3. Mose - Kapitel 15
Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. 1 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. 2 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 3 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 4 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. 5 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 6 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.4. Mose - Kapitel 2
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Die Israeliten sollen ihre Zelte bei ihren Verbänden, den Zeichen ihrer Familien, aufschlagen, und zwar rings um das Zelt der Gottesbegegnung herum und mit Blick darauf." 7 3 Vorn, im Osten, hatten die Verbände des Lagers von Juda ihren Platz. Fürst der Nachkommen Judas war Nachschon Ben-Amminadab. 4 Sein Heer zählte 74.600 Mann. 5 Neben ihm sollte der Stamm Issachar sein Lager aufschlagen. Fürst der Nachkommen Issachars war Netanel Ben-Zuar. 6 Sein Heer zählte 54.400 Mann. 7 Dann kam der Stamm Sebulon mit seinem Fürsten Eliab Ben-Helon. 8 Sein Heer zählte 57.400 Mann. 9 Zum Lager Juda gehörten also insgesamt 186.400 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuerst aufbrechen. 10 Auf der Südseite hatten die Verbände des Lagers von Ruben ihren Platz. Fürst der Nachkommen Rubens war Elizur Ben-Schedëur. 11 Sein Heer zählte 46.500 Mann. 12 Neben ihm schlug der Stamm Simeon sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Simeons war Schelumiël Ben-Zurischaddai. 13 Sein Heer zählte 59.300 Mann. 14 Dann kam der Stamm Gad mit seinem Fürsten Eljasaf Ben-Dëuël. 15 Sein Heer zählte 45.650 Mann. 16 Zum Lager Ruben gehörten also insgesamt 151.450 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als zweite aufbrechen. 17 Dann sollte das Zelt der Gottesbegegnung aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der anderen Lager. Wie sie ihre Zelte aufgeschlagen hatten, so sollten sie aufbrechen, jeder an seiner Stelle, Feldzeichen um Feldzeichen. 18 Auf der Westseite hatten die Verbände des Lagers von Efraïm ihren Platz. Fürst der Nachkommen Efraïms war Elischama Ben-Ammihud. 19 Sein Heer zählte 40.500 Mann. 20 Neben ihm schlug der Stamm Manasse sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Manasses war Gamliël Ben-Pedazur. 21 Sein Heer zählte 32.200 Mann. 22 Dann kam der Stamm Benjamin mit seinem Fürsten Abidan Ben-Gidoni. 23 Sein Heer zählte 35.400 Mann. 24 Zum Lager Efraïm gehörten also insgesamt 108.100 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als dritte aufbrechen. 25 Auf der Nordseite hatten die Verbände des Lagers von Dan ihren Platz. Fürst der Nachkommen Dans war Ahiëser Ben-Ammischaddai. 26 Sein Heer zählte 62.700 Mann. 27 Neben ihm schlug der Stamm Ascher sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Aschers war Pagiël Ben-Ochran. 28 Sein Heer zählte 41.500 Mann. 29 Dann kam der Stamm Naftali mit seinem Fürsten Ahira Ben-Enan. 30 Sein Heer zählte 53.400 Mann. 31 Zum Lager Dan gehörten also insgesamt 157.600 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuletzt aufbrechen. 32 Das waren die Gemusterten der Israeliten nach ihren Familien. Die Gesamtzahl aller Verbände aller Lager betrug 603.550. 8 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Israeliten gemustert, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 9 34 Die Israeliten machten alles genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. Sie schlugen ihr Lager nach ihren Verbänden auf und brachen auf, jeder bei seiner Sippe mit seiner Familie. 10Querverweise
1 4. Mose 5.2: daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind.
2 3. Mose 11.33: Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müßt es zerbrechen.
3 3. Mose 5.7: Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.
4 3. Mose 22.4: Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht,
5 3. Mose 18.19: Du sollst nicht zum Weibe gehen während ihrer monatlichen Unreinigkeit, ihre Scham zu entblößen.
6 3. Mose 15.14: Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
7 4. Mose 1.1: Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren, und sprach:
8 4. Mose 1.46: Aber die Leviten mit ihrem väterlichen Stamm
9 4. Mose 1.48-49: Denn der HERR redete zu Mose und sprach:
10 4. Mose 2.2: ein jeder bei seinem Panier und bei den Abzeichen ihrer Vaterhäuser; ringsum, der Stiftshütte gegenüber, sollen sie sich lagern.