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3. Mose - Kapitel 17

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, indem er sprach: 3 Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, 4 und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den HERRN bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem HERRN als Dankopfer darzubringen. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 7 Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. (5. Mose 32.17) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will 9 und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem HERRN zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; (3. Mose 3.17) 11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen. 13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 14 denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.

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Psalm - Kapitel 76

1 Dem Chorleiter. Mit Saitenspiel. Ein Psalmlied von Asaf. 2 Bekannt ist Gott in Juda, / sein Name ist in Israel groß. 3 In Salem stand sein Zelt, / auf dem Zion seine Wohnung. (Psalm 132.13) 4 Dort zerbrach er alles Kriegsgerät: / die Pfeile, Schwerter und Schilde. // (Psalm 46.10) 5 Von Glanz bist du umgeben, / herrlicher als die Berge der Beute. 6 Furchtlose Krieger sind beraubt, / sie sinken in den letzten Schlaf. / Allen Helden versagen die Hände. 7 Wenn du drohst, Gott Jakobs, / erstarren Pferde und Wagen. 8 Furchtbar bist du. / Wer kann vor dir bestehen, / vor der Gewalt deines Zorns? 9 Wenn du vom Himmel her das Urteil verkündest, / erschrickt die Erde und hält sich still, (Psalm 46.11) (Habakuk 2.20) 10 wenn Gott sich erhebt zum Gericht, / um zu helfen allen Gebeugten der Erde. // 11 Selbst das Wüten der Menschen vermehrt deinen Ruhm, / mit ihrem Zorn umgürtest du dich. 12 Macht Gelübde und erfüllt sie Jahwe, eurem Gott! / Alle, die ihr um ihn seid, bringt dem Furchtgebietenden Geschenke! (2. Mose 15.11) (5. Mose 7.21) 13 Er stutzt den Übermut der Fürsten, / lehrt auch die Herrscher der Erde das Fürchten.