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3. Mose - Kapitel 17

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, indem er sprach: 3 Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, 4 und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den HERRN bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem HERRN als Dankopfer darzubringen. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 7 Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. (5. Mose 32.17) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will 9 und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem HERRN zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; (3. Mose 3.17) 11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen. 13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 14 denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.

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Psalm - Kapitel 64

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David. 2 Höre, Gott, mein lautes Klagen, / bewahre mein Leben vor dem schrecklichen Feind! 3 Verbirg mich vor der Schar der Bösen, / vor dem Toben derer, die Böses tun. 4 Ihre Zungen sind wie geschliffene Schwerter. / Sie halten den Bogen gespannt. / Ihr Pfeil ist das bittere Wort, (Psalm 57.5) 5 das sie plötzlich und ohne Scheu / aus dem Hinterhalt auf Unschuldige schießen. (Psalm 11.2) 6 Sie stärken sich zur schlechten Sache. / Sie reden davon, Fallen zu stellen, / und sagen sich: "Wer wird es schon sehn?" (Psalm 94.7) 7 Sie brüten Gemeinheiten aus: / "Wir sind fertig. Der Plan ist gefasst." / Ja, das Innere des Menschen, / ja das Herz ist ein Abgrund. 8 Da schießt Gott mit einem Pfeil auf sie, / und plötzlich trifft sie selbst der Schlag. 9 Sie werden zum Stolpern gebracht. / Ihre eigenen Worte bringen sie zu Fall. / Alle, die es sahen, schüttelten den Kopf. (Psalm 7.16) 10 Da wurden alle von Furcht erfüllt / und verkündeten Gottes Tun / und verstanden sein Werk. 11 Wer gottrecht lebt, freut sich an Jahwe / und sucht seine Zuflucht bei ihm. / Alle, die ihm von Herzen gehorchen, / dürfen stolz und glücklich sein.