Verordnungen zum Schutz der Ehe und gegen Unzuchtssünden
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:2Ich, der HERR, bin euer Gott!3Ihr sollt nicht tun, wie man im Lande Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, und sollt auch nicht tun, wie man in Kanaan tut, dahin ich euch führen will, und ihr sollt nicht nach ihren Satzungen wandeln;(2. Mose 23.24)4sondern meine Rechte sollt ihr halten und meine Satzungen beobachten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott.5Und zwar sollt ihr meine Satzungen und meine Rechte beobachten, weil der Mensch, der sie tut, dadurch leben wird. Ich bin der HERR!(Nehemia 9.29)(Hesekiel 20.11)(Römer 10.5)(Galater 3.12)6Niemand soll sich seiner Blutsverwandten nahen, ihre Scham zu entblößen; ich bin der HERR!7Du sollst die Scham deines Vaters und deiner Mutter nicht entblößen. Es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Scham nicht entblößen.8Du sollst die Scham des Weibes deines Vaters nicht entblößen; denn es ist die Scham deines Vaters.(1. Mose 35.22)(5. Mose 27.20)(1. Korinther 5.1)9Du sollst die Scham deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht entblößen.(5. Mose 27.22)10Die Scham der Tochter deines Sohns oder deiner Tochter Tochter, ihre Scham sollst du nicht entblößen, denn es ist deine Scham.11Du sollst die Scham der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren und deine Schwester ist, nicht entblößen.12Du sollst die Scham der Schwester deines Vaters nicht entblößen, denn sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.13Du sollst die Scham der Schwester deiner Mutter nicht entblößen; denn sie ist deiner Mutter nächste Blutsverwandte.14Du sollst die Scham des Bruders deines Vaters nicht entblößen, du sollst nicht zu seinem Weibe gehen; denn sie ist deine Base.15Du sollst die Scham deiner Sohnsfrau nicht entblößen; denn sie ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Scham nicht entblößen.(1. Mose 38.16)16Du sollst die Scham des Weibes deines Bruders nicht entblößen, denn es ist deines Bruders Scham.(Markus 6.18)17Du sollst nicht zugleich die Scham eines Weibes und ihrer Tochter entblößen, noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu entblößen; denn sie ist ihre nächste Blutsverwandte; es wäre eine Schandtat.(5. Mose 27.23)18Du sollst auch nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen, wodurch Eifersucht erregt würde, wenn du ihre Scham entblößtest, während jene noch lebt.19Du sollst nicht zum Weibe gehen während ihrer monatlichen Unreinigkeit, ihre Scham zu entblößen.(3. Mose 15.24)(Hesekiel 18.6)(Hesekiel 22.10)20Auch sollst du deines Nächsten Weib keinen Beischlaf gewähren, sie zu besamen, daß du dich mit ihr verunreinigest.(2. Samuel 11.4)21Du sollst auch von deinen Kindern keines hergeben, daß es dem Moloch geopfert werde, damit du den Namen deines Gottes nicht entweihest; ich bin der HERR!(5. Mose 18.10)(2. Könige 21.6)(Psalm 106.37)(Jeremia 7.31)22Du sollst bei keiner Mannsperson liegen wie beim Weib; denn das ist ein Greuel.(1. Mose 19.5)(Römer 1.27)(1. Korinther 6.9)23Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!(2. Mose 22.18)24Ihr sollt euch durch nichts derartiges verunreinigen. Denn durch das alles haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch her ausstoßen will.25Und dadurch ist das Land verunreinigt worden. Darum will ich ihre Missetat an ihm heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie.26Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechte beobachten und keinen dieser Greuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch wohnt;27denn alle diese Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, wodurch das Land verunreinigt worden ist.28Damit euch nun das Land nicht ausspeie, wenn ihr es verunreiniget, wie es die Heiden ausgespieen hat, die vor euch gewesen sind,29so soll jeder, der einen dieser Greuel tut, jede Seele, die dergleichen verübt, mitten aus ihrem Volk ausgerottet werden.30So beobachtet denn meine Verordnungen, daß ihr keinen von den greulichen Gebräuchen übet, die man vor euch geübt hat, und euch dadurch nicht verunreiniget. Ich, der HERR, bin euer Gott!
1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)