blutsverwandte. 14 Du sollst die Scham des Bruders deines Vaters nicht entblößen, du sollst nicht zu seinem Weibe gehen; denn sie ist deine Base. 15 Du sollst die Scham deiner Sohnsfrau nicht entblößen; denn sie ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Scham nicht entblößen. (1. Mose 38.16) 16 Du sollst die Scham des Weibes deines Bruders nicht entblößen, denn es ist deines Bruders Scham. (Markus 6.18) 17 Du sollst nicht zugleich die Scham eines Weibes und ihrer Tochter entblößen, noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu entblößen; denn sie ist ihre nächste Blutsverwandte; es wäre eine Schandtat. (5. Mose 27.23) 18 Du sollst auch nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen, wodurch Eifersucht erregt würde, wenn du ihre Scham entblößtest, während jene noch lebt. 19 Du sollst nicht zum Weibe gehen während ihrer monatlichen Unreinigkeit, ihre Scham zu entblößen. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10) 20 Auch sollst du deines Nächsten Weib keinen Beischlaf gewähren, sie zu besamen, daß du dich mit ihr verunreinigest. (2. Samuel 11.4) 21 Du sollst auch von deinen Kindern keines hergeben, daß es dem Moloch geopfert werde, damit du den Namen deines Gottes nicht entweihest; ich bin der HERR! (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31) 22 Du sollst bei keiner Mannsperson liegen wie beim Weib; denn das ist ein Greuel. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9) 23 Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich! (2. Mose 22.18) 24 Ihr sollt euch durch nichts derartiges verunreinigen. Denn durch das alles haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch her ausstoßen will. 25 Und dadurch ist das Land verunreinigt worden. Darum will ich ihre Missetat an ihm heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie. 26 Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechte beobachten und keinen dieser Greuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch wohnt; 27 denn alle diese Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, wodurch das Land verunreinigt worden ist. 28 Damit euch nun das Land nicht ausspeie, wenn ihr es verunreiniget, wie es die Heiden ausgespieen hat, die vor euch gewesen sind, 29 so soll jeder, der einen dieser Greuel tut, jede Seele, die dergleichen verübt, mitten aus ihrem Volk ausgerottet werden. 30 So beobachtet denn meine Verordnungen, daß ihr keinen von den greulichen Gebräuchen übet, die man vor euch geübt hat, und euch dadurch nicht verunreiniget. Ich, der HERR, bin euer Gott!

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5. Mose - Kapitel 15

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (2. Mose 23.10-11) 2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist. 3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen. 4 Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt. 5 Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst, 6 wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen, (1. Johannes 3.17) 8 sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: "Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!", und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden. 10 Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. 11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15) 12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen. 14 Von deinem Kleinvieh, deinem Korn und Wein sollst du ihm mitgeben, was er tragen kann. Du sollst ihm von dem geben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5. Mose 5.15) 16 Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht, 17 dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er für immer dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln. 18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. 19 Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)