1Und der Herr redete mit Mose nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, als sie vor den HERRN traten.(3. Mose 10.1-2)2Und der HERR sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu allen Zeiten in das Heiligtum hineingehe hinter den Vorhang vor den Sühndeckel, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich will auf dem Sühndeckel in einer Wolke erscheinen.(2. Mose 26.33-34)3Damit soll Aaron hineingehen in das Heiligtum: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer;(3. Mose 1.10)(3. Mose 4.3)4und er soll den heiligen leinenen Leibrock anziehen und soll ein leinenes Unterkleid an seinem Leibe haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und einen leinenen Kopfbund umbinden (denn das sind die heiligen Kleider) und soll seinen Leib mit Wasser baden und sie anziehen.(2. Mose 28.39)(2. Mose 28.42-43)5Dann soll er von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.6Und Aaron soll den Farren zum Sündopfer für sich selbst herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken.(Hebräer 7.27)7Darnach soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte,8und soll das Los werfen über die beiden Böcke, ein Los für den HERRN und ein Los für den Asasel.(3. Mose 16.20-22)(Matthäus 12.43)9Und Aaron soll den Bock, auf welchen des HERRN Los fällt, zum Sündopfer machen.10Aber den Bock, auf welchen das Los Asasels fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm die Sühne vollziehe und ihn zum Asasel in die Wüste jage.11Und Aaron soll den Farren des Sündopfers, das für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken und soll den Farren schächten zum Sündopfer für sich selbst.12Darnach nehme er die Pfanne voll Glut vom Altar, der vor dem HERRN steht, und eine Handvoll wohlriechenden zerstoßenen Räucherwerks und bringe es hinein hinter den Vorhang;13und er tue das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke vom Räucherwerk den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, verhülle, damit er nicht sterbe.14Er soll auch von dem Blut des Farren nehmen und mit seinem Finger gegen den Sühndeckel sprengen, gegen Aufgang. Siebenmal soll er also vor dem Sühndeckel mit seinem Finger vom Blute sprengen.15Darnach soll er den Bock, das Sündopfer des Volkes schächten und von dessen Blut hinein hinter den Vorhang bringen, und soll mit dessen Blute tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und auch damit sprengen auf den Sühndeckel und vor denselben.(Römer 3.25)16Also soll er Sühne erwirken für das Heiligtum wegen der Unreinigkeiten der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen und aller ihrer Sünden, und soll also tun mit der Stiftshütte, welche sich mitten unter ihren Unreinigkeiten befindet.(3. Mose 17.11)17Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühne zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht und die Sühne erwirkt hat für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.18Und wenn er zum Altar herauskommt, der vor dem HERRN steht, so soll er von dem Blut des Farren und von dem Blut des Bocks nehmen und auf die Hörner des Altars tun, ringsum,(2. Mose 30.10)19und soll mit seinem Finger vom Blut siebenmal darauf sprengen und ihn reinigen und von der Unreinigkeit der Kinder Israel heiligen.20Und wenn er die Sühne für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar erwirkt hat, so soll er den lebendigen Bock herzu bringen,21und Aaron soll seine beiden Hände auf dieses lebendigen Bockes Kopf stützen und auf ihn alle Missetaten der Kinder Israel und alle ihre Übertretungen samt ihren Sünden bekennen, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht, in die Wüste jagen lassen;22daß also der Bock alle ihre Missetaten auf sich in eine Wildnis trage; und er soll ihn in der Wüste loslassen.23Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen,24und soll seinen Leib mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und hinausgehen und sein und des Volkes Brandopfer verrichten, und Sühnung tun für sich und das Volk.25Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar verbrennen.26Der aber, welcher den Bock zum Asasel gejagt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen.27Den Farren des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager führen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Mist.(3. Mose 4.12)(3. Mose 6.23)(Hesekiel 43.21)(Hebräer 13.11)28Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen.29Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt.30Denn an diesem Tage wird für euch Sühne erwirkt, euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr vor dem HERRN gereinigt werden.(Hebräer 10.3)31Darum soll es euch ein Ruhe-Sabbat sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen. Das sei eine ewige Ordnung.32Diese Sühne soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, daß er an seines Vaters Statt Priester sei; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider,33und soll für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar Sühne erwirken; auch den Priestern und der ganzen Volksgemeinde soll er Sühne schaffen.34Das soll euch zur ewigen Gewohnheit weden, daß ihr für die Kinder Israel Sühne erwirkt wegen allen ihren Sünden, einmal im Jahr. Und man tat, wie der HERR Mose geboten hatte.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)