3. Mose - Kapitel 14
Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. 1 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. 2 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. 3 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. 4 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 5 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. 6, 7 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 8 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.Die Reinigung eines aussätzigen Hauses
33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. 9 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, 10 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. 11 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, 12 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. 13 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.5. Mose - Kapitel 20
1 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, die mit Pferden und Streitwagen ausgerüstet und zahlreicher sind als du, dann fürchte dich nicht vor ihnen, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten herausgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr zum Kampf ausrückt, soll der Priester herzutreten und zum Volk sprechen. 3 Er soll sagen: "Höre, Israel! Ihr rückt heute zum Kampf gegen eure Feinde aus. Verliert nicht den Mut, fürchtet euch nicht, habt keine Angst und erschreckt nicht vor ihnen! 4 Denn es ist Jahwe, euer Gott, der mit euch zieht, um selbst gegen eure Feinde zu kämpfen und euch zu retten." 5 Anschließend sollen die Oberen zum Volk sprechen. Sie sollen sagen: "Ist jemand hier, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Der kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer sein Haus einweiht. 14 6 Ist jemand da, der einen neuen Weinberg angelegt und noch nicht davon geerntet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer die erste Lese hält. 15, 16 7 Ist jemand hier, der sich verlobt, aber noch nicht geheiratet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer seine Braut bekommt." 17 8 Und weiter sollen die Oberen zum Volk sagen: "Ist jemand da, der sich fürchtet, der den Mut verloren hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er seinen Brüdern nicht auch noch den Mut nimmt." 18 9 Wenn die Oberen das alles gesagt haben, soll man Heerführer an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen, sollst du ihr zunächst Frieden anbieten. 19 11 Geht sie auf das Friedensangebot ein und öffnet dir ihre Tore, dann soll die Bevölkerung Zwangsarbeit verrichten und dir untertan sein. 12 Lehnen sie das Friedensangebot ab und wollen kämpfen, dann belagere sie. 13 Wenn Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, dann bringe alles Männliche in der Stadt mit dem Schwert um. 20, 21 14 Die Frauen, die Kinder und das Vieh und alles, was sich in der Stadt plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Du darfst die Vorräte deiner Feinde, die Jahwe, dein Gott, dir ausgeliefert hat, verzehren. 15 So sollst du es mit allen Städten machen, die weit von dir entfernt sind, nicht aber mit den Städten der Völker Kanaans. 16 In diesen Städten, die Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, sollst du nichts und niemand am Leben lassen. 22 17 An allen Völkern im Land musst du unbedingt den Bann vollstrecken, wie Jahwe, dein Gott, es dir befohlen hat: an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jebusitern. 23 18 Sonst werden sie euch dazu verführen, gegen Jahwe, euren Gott, zu sündigen und die Abscheulichkeiten nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter begangen haben. 19 Wenn du eine Stadt lange belagern musst, um sie zu bekämpfen, dann sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst. Du kannst ja von ihren Früchten essen und sollst sie nicht abhauen. Der Baum auf dem Feld ist doch kein Mensch, den du bekämpfen musst. 20 Nur die Bäume, von denen du weißt, dass sie nichts Essbares tragen, darfst du abhauen und mit dem Holz Belagerungsanlagen gegen die Stadt bauen, die mit dir Krieg führt, bis sie gefallen ist.Querverweise
1 Matthäus 8.4: Und Jesus spricht zu ihm: Siehe zu, daß du es niemand sagest; sondern gehe hin, zeige dich dem Priester und bringe das Opfer, das Mose befohlen hat, ihnen zum Zeugnis!
2 3. Mose 16.22: daß also der Bock alle ihre Missetaten auf sich in eine Wildnis trage; und er soll ihn in der Wüste loslassen.
3 4. Mose 8.7: Also aber sollst du mit ihnen verfahren, um sie zu reinigen: Du sollst Wasser der Entsündigung auf sie sprengen, und sie sollen ein Schermesser über ihren ganzen Leib gehen lassen und ihre Kleider waschen; so sind sie rein.
4 3. Mose 7.7: Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht.
5 3. Mose 8.23: Mose aber schächtete ihn und nahm von seinem Blut, und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,
6 3. Mose 4.6: und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN.
7 3. Mose 4.17: und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN;
8 3. Mose 5.7: Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.
9 3. Mose 13.2: Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.
10 3. Mose 13.3: Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!
11 3. Mose 11.24: und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;
12 3. Mose 14.5-6: und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.
13 3. Mose 14.7: und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.
14 5. Mose 16.18: Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.
15 3. Mose 19.24-25: Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN.
16 5. Mose 28.30: Du wirst dir ein Weib vermählen, aber ein anderer wird sie beschlafen; du wirst ein Haus bauen, aber nicht darin wohnen; du wirst einen Weinberg pflanzen, aber nicht davon essen.
17 5. Mose 24.5: Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
18 Richter 7.3: So laß nun vor den Ohren des Volkes ausrufen und sagen: Wer sich fürchtet und wem graut, der kehre um und flüchte eilends vom Gebirge Gilead! Da kehrten von dem Volk um bei zweiundzwanzigtausend, so daß nur zehntausend übrigblieben.
19 4. Mose 21.21-22: Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen:
20 4. Mose 31.7: Und sie führten den Streit wider die Midianiter, wie der HERR Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war.
21 4. Mose 31.17: So erwürgt nun alles, was männlich ist unter den Kindern; und alle Weiber, welche einen Mann durch Beischlaf kennengelernt haben, die tötet;
22 Josua 10.40: Also schlug Josua das ganze Land auf dem Gebirge und gegen den Süden und in den Tälern und an den Abhängen, samt allen ihren Königen, und ließ nicht einen übrigbleiben und vollstreckte den Bann an allem, was Odem hatte, wie der HERR, der Gott Israels, geboten hatte.
23 5. Mose 7.1-2: Wenn der HERR, dein Gott, dich in das Land bringt, darein du kommen wirst, um es einzunehmen, und wenn er vor dir her viele Völker vertilgt, die Hetiter, die Girgasiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Pheresiter, die Heviter und die Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du;