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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. 1 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. 2 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. 3 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. 4 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 5 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. 6, 7 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 8 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. 9 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, 10 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. 11 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, 12 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. 13 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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Josua - Kapitel 17

1 Ein Teil der Nachkommen von Manasse, dem ältesten Sohn Josefs, hatte Gilead und Baschan erhalten. Das waren die Nachkommen von Manasses ältestem Sohn Machir und dessen Sohn Gilead, einem kampferprobten Mann. 14, 15 2 Auch den anderen Söhnen Manasses und ihren Sippen wurden Gebiete zugewiesen: den Nachkommen von Abiëser, Helek, Asriël, Schechem, Hefer und Schemida. 3 Doch Zelofhad, der Sohn Hefers und Enkel Gileads aus der Sippe von Machir Ben-Manasse, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Sie hießen Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. 16, 17 4 Diese Frauen gingen zum Priester Eleasar und zu Josua Ben-Nun und den Stammesoberhäuptern und sagten: "Jahwe hat Mose angewiesen, uns einen Erbbesitz unter unseren Brüdern zu geben." Da gab er ihnen nach der Anweisung Jahwes einen Erbbesitz unter der Sippe ihres Vaters. 5 So kam es, dass der Stamm Manasse außer dem Land Gilead und Baschan auch westlich des Jordan zehn Anteile besaß, 6 denn die Sippen der weiblichen Nachkommen Manasses erhielten dort ebenso einen Anteil wie die der männlichen. Das Land Gilead wurde aber nur unter die männlichen Nachkommen aufgeteilt. 7 Das Gebiet Manasses grenzte im Norden an das des Stammes Ascher. Die Südgrenze verlief von Michmetat gegenüber von Sichem zum Siedlungsgebiet von En-Tappuach. 8 Die Umgebung von Tappuach gehörte Manasse, Tappuach selbst gehörte zu Efraïm. 9 Die Grenze verlief dann südlich vom Kana-Bach bis zum Meer. Nördlich des Baches begann das Gebiet Manasses. Im Westen reichte es bis ans Meer. Die Städte südlich des Baches gehören zu Efraïm, obwohl sie noch im Stammesgebiet von Manasse lagen. 18 10 Das Bachtal bildete also die Grenze zwischen den beiden Stämmen. Das Meer war für beide die Westgrenze. Im Norden stieß das Land Manasses an das Gebiet des Stammes Ascher und im Osten an das von Issachar. 11 Und in den Stammesgebieten von Issachar und Ascher gehörten einige Städte mit den umliegenden Dörfern zu Manasse: Bet-Schean, Jibleam, der ganze Bezirk von Dor, En-Dor, Taanach und Megiddo, das Dreihügelgebiet. 19, 20 12 Die Männer von Manasse konnten diese Städte allerdings nicht erobern. So gelang es den Kanaanitern, in diesem Gebiet wohnen zu bleiben. 21 13 Auch als die Israeliten stärker wurden, vertrieben sie die Kanaaniter nicht, verpflichteten sie aber zu Zwangsarbeiten. 22 14 Da beschwerten sich die Nachkommen Josefs bei Josua: "Warum hast du uns bei der Landverteilung nur den Anteil für einen einzigen Stamm gegeben? Wir sind doch so viele Leute. Jahwe hat uns reich gesegnet und zu einem großen Volk gemacht." 15 Da sagte Josua: "Wenn ihr so viele seid und euch das Gebirge Efraïm nicht ausreicht, dann zieht doch in das Waldgebiet der Perisiter und Refaïter und rodet euch dort Land." 16 Da sagten die Nachkommen Josefs: "Das Gebirge ist zu klein für uns, und die Kanaaniter in der Ebene Jesreel bis nach Bet-Schean haben eiserne Streitwagen." 17 Da erwiderte Josua den Nachkommen Josefs, den Stämmen Efraïm und Manasse: "Ja, ihr seid ein großes und starkes Volk und sollt nicht nur einen Losanteil haben. 18 Ihr bekommt ein bewaldetes Bergland mit seinen Ausläufern dazu. Den Wald könnt ihr roden, und die Kanaaniter werdet ihr vertreiben, auch wenn sie stark sind und eiserne Streitwagen haben."

Querverweise

1 Matthäus 8.4: Und Jesus spricht zu ihm: Siehe zu, daß du es niemand sagest; sondern gehe hin, zeige dich dem Priester und bringe das Opfer, das Mose befohlen hat, ihnen zum Zeugnis!

2 3. Mose 16.22: daß also der Bock alle ihre Missetaten auf sich in eine Wildnis trage; und er soll ihn in der Wüste loslassen.

3 4. Mose 8.7: Also aber sollst du mit ihnen verfahren, um sie zu reinigen: Du sollst Wasser der Entsündigung auf sie sprengen, und sie sollen ein Schermesser über ihren ganzen Leib gehen lassen und ihre Kleider waschen; so sind sie rein.

4 3. Mose 7.7: Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht.

5 3. Mose 8.23: Mose aber schächtete ihn und nahm von seinem Blut, und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,

6 3. Mose 4.6: und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN.

7 3. Mose 4.17: und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN;

8 3. Mose 5.7: Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.

9 3. Mose 13.2: Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.

10 3. Mose 13.3: Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!

11 3. Mose 11.24: und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

12 3. Mose 14.5-6: und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.

13 3. Mose 14.7: und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.

14 4. Mose 26.29: Die Kinder Manasses waren: Machir, daher das Geschlecht der Machiriter; und Machir zeugte den Gilead, daher das Geschlecht der Gileaditer.

15 Josua 13.31: und das halbe Gilead, Astarot, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, dem halben Teil der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern.

16 4. Mose 26.33: Zelophchad aber, Hephers Sohn, hatte keine Söhne, sondern Töchter, die hießen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza.

17 4. Mose 27.1: Und die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza,

18 Josua 16.9: dazu die Städte, welche für die Kinder Ephraim abgesondert sind mitten in dem Erbteil der Kinder Manasse, alle diese Städte samt ihren Dörfern.

19 Richter 1.27: Manasse aber vertrieb die Einwohner von Beth-Sean und seinen Dörfern nicht, auch weder diejenigen von Taenach und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Dor und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Jibleam und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Megiddo und seinen Dörfern; sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben.

20 1. Samuel 28.7: Da sprach Saul zu seinen Knechten: Suchet mir ein Weib, das Tote beschwören kann, daß ich zu ihr gehe und sie befrage! Seine Knechte sprachen zu ihm: Siehe, zu Endor ist ein Weib, das Tote beschwören kann!

21 Josua 15.63: Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag.

22 Josua 16.10: Sie vertrieben aber die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten. Also wohnten die Kanaaniter unter Ephraim bis auf diesen Tag und wurden fronpflichtig.