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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. 1 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. 2 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 3 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 4 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. 5 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 6 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

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4. Mose - Kapitel 28

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, darauf zu achten, mir meine Opfergaben zur festgesetzten Zeit zu bringen, meine Speise als Feueropfer zum angenehmen Geruch. 7 3 Sag zu ihnen: Das Feueropfer, das ihr Jahwe bringen sollt, besteht täglich aus zwei makellosen einjährigen Lämmern als regelmäßiges Brandopfer. 8 4 Das erste Lamm sollst du am Morgen bringen und das andere am späten Nachmittag. 5 Dazu kommen als Speisopfer jeweils zwei Litergefäße voll Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl aus zerstoßenen Oliven vermengt ist. 9 6 Das ist das ständige Brandopfer, wie es zum ersten Mal am Berg Sinai dargebracht wurde. Es ist ein Feueropfer für Jahwe zum angenehmen Geruch. 7 Das dazugehörige Trankopfer: ein knapper Liter Wein je Lamm. Dieses berauschende Getränk sollst du im Heiligtum für Jahwe ausgießen. 8 Das zweite Lamm sollst du am späten Nachmittag zurichten. Mit dem gleichen Speisopfer wie am Morgen und dem dazugehörenden Trankopfer sollst du es bringen als Feueropfer angenehmen Geruchs für Jahwe." 9 "Am Sabbat bringe zwei einjährige makellose Lämmer, dazu als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und das dazugehörende Trankopfer. 10 10 Es ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat zusätzlich zum ständigen Brandopfer und dem dazugehörenden Trankopfer gebracht werden soll." 11 "Am Anfang jedes Monats sollt ihr Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer. 11 12 Zu jedem Stier gehören als Speisopfer sechseinhalb Liter mit Öl vermengtes Feinmehl und zu jedem Schafbock viereinhalb Liter. 12, 13, 14 13 Auch zu jedem Lamm gehören als Speisopfer zwei Liter mit Öl vermengtes Feinmehl. Es ist ein Brandopfer zum angenehmen Geruch, ein Feueropfer für Jahwe. 14 Dazu kommen noch die Trankopfer: Zum Stier gehören knapp zwei Liter Wein, zum Schafbock ein guter Liter und zum Lamm ein knapper Liter. Das ist das Brandopfer an jedem Neumondstag des Jahres. 15 Zusätzlich zum regelmäßigen Brand- und Trankopfer soll Jahwe ein Ziegenbock als Sündopfer gebracht werden." 15 16 "Am 14. April ist Passa für Jahwe. 16 17 Am 15. beginnt ein siebentägiges Fest, an dem ihr ungesäuerte Brotfladen essen sollt. 18 Am ersten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. 17 19 Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer. 20 Dazu als Speisopfer mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter für einen Stier und viereinhalb Liter für einen Schafbock 18 21 und für jedes der sieben Lämmer zwei Liter. 22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. 19 23 Diese Opfer sollen zusätzlich zu den normalen Morgen-Brandopfern dargebracht werden. 24 Dieselben Opfer sollt ihr jeden Tag sieben Tage lang bringen, als eine Feueropferspeise, zum angenehmen Geruch für Jahwe. Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Trankopfern dargebracht werden. 25 Am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen." 26 "Am Tag der Erstlingsfrüchte, wenn ihr Jahwe ein neues Speisopfer bringt, an eurem Wochenfest, sollt ihr zu einer heiligen Versammlung zusammenkommen. Da muss jede Arbeit ruhen. 20 27 Ihr sollt zum angenehmen Geruch für Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock, sieben einjährige Lämmer 28 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 29 und je zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 30 Dazu kommt noch ein Ziegenbock, um Sühne für euch zu erwirken. 21 31 Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speisopfern mit den Trankopfern dargebracht werden. Alles soll makellos sein."

Querverweise

1 4. Mose 5.2: daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind.

2 3. Mose 11.33: Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müßt es zerbrechen.

3 3. Mose 5.7: Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.

4 3. Mose 22.4: Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht,

5 3. Mose 18.19: Du sollst nicht zum Weibe gehen während ihrer monatlichen Unreinigkeit, ihre Scham zu entblößen.

6 3. Mose 15.14: Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.

7 3. Mose 21.6: Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entheiligen; denn sie opfern des HERRN Feueropfer, das Brot ihres Gottes, darum sollen sie heilig sein.

8 2. Mose 29.38-42: Das ist es aber, was du auf dem Altar herrichten sollst: Zwei einjährige Lämmer sollst du beständig, Tag für Tag, darauf opfern;

9 3. Mose 2.1: Will aber eine Seele dem HERRN ein Speisopfer bringen, so soll ihre Opfergabe aus Semmelmehl sein, und man soll Öl darüber gießen und Weihrauch darauf tun.

10 Matthäus 12.5: Oder habt ihr nicht im Gesetz gelesen, daß am Sabbat die Priester im Tempel den Sabbat entweihen und doch ohne Schuld sind?

11 4. Mose 10.10: Aber an euren Freudentagen, es sei an euren Festen oder an euren Neumonden, sollt ihr in die Trompeten stoßen über euren Brandopfern und euren Dankopfern, daß euer vor eurem Gott gedacht werde; ich, der HERR, bin euer Gott.

12 4. Mose 15.2: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,

13 4. Mose 28.20: dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder

14 4. Mose 28.28: sieben einjährige Lämmer samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Farren,

15 4. Mose 28.22: dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken.

16 3. Mose 23.5: Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN.

17 4. Mose 28.25-26: Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

18 4. Mose 28.12: und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Widder,

19 4. Mose 28.15: Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN darbringen, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

20 3. Mose 23.15: Darnach sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat, von dem Tage, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen bis zum Tag,

21 4. Mose 28.15: Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN darbringen, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.